Ebay-Betrug bei Handy-Kauf

    • Ebay-Betrug bei Handy-Kauf

      Am 11.06.08, habe ich bei Ebay ein neues Handy (Nokia 6233) für EUR 85,92 + 6 EUR Versand ersteigert, welches in der Kategorie: (Handy & Organizer > Handys & Smartphones > Ohne Vertrag) angeboten wurde. Das Handy sollte laut Beschreibung neu und Original verpackt sein.
      Noch am selben Abend überwies ich per Onlinebanking den Betrag von insgesamt EUR 91,92. Nach einer Woche war immer noch kein Paket mit dem Handy da und ich kontaktierte mehrmals den Verkäufer, der angeblich keine Zeit hatte das Paket abzuschicken. Darauf hin bot ich ihm an mir das Geld zurück zu überweisen, worauf er nicht einging.
      Ca.3 Wochen später kam nun endlich das Paket mit dem Handy an ( Loop Prepaidpaket aus dem Saturn mit Loop-Simkarte!!) Alles war sehr lieblos in das Paket reingeschmisssen worden und es fehlte das Rückcover (Akkuabdeckung!!!) Dem Paket lag ein aufgerissener Umschlag ( O² Loop-Start-Paket) mit Simkarte und aufgerubbelter Pin bei.
      Es war mjr schon klar, daß es sich um ein gesimlocktes Handy handelt, welches nur mit beigelegter Simkarte funktioniert. Trotzdem versuchte ich meine Simyokarte, es wurde aber nach einem Beschränkungscode verlangt, den weder ich noch derVerkäufer weiß!
      Nichts davon wurde in der Artikelbeschreibung erwähnt und ich bin davon ausgegangen, daß ich ein neue vollständiges Handy erworben habe, welches auch mit meiner Simyokarte funktioniert!
      Also schrieb ich den Verkäufer an ,schilderte ihm alles und verlangte mein Geld zurück und würde ihm danach das Paket wieder zurückschicken.
      Als Antwort bekam ich, dass ich doch selber Schuld sei und doch vorher hätte nachfragen müssen, ob es sich um ein gesimlocktes Handy handelt oder nicht!?! Und die fehlende Rückabdeckung wäre bei ihm liegen geblieben!!
      Damit war ich nicht einverstanden und drohte ihm damit zum Anwalt zu gehen, worauf er mir zusicherte das Geld zurück zu überweisen, könnte es aber erst eine Woche später.
      Also wartete ich die Woche , aber es war kein Geld auf meinem Konto!
      Daraufhin meldete ich die ganze Sache dem Ebay-Sicherheitsteam, was aber auch keine Lösung brachte, bis auf eine Nachricht vom Verkäufer, wo er behauptet, dass er die Rückabdeckung nachgeschickt hätte. Er hätte mir ja das Geld zurück überwiesen, wüsste aber nicht ob ich dann das Handy auch wirklich zurückschicken würde, da er schon oft schlechte Erfahrungen gemacht hatte!!??
      Ich erwiderte, dass bei mir ist aber nichts angekommen ist und ich es auch nicht danach verlangt habe, da das Handy trotzdem für mich unbrauchbar ist! Versicherte ihm auch, daß ich ihm auf jeden Fall das Handy zurücksenden würde und ich es auch per Nachnahme schicken könnte.
      Darauf bekam ich bis heute keine Antwort und auch auf weiter Mails nicht, in denen ich ihm drohte rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten!
      Mittleweile hat er sich bei Ebay abgemeldet und auch die Auktion ist nicht mehr aufrufbar.

      Welche Möglichkeiten habe ich um an mein Geld zu kommen? Ich bin leider nicht Rechtsschutz versichert und die Anwaltskosten würden sicherlich die 91,92 EUR übersteigen, oder? Was würdet ihr unternehmen?
    • Problematisch ist natürlich, daß die Auktion gelöscht ist und du die genauen Konditionen des Kaufvertrages nicht nachweisen kannst. Konntest du die Auktion denn vielleicht auf deiner Festplatte sichern? Wenn nicht, dann sind natürlich alle weiteren Aktionen mit einem hohen Risiko behaftet.

      Ich würde ein Einschreiben aufsetzen, in dem du ihn nochmals mit konkreter Frist aufforderst, die Rückabwicklung zu vollziehen. Biete ihm dabei deutlich die Rücksendung des Handys an, notfalls auch als Vorleistung.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Ebay- Betrug

      welches in der Kategorie: (Handy & Organizer > Handys & Smartphones > Ohne Vertrag) angeboten wurde. Das Handy sollte laut Beschreibung neu und Original verpackt sein.


      Tut mir leid das zu sagen, aber diese Beschreibung schließt nicht aus, dass ein Handy mit Simlock belegt ist! Auch und GRADE wenn ein Handy ohne Vertrag läuft bzw gelaufen ist, ist es oft von einer Prepaid Gruppe (Wie zb. D2 oder Loop ) mit einem Simlock-bann belegt ;)

      Hast du noch die Artikelnummer? man hat ja über Google schon mal Artikel noch im Cache gefunden.
      Ansonsten müsste hier mal ein Techniker antworten, ob irgendeine Möglichkeit besteht den Simlock zu knacken.
      Aber dass natürlich nur, wenn alle Versuche der Rückabwicklung nicht fruchten
      Viel Glück
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Die Artikelnr. ist 270244663076

      Ich finde, dass der Verkäufer verpflichtet ist das zu erwähnen, gerade weil es dann in eine Kategorie eingestellt werden müsste! Und ausserdem fehlt mir trotzdem noch die Rückabdeckung, die wohl bei einem neuen Handy dabei sein müsste, nicht wahr?
    • ich hab noch nicht gehört, dass ebay jemandem mit den Daten seiner Auktionen ohne Gerichtsbeschluss weitergeholfen hätte...

      Leider werd ich bei Google mit der Nummer nichts mehr, ist wohl einfach zuuu lange her. :rolleyes:

      und wie ich schon gesagt hab:
      OHNE VERTRAG ungleich OHNE SIMLOCK
      Das Handy war ohne Vertrag oder? Ein Prepaidhandy hat keinen Vertrag in dem Sinne, dass man monatliche Gebühren oder ähnliches bezahlen muss.
      Simlock bedeutet nur, dass das Handy an ein bestimmtes Netz gebunden ist, oder?.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • Mit Simlock ist das Handy aber an den Anbieter gebunden. Das ist schon ein vertragsähnliches Verhältnis. Wenn das nicht in der Auktion drin steht, würd ich auch von SimLockFrei ausgehen. Zumal ja auch die Beschreibung "neu und Original verpackt" nicht ganz zutrifft.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • ja, ein Simlock kann man auch als ein vertragsähnliches Verhältnis sehen.Es fällt aber eindeutig nicht in die Kategorie Handy mit Vertrag.
      würd ich auch von SimLockFrei ausgehen

      Wenn es nicht erwähnt ist, darf man sich bestimmt nicht darauf verlassen, dass ein Handy Simlockfrei ist.

      Normalerweise kann man ja auch nach spätestens 2 Jahren, also bei vielen gebrauchten, diesen SL entfernen lassen.

      Und ich hab mir sagen lassen, dass das mit ein bisschen Aufwand für Leute, die sich mit sowas auskennen, auch so möglich sein soll, einen Simlock zu entfernen?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • Den Sim Lock zu enternen ist ja die eine Sache, aber dass der VK hier beschissen hat ist nicht auszuschließen.

      Selbst wenn der Käufer den Sim knacken kann oder knacken lässt, bzw. ihn aufheben lässe, was dann aber mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein dürfte, ist nicht davon auszugehen, dass der Käufer mit dem Kauf einverstanden ist, denn er hat auf ein neues Handy OVP und vor allem mit Rückabdeckung geboten !

      Leider ist das wichtigste Beweismittel evt.nicht mehr aufzutreiben, nämlich die Artikelbeschreibung. Das Geld ist futsch und der Artikel für den Käufer unbrauchbar und zudem unvollständig. ;(

      Wenn die Artikelbeschreibung nicht auffindbar ist und Ebay diese nicht rausrückt wird es leider schwer, hiergegen vorzugehen. Selbst ein Anwalt wird diesbezüglich sicherlich die Finger davon lassen. X(

      Ich sehe hier nur eine Chance, bei Ebay direkt anzurufen und die Problematik zu schildern, zeitgleich darum zu bitten, den Auktionslink freizugeben (sollte noch im Archiv bei Ebay gespeichert sein), da Du mit der Sache zivilrechtlich gegen den VK vorgehen willst, hierfür aber die Artikelbeschreibung brauchst. Lass dich nicht abwimmeln, sag, dass Du ein guter Kunde bei Ebay bist und dies auch bleiben möchtest. Es ist nicht dein Verschulden, wenn der VK sich bei Ebay abmeldet oder bei Ebay abgemeldet wurde.

      Jetzt schreit nicht gleich wieder, dass das eh nix bringt und alles ja so schlecht ist, ein Versuch ist es wert, hat bei mir zuletzt auch geklappt. Man muss nur vernünftig argumentieren und das keinesfalls über E-Mail sondern immer gleich mit einem Mitarbeiter der Gesellschaft.
      :D
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Original von engelchen-mail
      Den Sim Lock zu enternen ist ja die eine Sache, aber dass der VK hier beschissen hat ist nicht auszuschließen.

      Selbst wenn der Käufer den Sim knacken kann oder knacken lässt, bzw. ihn aufheben lässe, was dann aber mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein dürfte, ist nicht davon auszugehen, dass der Käufer mit dem Kauf einverstanden ist, denn er hat auf ein neues Handy OVP und vor allem mit Rückabdeckung geboten !

      Leider ist das wichtigste Beweismittel evt.nicht mehr aufzutreiben, nämlich die Artikelbeschreibung. Das Geld ist futsch und der Artikel für den Käufer unbrauchbar und zudem unvollständig. ;(

      Wenn die Artikelbeschreibung nicht auffindbar ist und Ebay diese nicht rausrückt wird es leider schwer, hiergegen vorzugehen. Selbst ein Anwalt wird diesbezüglich sicherlich die Finger davon lassen. X(

      Ich sehe hier nur eine Chance, bei Ebay direkt anzurufen und die Problematik zu schildern, zeitgleich darum zu bitten, den Auktionslink freizugeben (sollte noch im Archiv bei Ebay gespeichert sein), da Du mit der Sache zivilrechtlich gegen den VK vorgehen willst, hierfür aber die Artikelbeschreibung brauchst. Lass dich nicht abwimmeln, sag, dass Du ein guter Kunde bei Ebay bist und dies auch bleiben möchtest. Es ist nicht dein Verschulden, wenn der VK sich bei Ebay abmeldet oder bei Ebay abgemeldet wurde.

      Jetzt schreit nicht gleich wieder, dass das eh nix bringt und alles ja so schlecht ist, ein Versuch ist es wert, hat bei mir zuletzt auch geklappt. Man muss nur vernünftig argumentieren und das keinesfalls über E-Mail sondern immer gleich mit einem Mitarbeiter der Gesellschaft.
      :D
    • Sorry, da ist wohl was schiefgelaufen....Wollte zitiren, und habe wohl irgendwie falsch geklickt..


      Das ist ein guter Vorschlag. Werde mal bei Ebay anrufen und fragen, ob sie die Auktion noch irgendwo gespeichert haben, denn schliesslich steht da immer , daß die Auktionen 90 Tage sichtbar bleiben, und 11.6- 118 sind es doch keinme 90 Tage.

      Hmmm....da ich nicht Rechtschutz versichert bin, frage ich mich, ob sich das lohnt und der Verkäufer gegebenfalls meine Anwaltskosten übernehmen müsste?
    • Original von Stubentiger
      Normalerweise kann man ja auch nach spätestens 2 Jahren, also bei vielen gebrauchten, diesen SL entfernen lassen.


      Das geht aber nicht automatisch. Das musst du beim Provider beantragen. Nach zwei Jahren ist es allerdings kostenfrei möglich.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • @ engelchen-mail

      die beiden anderen Bewertungen ergeben sich aus zwei Auktionen von denen eine am gleichen Tag endete und die andere vier Tage später... das konnte man wohl nicht ahnen. Aber ob ich bei einem Nuller gekauft hätte für knapp 100 € ... nee wohl auch nicht, stimmt schon.

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Original von Ghostwriter

      die beiden anderen Bewertungen ergeben sich aus zwei Auktionen von denen eine am gleichen Tag endete und die andere vier Tage später... das konnte man wohl nicht ahnen. Aber ob ich bei einem Nuller gekauft hätte für knapp 100 € ... nee wohl auch nicht, stimmt schon.

      WinkZ* Mel


      Irgendwann hat ja jeder mal mit 0 bei Ebay angefangen und wenn da keiner bieten würde, gäbe es wohl Ebay schon längst nicht mehr.

      Ja, es stimmt, bis dahin hatte Verkäufer noch 0 Bewertungen.
    • Man kann auch erst mal einkaufen und damit Bewertungen und Erfahrungen sammeln. Wer als Verkäufer mit Null Bewertungen auftritt ist ganz neu bei ebay (zumindest mit dem Account).
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.