Mickblue64 - angebliche Geschäftsschädigung

    • An alte Eule:
      Mir unterstellst Du Unwissen und Deine Sätze beginnst Du mit "ich glaube kaum....". Sehr interessant. Worüber ich bislang schrieb glaube ich nicht, habe es auch nicht im Fernsehen gesehen, sondern weiß es!
      Die verschiedenen Gerichtszuteilungen der Verfahren lassen weder unter Paragraf 7&8 StPO noch unter Paragraf 12&13 ZPO eine Logik erkennen.
      Das Hotelzimmer Geld kosten kann ich selbst beurteilen, da meine Anwesenheit bei diesem Verfahren notwendig war. Somit ist auch Dein letzter Satz bezüglich Unwissen hinter dieser Geschichte beantwortet.
      Und nun möchte ich doch noch etwas hervorheben und schreibe das mal so wie ich das will:
      Diese Besserwisserei und Angifterei in Fohren kotzt mich einfach an.
      Mit dem Umgangston und den Respekt gegenüber Diskussionspartnern den Du pflegst kannst Du Dir unter den Menschen keinen Respekt erwerben.
      Butter bei die Fische gibts von mir und wiederlegt hast Du mal gerade garnichts.


      Für biguhu:
      Die Geschäftsführerin von Esopia ist die Lebensgefährtin des mickblue64. Mit Ihr hat er einen Kommissionsvertrag abgeschlossen und dort ein Kommissionsgut von ca 220
      Pins und Anstecknadeln meist aus dem Bereich Automobile hinterlegt. Die Liste dieser Abzeichen existiert und liegt mir vor.
      Der Abmahner ist mickblue64, dessen Name und Adresse mir vorliegt. Was die Wiedersprüche anbelangt, hatte ich das am Anfang auch gedacht. Blickt man (oder Frau) dahinter
      ist es eigentlich eine lockere Abzocke durch Einschüchterung im Vorfeld.

    • tacheles

      Wenn du meinst, dass jemand, der dir offen widerspricht, dich gleich angiftet, tust du mir Leid.

      Ich hatte übrigens § 32 angeführt. Ich kenne die Meldedaten der Beklagten nicht. Entsprechend war da die Lebenserfahrung Ursache des von dir zitierten Glaubens bzgl. der unterschiedlichen Wohnorte der Beklagten und der deshalb verschiedenen Gerichtsstände. Die von dir zitierten Paragrahen haben damit nichts zu tun.

      Die Dinge, die du hier als angebliches Wissen postest, sind durch nichts belegt. Wie die Abmahnerin an die Daten derjenigen gekommen ist, die mit ihr in direktem Wetbewerb stehen, spielt für eine Rechtmäßigkeit, die jetzt gerichtlich geprüft wird, auch keine Rolle.
    • tacheles schrieb:

      Die Geschäftsführerin von Esopia ist die Lebensgefährtin des mickblue64. Mit Ihr hat er einen Kommissionsvertrag abgeschlossen und dort ein Kommissionsgut von ca 220
      Pins und Anstecknadeln meist aus dem Bereich Automobile hinterlegt. Die Liste dieser Abzeichen existiert und liegt mir vor.

      Dann frage ich hier nochmals konkret nach: Wie kommst du an solche interne Informationen? Woher weißt du, dass die Geschäftsführerin die Lebensgefährtin ist? Wie kommst du an den Kommissionsvertrag? Magst du mir diesen intern per PN zukommen lassen? Er wird selbstverständlich nicht veröffentlicht.

      Wenn mickblue64 letztlich selber gewerblich tätig ist und auch selbst abmahnt, dann hat doch Esopia mit der Angelegenheit nichts zu tun?!

      Und: Wenn mickblue64 als Wettbewerber auftritt, dann muss er doch die Ware auch irgendwo anbieten. Diesen Nachweis müsste er auch vor Gericht erbringen, wenn da mal etwas nachgehakt wird. Das ist hier aber offensichtlich ganz ausgeblendet worden. Für mich sind da immer noch einige Ungereimtheiten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Für biguhu:
      Woher ich diese Unterlagen habe ist für den Moment egal. Sie existieren nicht nur bei mir. Was bitte ist ein PN über die ich Dir Unterlagen zukommen lassen soll?
      Mickblue64 ist lediglich gewerblich angemeldet und zwar seit 5.10.2009 auf dem Bürgeramt zu Darmstadt. Ich nenne mickblue64 der Einfachheit mal Herr B.
      Herr B. ist also in Ebay seit 5.12.2006 gemeldet. Er hat bis Anfang 2011 897 positive Bewertungen erhalten, die sich seit seiner ersten

      Bewertung
      am 26.12.2006 bis heute nur aus Ankäufen von Ihm ergaben. Als Verkäufer trat er
      nie in Erscheinung.
      Es ist richtig, daß er ja irgendwo die Ware anbieten sollte oder müßte.

      Aber genau das ist ja das perfiede. Er kauft nur einen Pin für einen Euro an. Durch das daraus entstehende Geschäft gelangt er an die Adressen der Sammler. Diese gibt
      er an die Anwalts Kanzlei Boie & Herrman weiter. Deren nun verschickte Anmahnschreiben gleichen sich außer Datum und Anschrift wie ein Ei dem anderen.

      An alte Eule:
      Die Angiftung sollte Dir und nicht mir leid tun. Ist aber für mich soweit kein Diskussionspunkt, da es ja um etwas anderes hier geht. Diskussion ist auch nicht, wo der Sitz des Landgerichts ist, in dem
      diese Fälle bearbeitet werden. Es stimmt, das es bis jetzt durch nichts belegt ist. Bis jetzt. Ich hänge mal 3 Seiten an. Wenns Dir zu heiß wird, lösche ich sie gleich wieder.
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    • Von einem Anwalt aufgesetzte Abmahnungen sind Einheitsschreiben. Sie unterscheiden sich selbstverständlich nur in den betreffenden Daten und ggf. der Summe, die zu zahlen ist.

      Die Abgemahnten scheinen jetzt gerichtlich prüfen lassen zu wollen, ob die Abmahnung berechtigt ist, weil sie sich im Recht fühlen. Das muss aber noch lange nicht so sein. Der Abmahner selbst sieht jedenfalls nicht 1 Cent davon.

      Der Abmahner muss für die Berechtigung übrigens auch nicht über die selbe Plattform handeln. Es ist auch der Sinn des Aufkaufs eines Artikels, an die Daten zu kommen.
    • Natürlich sieht der Abmahner Geld. In der beigefügten Unterlassungserklärung wird pro Zuwiederhandlung (sprich pro Auktion) ein Betrag von 1000 Euro von dem Rechtsanwalt des Herrn B. eingefordert. Wieso gerade 1000 Euro? Was rechtfertigt diesen Betrag? Der ist glaube ich nicht für wohltätige Zwecke gedacht. Und bei einer solchen Menge von Abmahnungen mal 775 Euro pro Adresse gehts im Beutel des Rechtsanwalts (bei eventuellen Fifty Fifty Deal auch bei Herrn B.) so richtig rund.
    • tacheles,

      das Geld wird aber nur bei Zuwiderhandlung fällig. Das heißt im Klartext, wenn der Abgemahnte weiterhin als Privatverkäufer anbietet, obwohl er das faktisch nicht ist.
      Es ist nun mal so, dass man nicht unbedingt ein Gewerbe angemeldet haben muss, um nach Deutscher Rechtslage gewerblich zu handeln.
      Übertragen heißt das, dass man sich nicht dabei erwischen lassen sollte, nochmals bei rot über die Ampel zu fahren.
    • @tacheles

      Ob die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind oder nicht, werden die Gerichte nun klären. Es liegt nun an euch, die entsprechende Argumente zu sammeln.

      Das einzige, was man für eine Argumentation anbringen könnte, ist dass Herr B. nirgends im Internet als Händler auftritt. Meiner Ansicht nach steht er damit nicht im Wettbewerb mit euch. Das solltet ihr mal unbedingt euren Anwalt abklären lassen. Überhaupt: Da das Ganze vor dem LG stattfindet, habt ihr ja einen Anwalt. Wie beurteilt denn dieser euer angeblich gewerbliches Handeln? Welche Chancen sieht er?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Schon wieder das Thema verfehlt. Diesmal von Dieselfisch.

      Zu biguhu:
      Die Gerichte werden klären was für den Kläger im Vordergrund steht. Die persönliche Bereicherung, die ob der Menge der verschickten Unterlassungsschreiben mit anhängendem Vordruck offensichtlich ist. Oder aber das Interesse einer einzuklagenden Unterlassung. Denn das ist hier wohl der Knackpunkt.
    • Für alte Eule
      Wenn biguhu etwas von mir möchte, zum Beispiel eine Frage beantworten, so (den Eindruck habe ich mitlerweile von Ihm) ist er erwachsen genug mir diese Frage selbst zu stellen.
      Für Deine Äußerung jemand zu "packen" habe ich gar kein Verständniss. Aber in jeder Diskussionsrunde schält sich eben immer ein verbaler Rambo herraus. Im übrigen werde ich bei Dir
      einfach das Gefühl nicht los, daß Du permanent am Thema vorbeiredest und auf die von mir hingewiesenen Fakten gar nicht eingehst. Mal eine bescheidene Frage: Bist Du etwa mit mickblue64
      bekannt? Dem hälst Du ja unwahrscheinlich bei. Da kommst Du sogar vom Vertragsrecht zum Verkehrsrecht, also vom Kuchen backen zum Arschbacken.
    • @tacheles

      Es ist nun mal so, dass man sich nicht des Eindruckes erwehren kann, dass sich hier die Täter zum Opfer machen wollen. Informationen fließen nur begrenzt. Fragen, die unbequem sein könnten, werden ignoriert. Accounts, die angeblich nur des Sammelleidenschaft dienten, werden verschwiegen. Einerseits verständlich, andererseits seit ihr als Betroffene hier aufgetaucht. Halbe Wahrheiten mögen wir daher nicht sehr. Welches ist überhaupt der Zweck dieses Threads?

      Hier übrigen ein Account, der mir bekannt ist: tiger_tn11

      Mit Sammelleidenschaft hat das nichts mehr zu tun!

      Ja, und selbstverständlich hätte ich gerne meine Fragen beantwortet. ich finde es unhöflich, wenn darüber bewusst hinweggegangen wird. Und zu überlesen waren die Fragen nicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • tacheles

      An Kopien dieser Unterlagen kommt man üblicher Weise nur dann, wenn man selbst abgemahnt wurde.

      Die Gründe, warum abgemahnt werden kann und warum man als Mitbewerber kein Interesse daran hat, dass jemand mitmischt, der seine gesetzlichen Pflichten nicht einhält, was im übrigen viel Geld kostet, das derjenige dann nicht investieren muss, wurden hinlänglich erläutert.

      Deine Gossensprache in einem öffentlichen Forum spricht nicht für dich.
    • Für alte Eule:
      Ich habe hier keine Gossensprache angewandt. Im Gegenteil: das plumpe überhebliche Du hast Du als erstes mir gegnüber gebracht. Seit unserer Diskussion heute Morgen hast Du im Gegenzug hier nur durch überhebliche Äußerungen geglänzt. Die reichen aber nicht aus, da ich mit Tatsachen argumentierte, Du aber keinerlei Kenntnisse über diese Fälle hast. Mit Deiner letzten Antwort liegst Du schon wieder am Thema vorbei. Mach es doch mal so: sprich über die Abmahnungen die erstaunlich vielfälltig bei den Sammlern eingehen. Kommentiere das mal ganz sachlich. Dann könnte dieses Forum wieder eine Qualität erreichen, die Du leider im Verlauf des Tages an die Wand gefahren hast. Ich sags auch nocheinmal ganz deutlich: Accounts zu offenbaren ist in diesen Fällen, die zumeist noch in der Schwebe sind für die Betroffenen tödlich. Warum Du solche persönlichen Dinge forderst, wo Du hier in Deinen Einstellungen Deine online Anwesenheit unterdrückst, ist schon sehr schäbig. Weitere Beweise zu den Fällen gibt es in Hülle und Fülle. Im übrigen kannst Du bohren mit Deinen so genannten Feststellungen wie Du willst, es steht sowieso nicht zur Debatte ob ich oder doch nicht Betroffener bin.
    • @Tacheles:

      Wenn du die Accounts der Abgemahnten nicht nennen magst lade sie doch hierher ein.
      Dann kommt vieleicht mehr von den Fakten ans licht, wenn auch diese Leute ihre Erkenntnise hier einbringen.
      Momentan drehen wir uns doch nur im Kreis hier.
      Fakten kommen keine weiteren und zudem disskutierst du mit der alten Eule nun ständig darum wer den nun am Thema vorbei ist und wer nicht.
      Lass es doch einfach darauf beruhen und gib unseren Profis noch ein paar Fakten mehr zum Thema.