petergabriel schrieb:
Hallo,
es gibt eine Ursache,nämlich die Lieferung eines beschädigten Artikels(dh.eine Mängelrüge)
es gibt eine Folge,nämlich die Pflicht des Verkäufers,den Mangel zu beseitigen und für die Kosten dieser Beseitigung(einschl.der Versandkosten)aufzukommen.
Die Behauptung,daß der Käufer irgendwelche Pflichten außer der Zusendung habe,ist einfach grotesk.
Kann der Mangel nicht behoben werden,muß eine Wandlung des Kaufpreises oder eines Teiles davon durchgeführt werden.
Bisher liegt kein Indiz dafür vor,daß der Verkäufer den TE über den Tisch ziehen will;im Gegenteil,er ist langmütig und großzügig.
Wir sollten uns davor hüten,den TE glauben zu lassen,daß wir seine Arbeit tun bzw. ihn dabei ans Händchen zu nehmen haben.
Er ist neben seinem Fanatismus jetzt schon eine Klette.
Wenn Du das für Dein Ego brauchst,bitte sehr!
Ich wiederhole gerne:TE wird scheitern!
petergabriel
Dem stimme ich zu 100% zu