Geld versehentlich zweimal überwiesen, Betrag nicht zurück erhalten!

    • Geld versehentlich zweimal überwiesen, Betrag nicht zurück erhalten!

      Hallo,

      habe am 7.05.11 einen Artikel gekauft und meine Frau hat den Artikel für Euro 25,91 ohne mein Wissen auch bezahlt, dass heißt wir hatten 2x den Betrag überwiesen.
      Ich versuchte den Verkäufer mehrmals zu kontaktieren, erhielt aber keine Antwort. Erst als ich sagte, dass ich Ebay informieren würde und ihm/ihr eine Bewertung (ich sprach nicht von einer guten oder schlechten Bewertung) geben würde, schrieb er zurück, dass ich ihm nicht drohen solle. Ich fragte, warum er sein Konto gewechselt hätte, da erzählte er/sie (wer weiß das schon), dass seine Frau im Krankenhaus läge und deswegen eine andere Kontoverbindung angegeben wurde(bei dem an mich verkauften Artikel). Weiterhin schrieb er/sie, dass er das Geld zurücküberwiesen hätte, es aber wieder zurückgezogen hat, weil ich gedroht hätte.

      Ich setzte mehrere Fristen und schrieb dann einen zivilen Mahnbescheid mit Frist bis zum 8.6.2011. Leider kam bis heute kein Geld!!!!!

      Was kann ich jetzt noch tun?

      Danke für eure Hilfe!
    • Du meinst, du hast eine entsprechende Frist für die Rückzahlung gesetzt, die verstrichen ist?

      Die Frist für die Meldung über das System hast du versäumt. Zunächst einemal solltest du nicht auch noch die Frist für die Bewertung verpassen. Bewerte sachlich und aussagekräftig ohne Beschimpfungen so nach dem Motto

      Lieferung erfolgt - Doppelzahlung nicht erstattet.

      Und dann nenn doh bitte mal die Artikelnummer, damit wir uns deinen VK mal ansehen können.
    • ähh ich verstehe nicht ganz den zivilen mahnbeischeid.
      meinst du damit die officelle Kiste mahnbescheid ??? wenn ja nach frist verstreichung sollte man wohl zu nen ra gehen der dann nen gerichtsvollzieher los jagt aber wie das genau von statten geht bin ich etwas überfragt. eigentlich müsste da was von gericht kommen wenn man den mahnbescheid dort beantrat und dieser fruchtlos verläuft und damit müsste man dann weitere schritte einleiten können.
    • Ich würde jetzt sofort negativ bewerten, so wie oben schon beschrieben, eventuell sogar einfach nur: "versehentlich doppelt bezahlt, VK verweigert Erstattung"

      Die kannste ja dann, falls er einlenkt, immer noch zurücknehmen ...
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Die Überarbeitung der Bewertung, die der VK dann vorschlagen muss, funktioniert meines Wissens auch nur 60 Tage nach Auktionsende. Schon deshalb eilt es.
      Schließlich nimmt man so etwas nicht zurück, solange die Ursache für so eine Bewertung nicht behoben wurde.

      Es wäre schön, du beantwortest auch die gestellten Fragen. Was genau ist bisher schon passiert?
    • Wähwäh2009 schrieb:

      Ich setzte mehrere Fristen und schrieb dann einen zivilen Mahnbescheid mit Frist bis zum 8.6.2011. Leider kam bis heute kein Geld!!!!!

      Du hast einen "zivilen Mahnbescheid" geschrieben? Mit "Frist bis zum 08.06"? Was genau hast Du da gemacht? Mahnung oder Mahnbescheid?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wenn der Verkäufer das Geld zurück überwiesen hat kann man das Geld nicht wieder zurück holen. Das funktioniert nur bei einer Automatischen Konto Belastung. Überweise ich selber Geld kann ich es nicht selber stornieren und zurück bekommen. In diesem Fall hat der VK eindeutig gelogen.

      Genauso wenig glaube ich das mit der Frau und den Krankenhaus. Das habe ich nun so oft gehört in Zusammenhang mit Problemen das es jegliche Glaubhaftigkeit verloren hat. Und wenn schon, ist noch lange kein Grund alles auf den Kopf zu stellen oder alles stehen und liegen zu lassen.
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    • idefix.windhund schrieb:

      Wenn der Verkäufer das Geld zurück überwiesen hat kann man das Geld nicht wieder zurück holen. Das funktioniert nur bei einer Automatischen Konto Belastung.


      Von der Glaubhaftigkeit jetzt mal abgesehen. Das funktioniert immer so lange, wie die Wertstellung auf dem Empfängerkonto noch nicht erfolgt ist. Das können wenige Stunden aber auch schon mal 2 Tage sein.
    • *alte_eule* schrieb:

      idefix.windhund schrieb:

      Wenn der Verkäufer das Geld zurück überwiesen hat kann man das Geld nicht wieder zurück holen. Das funktioniert nur bei einer Automatischen Konto Belastung.


      Von der Glaubhaftigkeit jetzt mal abgesehen. Das funktioniert immer so lange, wie die Wertstellung auf dem Empfängerkonto noch nicht erfolgt ist. Das können wenige Stunden aber auch schon mal 2 Tage sein.

      Von welcher Bank reden wir und wie wird überwiesen?
      Wenn ich bei der Sparkasse online oder per Überweisungsautomat überweise ist das Geld sofort weg. Ein zurück holen geht nicht, das wurde mir von meiner Bankberaterin auch schon mal bestätigt. Also von welcher Bank reden wir und wie wird oder wurde Überwiesen?
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    • Wenn ich Online überweise oder per Automat wird gar kein Papier verrückt oder wie auch immer :huh:

      Bei einer Überweisung per Überweisungsschein kann ich mir das sehr gut vorstellen da noch rechtzeitig Bescheid zu sagen, aber selbst bei der SPK Jena/ Saale - Holzland gibt es diese Funktion nicht. Die Onlinebanking Software (KSPK Ostalb) bietet auch keine Möglichkeiten wenn ich persönlich überweise. Scheint also nicht nur bei mir was "Spezielles" zu sein. 1x persönlich überwiesen auf elektronischen Wege wars das. Da bekomme ich dann auch zu hören das alles "Automatische Abläufe" sind und da "nichts mehr gemacht werden kann". Und wie bereits gesagt nicht nur bei der KSPK Ostalb so sondern auch bei der SPK Jena/ Saale - Holzland
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    • Bewertung schon vergeben, als kein Geld eintraf

      Hallo,


      ich habe meine Bewertung schon vergeben, Artikelnr.: (320695481980).


      Mahnung geschrieben via Einschreiben mit Fristsetzung bis zum 8.6.2011, dann Einschaltung von rechtlichen Maßnahmen.


      Jetzt habe ich erstmal alle Möglichkeiten ausgeschöpft, deswegen bin ich hier gelandet.


      Leider habe ich nur die Adresse und keine Telefonnummer, trotz Recherche. Die Sache ist ziemlich dreist, so noch nicht erlebt!!!


      Gruß und danke für die Antworten!
    • Na da hat aber jemand eine brutal große Monitorauflösung bei kleinen Monitor ;)

      Über deinem Anwalt(sofern vorhanden) bzw. einer Anzeige bei der Polizei kann er durch was weiß ich bei Ebay die Telefonnummer bekommen.Ging bei mir auch ganz gut. Trotz Geheimnummer :whistling:
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von idefix.windhund ()

    • Deine VK ist hier auch Mitglied:
      auktionshilfe.info/index.php?user/5893-gabrielegroh43

      Da scheint einiges schief zu laufen. Kontrollier dein Konto nochmal, nicht dass die Bank den Doppelbetrag schon zurück gebucht hat. So etwas soll auch vorkommen, wenn es auffällt.

      Ansonsten hilft wohl nur noch der Mahnbescheid. Die Mehrkosten trägt sie dann. Die sind auch bei der Forderungssumme zu berücksichtigen.
      Schreib sie doch mal über dieses System hier an und lade sie ein. Darüber müsste sie per Mail informiert werden.
    • Wähwäh2009 schrieb:

      dann Einschaltung von rechtlichen Maßnahmen.


      Jetzt habe ich erstmal alle Möglichkeiten ausgeschöpft, deswegen bin ich hier gelandet.


      Wenn Du keine Antwort auf dein Einschreiben bekommen hast, hast Du trotzdem die Frist klar datiert gesetzt. Wenn das Ding zugestellt wurde, (den Beleg hast Du ja vermutlich) hilft da auch kein "Hab ich nicht bekommen" mehr. Das heisst für Dich nun eigentlich, weitere rechtliche Maßnahmen einzuleiten. In dem Fall also den Mahnbescheid. Falls du hier über das Forum noch Glück hast, fällt das natürlich weg, sonst stellt sich die Frage, ob Du einen Mahnbescheid selber ausgefüllt und betrieben bekommst oder ob Du damit einen Anwalt beauftragst. Dem Laien würde ich aber zu anwaltlicher Unsterstützung raten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich fragte, warum er sein Konto gewechselt hätte, da erzählte er/sie (wer weiß das schon), dass seine Frau im Krankenhaus läge und deswegen eine andere Kontoverbindung angegeben wurde(bei dem an mich verkauften Artikel).


      Kannst Du mir das gerade mal erklären ? Habt ihr jeweils den Betrag auf zwei unterschiedliche Konten oder gleiche Konten überwiesen ? Sind beide Überweisungen bei euch vom gleichen Konto abgegangen ? Wo und wann hat der Verkäufer welche Konten gewechselt ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Kontenwechsel

      Hallo,

      ich habe am 7.6.11 überwiesen von meinem Konto, meine Frau am 9.6.2011 von ihrem Konto.

      Als wir dann wieder in den account reingeschaut haben, hatte er/sie das Konto gewechselt, er gab sich als ihr Mann aus, da er nicht an ihr Konto rankäme, da sie im Krankenhaus sei, hätte er das Konto gewechselt, weil er ihre Verkäufe jetzt erledigen würde! Wir hatten beide auf das "alte" Konto überwiesen. Es ist uns nur aufgefallen, dass er das Konto bei unserem gekauften Artikel (Thermometer), nachdem wir es erhalten hatten, wechselte!

      Ich hoffe, das ist jetzt nicht zu kompliziert!

      Gruß
    • Nein, das war verständlich.

      Und selbst wenn es stimmt mit der Frau in der Klinik, man kann allein mit der EC-Karte und ohne Vollmacht Auszüge ziehen. Daran ist der Geldeingang dann auch zu erkennen, und man kann dann auch das eigene Konto für die Erstattung bemühen. Unter Eheleuten sollte das möglich sein.

      Es ist nicht dein Problem, dass das hier nicht funktioniert. Genauso, wie man für die Klinik Verständnis aufbringen kann aber keinesfalls dazu verpflichtet ist.
      Bleibt der Mahnbescheid.
    • Also so wie ich das nun verstanden habe hat der Verkäufer die Doppelüberweisung ja bereits gesehen, wollte wohl angeblich zurücküberweisen und hat das dann aber angeblich zurückgezogen, weil der Käufer "drohte"...demnach ist dies gar nicht mehr Gegenstand der Streitigkeit, also die Frage, ob tatsächlich doppelt gezahlt wurde und dass der Verkäufer das auch einsieht.

      Gegenteilig hat der Verkäufer, so wie ich das verstehe ja nun die Rückzahlung nicht eingeleitet, eben weil der Käufer angeblich "droht"...das ist rechtswidrig !

      Jedoch geht es ja darum, wem der Acc bei eBay gehört....ein Mahnbescheid wäre gegen diesen zu richten, das darf man nicht vergessen.

      @TE: Du hast doch die "Herzlichen Glückwunsch, sie haben gewonnen" Nachricht bekommen. Diese Adresse und dieser Name ist maßgeblich für dein weiteres Vorgehen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger