Zähle ich noch zu den rechtsmäßigen Privatverkäufern?

    • Zähle ich noch zu den rechtsmäßigen Privatverkäufern?

      Hallo zusammen,
      an dieser Stelle möchte ich mir Rat von euch einholen wie ich, als Privatverkäufer, zukünftig bei ebay und ebay Kleinanzeigen meine Transaktionen weiterhin gesetzeskonform durchführe. Wie wir alle wissen ist seit Jahresbeginn das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Nach meinem Verständnis werden dabei ab einer jährlichen Menge von mehr als 30 Verkäufen ODER einem Gesamterlös von 2.000 Euro bereits dem Finanzamt gemeldet. Eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes möchte ich an dieser Stelle erstmal außen vor lassen.



      Laut dem Bericht in meinem Verkäufer-Pro-Cockpit bei ebay habe ich vom 1. Jan 2022 - 31. Dez 2022 mehr als 2000€ Umsatz gemacht. Und mehr als 30 Artikel jährlich verkaufe ich auch (ebay + kleinanzeigen + etsy zusammengefasst) - so wie viele andere von uns sicherlich auch. Da ich BISHER gerne als Privatverkäufer bei ebay tätig war, würde ich davon ausgehen, dass diese beiden Schwellen auch in diesem Jahr wieder überschritten werden.
      Angeblich passiert außer dem Informationsfluss seitens der Plattform an die Steuerbehörde wohl zunächst nichts wenn man den Mindestbetrag und Transaktionsmengen überschreitet. Außerdem käme es meistens auf den Einzelfall an. Dennoch habe ich zurecht Sorge beim Finanzamt in den Verdacht des gewerbsmäßigen Handels und damit ins Visier der Steuerbeamten zu geraten.

      Zur Veranschaulichung lege ich mal offen dar, in welcher Form ich die Besitztümer aus meinem Privathaushalt bei ebay/Kleinanzeigen zum Verkauf anbiete:
      • wöchentlich stelle ich ca. 100 Auktionen online
      • alle nicht-verkauften Artikel werden nach einer Woche einfach wiedereingestellt
      • monatlich sind es bei mir insgesamt nicht mehr als 320 Angebote die online gesetzt werden, da ich von der Sonderaktion "0€ Angebotsgebühr" (jeden Monat 320 Angebote erstellen, ohne dass dafür eine Angebotsgebühr anfällt) Gebrauch machen möchte
      • meistens sind es mehrere Artikel aus meinen privaten Sammlungen die der gleichen Produktkategorie angehören wie z.B. Blu-Ray-Filme, Videospiele, PC-Zubehör, getragene Kleidung aus meinem Kleiderschrank, Musik-CDs, usw.
      • Hin und wieder ist sogar auch Neuware (ohne Rechnung) dabei weil ich mich beim Kauf vergriffen habe (z.B. Druckerpatrone, TV-Anschlusskabel, Kleidungsstücke).

      Nun mache ich mir ständig Gedanken: Wie soll ich mich zukünftig verhalten? Mache ich mir zurecht Sorgen? Und wenn ja - mit welchen Konsequenzen müsste ich rechnen?


      Ich denke man hört schon raus, dass mir diese Sache Kopfzerbrechen bereitet und ich kann mir gut vorstellen, dass ich mit diesem Problem nicht alleine da stehe... :wallbash Im übrigen habe ich auch schon darüber nachgedacht mich fachlich beraten zu lassen. Die Frage ist nur wo? Verbraucherschutz? Anwalt? Oder direkt beim Finanzamt? ?(


      Für eure Meinungen und Ratschläge wäre ich jedenfalls sehr dankbar!


      Liebe Grüße
    • Ok... erst mal... die Plattformen müssen deine Umsätze nur dann dem FA melden, wenn du nach ihrer Kenntnis eine der beiden Grenzen überschreitest.

      "Nach ihrer Kenntnis" bedeutet, dass Du auf dieser speziellen Plattform die Grenzen überschritten hast. Ein Datenaustausch zwischen den Plattformen ist gem. EU-DSGVO / BDSG nicht zulässig.

      Ok, auf ebay ist da bei dir der Fall. Beziehungsweise es wird wohl der Fall sein.

      Das geplättete Gesetz zu Trans-Eltern (engl: transparent) dient letztlich zur steuerlichen Erfassung der Umsätze. Mehr wird ja auch nicht gemeldet. Die Umsätze. Eine Gewinnspanne kennt der Btreiber nicht und kann daher auch nichts melden.

      Was also die ESt angeht, wird das Ding in den allermeisten Fällen unkritisch sein, wenn Du gebrauchte Sachen anbietest. Hier ist ja nicht davon auszugehen, dass Du mehr als den eigenen Ankaufspreis erwirtschaftest. Ausnahmen gibt es da natürlich, aber die müssten dann schon vno HAnd ausgefiltert werden.

      So.. nun ein Punkt, der zumindest aktuell vno Bedeutung ist. Dank der Grundsteuerfeststellungserklärungen sind die deutschen FA derart überlastet, dass sie teilweise nicht mal mehr ihre Alltagspost im Griff haben. (Auch so 'ne Sache, deren Sinnhaftigkeit ich jetzt nicht näher beleuchten will, aber die Kiste wird dem Staat auch noch mal mit einem lauten Knall um die Ohren fliegen und komplett neu aufgesetzt werden müssen, weil erwartungsgemäß nicht mal alle Steuerschuldner all ihre Steuerbescheide bekommen werden...)
      :D

      Ok, zurück zum Umsatz. Hier hast Du evetuell das Problem, dass Du plötzlich zur Umsatzsteuer veranlagt werden kannst. Als Privatperson. Bekloppt, aber ist nun mal so. Wenn Du mal neu gekaufte Sachen verkaufst, ist die Geschichte einfach. Und für das FA sogar riskant, weil die USt in beide Richtungen schiesst. Wirst Du zur USt veranlagt, hast Du zwar überschiessende USt ans FA abzuführen, aber eben auch überzahlte USt vom FA zurück zu bekommen.

      Simpel gerechnet: Du hast eine DVD-Box für 119 Euro beim Händler gekauft und verkaufst sie für 58,50 weiter. Nun kommt das FA und sagt "Ja, gut. In den 58,50 sind 19% USt drin, die wollen wir von dir haben." Darauf antwortest Du "Prima, ich habe hier einen Beleg (bzw eine Einkaufsquelle oder einen Preisaufkleber) auf dem steht, dass ich 119 Euro dafür bezahlt habe Also bitte, lieben FA, überweise mir umgehend die 8,50, die Du mir schuldest". (Nein, über den Sinn oder Unsinn dieser unausgegorenen Zerebrallblähung der ReGIERung diskutiere ich jetzt auch nicht. Aber die Geschichte kann durchaus mehr kosten, als es einbringt - vom zusätzlichen Aufwand für die FA mal ganz abgesehen)

      Netter wird das bei den Sammlern. Denen kann nämlich auch für die Verkäufe von gebraucht gekauften Artikeln so was blühen. Haben die ihre Sachen nun ohne ausgewiesene USt gekauft, haben sie ein Problem. Denn die haben eben keine ausgewiesene USt, die sie dagegen rechnen können. Hier hilft also nur die Differenzbesteuerung nach UStG § 25a. gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25a.html

      Stör dich nciht an dem Begriff Unternehmer. Der ist für diese Regelung in UStG § 2 definiert und hat mit dem Unternehmer nach BGB § 14 nur entfernt zu tun. Das FA kann dir auch nicht vorschreiben, dass Du ein Gewerbe anmelden musst. Das könnte allenfalls das Ordnungsamt.

      Ein hübsches Beispiel für einen Verbraucher nach BGB § 13, der trotzdem Unternehmer nach UStG § 2 ist (und warum das zwei Paar Schuhe sind) findest Du in dieser Besprechung eines BGH-Verfahrens.


      In so weit verstehe ich nicht ganz, wo Du ein Problem damit haben willst, deine Auktionen weiterhin gesetzeskonform durchzuführen. Wenn Du PVK bist, dann bist Du PVK.

      Ach ja..

      J_mo schrieb:

      Hin und wieder ist sogar auch Neuware (ohne Rechnung) dabei weil ich mich beim Kauf vergriffen habe (z.B. Druckerpatrone, TV-Anschlusskabel, Kleidungsstücke).

      Kommt nun drauf an. Wenn du beim Kleinunternehmer (UStG § 19) gekauft hast, stimmt das. Du hast keine Rechnung mit ausgeiwiesener USt. Aber eine Rechnung bzw einen Beleg für den Kauf hast Du ja trotzdem. Notfalls - das wird dir aber dein Steuerberater so sicher nicht sagen - hast Du einen entsprechenden Eigenbeleg. Gibt so viel Zeug im Netz, da wird sich ja was passenden finden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • J_mo schrieb:

      Hallo zusammen,
      an dieser Stelle möchte ich mir Rat von euch einholen wie ich, als Privatverkäufer, zukünftig bei ebay und ebay Kleinanzeigen meine Transaktionen weiterhin gesetzeskonform durchführe. Wie wir alle wissen ist seit Jahresbeginn das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Nach meinem Verständnis werden dabei ab einer jährlichen Menge von mehr als 30 Verkäufen ODER einem Gesamterlös von 2.000 Euro bereits dem Finanzamt gemeldet.

      für die Meldung muss die jeweilige Plattform allerdings wissen, ob und wenn ja, für welchen Betrag der Artikel verkauft wurde

      bei ebay läuft leider Gottes - oder wen man auch immer anbeten möchte - die Zahlung über ebay / Adyen, dementsprechend hat ebay auch einige Daten darüber

      bei Kleinanzeigen dürften die meisten Verkäufe immer noch ohne die plattforminterne Zahlungsabwicklung laufen, dementsprechend wird auch nur ein Bruchteil gemeldet werden können - gleiches gilt für andere Platfformen, auf denen Käufer und Verkäufer direkt ohne Einmischung der Plattform den Verkauf abschliessen
    • hasjana schrieb:

      bei Kleinanzeigen dürften die meisten Verkäufe immer noch ohne die plattforminterne Zahlungsabwicklung laufen, dementsprechend wird auch nur ein Bruchteil gemeldet werden können -
      Kleine Neuerung bei kleinanzeigen. Ich hatte das im anderen Thread schon angesprochen.

      Solange man dort die Finger von der OOP lässt, löscht man ja nur hinterher den Artikel.

      Früher hat kleinanzeigen dann gefragt, ob der Artikel
      • bei kleinanzeigen verkauft
      • woanders verkauft
      • sonstwas
      wurde. Das machen sie inzwischen nicht mehr. Jetzt bedanken sie sich nur noch, dass man ja anscheinend eine Lösung gefunden hat. Es werden also dort nun nicht mal mehr "versehentlich" Daten über Verkäufe auf der Plattform erhoben. "Keine Daten" heisst aber logischerweise auch "nichts zu melden".
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.