Der Klassiker auf Ebay: Ware defekt geliefert

    • Der Verkäufer s<chreibt eindeutig:
      auf Wunsch mit Rechnung mit ausgew. Mwst. auf Ihren Namen!


      Da steht mit MwSt und damit handelt er als "Händler" oder Firma und muss auch den Widerruf akzeptieren. Hast du eine Rechnung bekommen?
      Da er nicht belehrt darüber läuft die Widerspruchfrist sehr lange.
      Du kannst widerrufen und erst das Geld verlangen und dann die Ware zurückschicken. Den VK Im zweifel sogar auf Zahlung verklagen.

      Sammle bischen was über seine Verkäufe der Vergangenheit, das geht ja heute ganz easy.
      Hier z.B. Verkäufer Umsatz Analyse
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Hallo!! Ihr seid soooo super :D

      Nein, Rechnung hab ich noch nicht..hab Ihn darauf angesprochen, er droht mit aber mit Anwalt/ ich würde Ihn beschuldigen ...Betrüger...würde Ihm unterstellen Händler zu sein.
      und, und, und...Desweiteren hat das Gerät einen technischen Defekt.
      Die hier als optische Macke ausgewiesen wurde, auf Anfrage...ist aber in wirklichkeit ein technischer Defekt.
      Soll ich ihm unterbreiten, ich mache von meinem Wiederruf gebrauch? Auch ohne Rechnung?
      #
      danke, danke

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    • Original von Stubentiger
      Frage: Hallo, Rechnung mit Mehrwersteuer? Sorry das ich so blöde frage, aber das heist doch für mich als Selbstständigen, dass ich das dann absetzen kann,...weitere 06.02.09

      Antwort: Hallo Martin, Da ich selber selbstständig bin, kann ich Ihnen gerne eine ordentliche Rechnung mit Mwst. auf Ihren Namen bzw. Gewerbe ausstellen sodass...weitere


      Außerdem verkauft er immer wieder gleichartige hochwertige Artikel, die den Rahmen des normalen Privaten über die Jahre wahrscheinlich in den Augen des einen oder anderen Richters sprengen würden: www.goofbay.com und http://toolhaus.org


      goofy und toolhaus liefern allerdings Daten über einen längeren Zeitraum als dieses bestimmt in einigen Fällen durchaus praktische tool von Wortfilter

      da er über diesen Account gar nicht kauft, gehe ich davon aus, dass dieser Vk noch mindestens einen weiteren Account hat.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • @ m.150 versuchs noch einmal, natürlich muss der Name des Vk eingegeben werden 8)

      Du hast doch den Ausddruck seiner Auktion!? Da ist doch alles angegeben, Rechnunsstellung, selbstständiger... Wenn er dir nun auch keine Rechnung mehr schicken mag, hilft ihm das auch nicht weiter, er hat sich ja wie hier schon einmal festgestellt wurde "geoutet" ;) Also keine lange Diskussion um klein klein.

      Verweis ihn doch, wenn er der Logik nicht folgen mag hier ins Forum.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Hallo nochmals...der Verkäufer zeigt guten Willen und will mir über seinen Anwalt eine Rückabwicklung des geschlossenen kaufvertrages zusenden. Gleichzeitig gibt er an, das der Schaden am Display durch den Paketdienst ersetzt werden kann, er gibt aber keine Angab zu dem defekten DVD in Fach ab...
      Ist doch immerhin etwas....ich sollte das lieber treuhänderisch machen, oder warten bis mir das Geld zurückerstattet wird.

      Danke an alle
    • Wie meinst du das mit Kosten RA böse


      Da er scheinbar selber nicht bereit zu einer Rückabwicklung ohne Anwalt ist kann es sein, dass Du das Schreibsel vom Anwalt bekommst, indem er (der Anwalt) weiterhin versucht, dir seine Kosten hierfür in Rechnung zu stellen.

      Denn auch dieser Auftrag kostet was und will bezahlt werden X(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Hallo!!

      Ich habe nun Post vom Anwalt, dort wurde mir die sog. Rückabwicklung über den Rechtsanwalt angeboten. aber zuerst soll ich das Gerät zurücksenden, danach kriege ich mein Geld. Ich will aber zuerst mein Geld dann schicke ich es zurück.
      Soll ich es machen oder nicht :(, weil mein Vertrauen ist hinüber.

      Danke

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    • Was hast du denn zu verlieren? Spätestens mit dem Anwaltsschreiben hast du doch einen schriftlich bestätigten Rechtsanspruch auf die Rückzahlung des Geldes. Einen Anspruch zunächst das Geld zu bekommen, wirst du selbst vor Gericht nicht erzwingen können. Die Rückabwicklung hat nämlich Zug um Zug zu erfolgen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo!!

      Kann ich Dir sagen, Geld weg, Notebook weg...und am Ende muß ich noch den Geldintreiber zahlen....
      Ich bin doch nicht blöd, klar kann er auf das Gerät bestehen...aber ich habe angeboten die Rücksendung nach Geldeingang einzuleiten....sollte ich nicht innerhalb einer von Ihm gesetzten Frist zurücksenden, kann er Verzugsschäden geltend machen :)
    • Du verkennst da etwas. Jetzt bist du in der Situation, daß du dein Recht einklagen müßtest. Mehr als eine Zug um Zug Abwicklung wirst du vor Gericht nicht erreichen, das heißt du bist naher genauso weit wie vorher.

      Je nach Wortlaut des Anwaltsschreibens ist dir eine solche Zug um Zug Abwicklung vielleicht bereits angeboten worden. Da ich das Schreiben nicht kenne, kann ich mir dazu keine Meinung bilden.

      Würdest du nun die Ware zurückschicken und kein Geld sehen, wäre die Situation die gleiche. Du müßtest klagen, aber mit dem Vorteil, daß du weitaus bessere Erfolgsaussichten von annähernd 100% hättest. So dämlich kann er nicht sein, das Geld zu behalten, zumal die Sache über den Anwalt laufen wird. Dieser wird sich wohl kaum des Betruges schuldig machen.

      Wenn du jetzt nicht zurücksendest, dann kann dir keiner mehr helfen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo!!
      Mir wurde keine Zug um Zug Rücknahme angeboten, nur die Aussicht wenn ich das Gerät zurücksende, sehe ich mein Kohle wieder. Aber selbst da ist nix von defektem DVD Fach die Rede...also wahrscheinlich auch garnicht angesprochen. Ich will ja nur 100% Sicherheit... ;) Aber Du hast recht...so "clever" kann keiner sein. :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von M.150 ()

    • Kopiere doch mal bitte (ohne Realnamen) den Inhalt des Anwaltsbriefes hier hinein. Vielleicht übersiehst du ja etwas.

      Hast du mal überprüft, ob es diesen Anwalt tatsächlich gibt? Google mal. Es soll ja immer wieder Ebayer geben, die sich auf diese Weise den Anschein des Seriösen geben oder einfach nur einen subtilen Druck auf den Vertragspartner ausüben wollen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • genau, überprüfe ob es den Anwalt gibt, noch einfacher ist, in der Kanzlei anzurufen und direkt zu fragen....z. B. wann Du mit der Rückzahlung rechnen kannst und überprüfe nochmals, ob Du keine weiteren Kosten hast....

      Wenn das alles koscher läuft, dann hätte ich keine Bedenken und dann los....falls dir eine Frist gesetzt wurde, nimm diese tatsächlich ernst, sonst verfällt ggf. der Anspruch aus diesem Angebot !

      Bitte beachte, dass da der VK nun durch einen Anwalt vertreten wird, dass Du nur noch über diesen korrespondierst, keine Mails mehr an den VK..... ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger