Käufer macht mich für Versandsschaden verantwortlich

    • petergabriel schrieb:

      Hallo,

      es gibt eine Ursache,nämlich die Lieferung eines beschädigten Artikels(dh.eine Mängelrüge)

      es gibt eine Folge,nämlich die Pflicht des Verkäufers,den Mangel zu beseitigen und für die Kosten dieser Beseitigung(einschl.der Versandkosten)aufzukommen.

      Die Behauptung,daß der Käufer irgendwelche Pflichten außer der Zusendung habe,ist einfach grotesk.

      Kann der Mangel nicht behoben werden,muß eine Wandlung des Kaufpreises oder eines Teiles davon durchgeführt werden.

      Bisher liegt kein Indiz dafür vor,daß der Verkäufer den TE über den Tisch ziehen will;im Gegenteil,er ist langmütig und großzügig.

      Wir sollten uns davor hüten,den TE glauben zu lassen,daß wir seine Arbeit tun bzw. ihn dabei ans Händchen zu nehmen haben.

      Er ist neben seinem Fanatismus jetzt schon eine Klette.

      Wenn Du das für Dein Ego brauchst,bitte sehr!

      Ich wiederhole gerne:TE wird scheitern!

      petergabriel



      Dem stimme ich zu 100% zu :thumbup:
    • Hallo,
      Korrektur:

      Es liegt bisher kein Indiz dafür vor,daß der Käufer (!!) den TE(Verkäufer) über den Tisch ziehen will.

      @Drapondur:laß Dein Geschwafel mir gegenüber einfach sein....

      @Löschbert:es läuft sowohl mit Deinen als auch mit meinen Worten auf dasselbe raus:der TE versteht nicht,kann nicht differenzieren,hat Tunnelblick und wird scheitern,wenn er so wie bisher mit dem Käufer umgeht,denn dessen Geduld wird früher oder später zu Ende gehen.

      Beispiel:er verlangt(s.o.),daß der Käufer ihm vorher versichert,daß die einzelnen Teile genau(!!) so in dem Rücksendekarton liegen,wie er sie hingeschickt hat.............

      Was denkt der sich eigentlich bei solchen ultimativen Forderungen??
      ER(!!) ist derjenige,der kleine Brötchen backen muß.

      Das Thema ist jetzt für mich durch!

      petergabriel