Artikel weicht erheblich ab - Aussage einer unabhängigen dritten Partei angewiesen ?

    • Artikel weicht erheblich ab - Aussage einer unabhängigen dritten Partei angewiesen ?

      Hallo hier im Forum.
      :)

      Ich habe bei Ebay einen AV-Verstärker mit Fernbedienung gekauft:

      Aufgrund unsachgemäßer Verpackung in der OVP, ist
      a) die Taste an der Fernbedienung für Leise defekt b) Die Gehäuseoberseite auf der ges. Fläche eingedrückt
      c) das Gehäuse des Receivers verzogen.

      Nach normalem Mailverkehr über Ebay, blieb der VK uneinsichtig.

      Ich habe PayPal eingeschaltet.

      Es kamen ein paar Infos.

      Jetzt kam eine Mail:

      Wenn Sie einen Antrag auf Käuferschutz für Ware stellen, die erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht, bitten wir Sie um eine schriftliche Bestätigung eines unabhängigen Dritten. Der Grund: Wir wissen nicht, was Sie sehen, wenn Sie Ihr Paket geöffnet in den Händen halten. Deshalb sind wir auf die Aussage einer unabhängigen dritten Partei angewiesen. Zum Beispiel die eines Händlers, Sachverständigen oder einer anderen anerkannten Organisation.

      Und so geht es jetzt auf Ihrer Seite weiter:

      1. Bitte wenden Sie sich an einen Händler, Sachverständigen, Gutachter oder
      eine andere anerkannte Organisation Ihres Vertrauens.
      2. Lassen Sie sich bitte schriftlich das Ausmaß des Schadens bestätigen.
      Eine Warenbeschreibung, Seriennummer sowie geschätzte Reparaturkosten helfen uns ebenfalls bei der Prüfung Ihres Falls.
      3. Und das kommt auch noch auf die schriftliche Bestätigung: Der Briefkopf
      mit dem Namen, der Adresse sowie der Telefonnummer (so können wir bei Rückfragen Kontakt aufnehmen). Ausstellungsdatum, Stempel und Unterschrift des Händlers/Sachverständigen bitte auch nicht vergessen.

      Wollen die jetzt nur die Bestätigung einer dritten Person und ich bekomme das Geld zurück oder wird das ne längere Geschichte ?

      Was kann eine:
      andere anerkannte Organisation Ihres Vertrauens.
      alles sein ?

      Auch eine Elektrofirma
      oder ???

      Gruß Hajooo
    • Ja, das kann auch eine Elektofirma sein.

      Mach dir aber nicht zuviel Hoffnungen. PP steht nach eigenen Bedingeungen nicht für Transportschäden ein.

      Hast du den Schaden beim Versandunternehmen gemeldet? Da solltest du als Beleg für einen VK auch eine Bestätigung über die unsachgemäße Verpackung bekommen.
    • *alte_eule* schrieb:

      Hast du den Schaden beim Versandunternehmen gemeldet? Da solltest du als Beleg für einen VK auch eine Bestätigung über die unsachgemäße Verpackung bekommen.

      lieber TE, hattest du das übersehen?

      Da ist es immer hilfreich, beim Auspacken einen Zeugen dabei zu haben und mit Fotos den Beweis der unsachgemäßen Verpackung zu sichern.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Das ist mir schon klar. Nur glauben die Verkäufer das manchmal nicht. Sie vertreten dann z.B. die Ansicht, das geknülltes Zeitungspapier als Puffer reicht, ohne zu berücksichtigen, dass das gerade mal einen Stoß abfängt.
      Ein Verkäufer schuldet aber eine sichere Verpackung.
    • Aktueller Stand

      Hallo,

      ich habe mir von einem Händler im Nachbarort den Schaden bestätigen lassen.


      Die Bestätigung habe ich in meinem PayPal-Account hochgeladen und innerhalb kurzer Zeit kam folgende Mail:
      Nach eingehender Prüfung Ihres Falls haben wir entschieden, dass Sie Anspruch auf eine Rückzahlung (einschließlich Versand- und Bearbeitungsgebühren) haben, sobald Sie die Ware an den Verkäufer zurückgesendet haben.

      Weiter untensteht auch:
      Der Artikelzustand muss unverändert sein, und Sie tragen die Versand- und Bearbeitungskosten.

      Bekomme ich die Versand- und Bearbeitungskosten, für den Rückversand, mit zurück ?

      Gruß Hajooo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hajooo ()

    • Da steht doch ganz deutlich, dass du das zahlen musst.

      Du musst den Artikel auch sendungsverfolgt zurück schicken. Aber wenn das erledigt ist und du die Sendungsnummer an PP weiter gegeben hast, bekommst du zumindest schon mal das Geld wieder, was du über PP bezahlt hast.
    • Hajooo schrieb:

      Ich habe bei Ebay einen AV-Verstärker mit Fernbedienung gekauft:

      Aufgrund unsachgemäßer Verpackung in der OVP, ist
      a) die Taste an der Fernbedienung für Leise defekt b) Die Gehäuseoberseite auf der ges. Fläche eingedrückt
      c) das Gehäuse des Receivers verzogen.

      Nach normalem Mailverkehr über Ebay, blieb der VK uneinsichtig.




      Eigentlich hättest du schon gleich als der Artikel ankam und ich denke mal der Postbote oder wer auch immer den Artikel ausgeliefert hat, das beanstanden müssen. Aus Erfahrung weiss ich, das solche Mängel sofort aufgenommen werden, damit die Versandfirmen nicht verpflichtet werden.