Gerät scheint auf dem Postweg beschädigt worden zu sein

    • Gerät scheint auf dem Postweg beschädigt worden zu sein

      Hallo,

      ich habe eine Frage zu einem von mir verkauften Artikel, da es eine längere Geschichte ist nur die Kurzfassung:

      Ich habe ein Gerät verkauft, dass dem Kunden im nachhinein nicht gefallen hat, er hat es als defekt bezeichnet. Ich bin Privatverkäufer und habe die Rücknahme ausgeschlossen. Das Gerät scheint auf dem Postweg beschädigt worden zu sein.
      Ich habe ihm angeboten ihm dabei Hilfe zu leisten. Er schrieb jedoch erst 8 Tage nach Erhalt der Ware.

      Für mich war die Sache so erledigt, er öffnet jedoch einen Fall, den ich eskalieren lassen, da wir zu keiner Einigung kommen.
      Nachdem ich die Ware nun wieder habe, da er auf Anhieb (innerhalb von 8 Minuten nach Eskalation) den Fall gewonnen hat. Ich betrachte also die Ware, die nun total hinüber ist. Ich mache Fotos und markiere den Defekt auf den Fotos und widerspreche der Entscheidung ebays.

      Ebay entscheidet sofort wieder gegen mich. Nun wird durch den Käuferschutz die Summe an den Käufer ausgzehalt, und ich soll die Summe an ebay überweisen.

      Das sehe ich unter diesen Umständen jedoch nicht ein. Was passiert, wenn ich dem nicht Folge leiste? Schufa?


      Findet ihr das ganze fair? Wenn die Ware auf dem Versandweg kaputt geht, und sich der Käufer nichtmal bei der Post meldet?? Ich habe die Ware versichert versendet gehabt. Und ebay entscheidet trotzdem gegen mich? Ohne Erklärung, wo ist da die Transparenz?

      Ich verkaufe nie wieder bei ebay, und kann jedem nur empfehlen, keine Paypalzahlungen zu akzeptieren...


      Danke und Grüße
    • Naja die Sache ist erstmal: Prinzipell bist du als Privat VK für den Versand nicht verantwortlich. Aber: Wenn der Schaden durch Mangelhafte Verpackung verschuldet ist haftest du trotzdem. Da hilft dir auch der versicherte Versand nicht.#Dieser zahlt nur, wenn du die Ware Ordnungsgemäß verpackt hast.
      Ob das nun fair ist oder nicht mag ich nicht beurteilen.

      Zu den Konsequenzen: Schufa eintrag wirds keinen geben. Auf welcher Grundlage den? Weil sich Ebay als Richter aufspielt? Eher nicht.

      Womit du aber rechnen könntest ist, dass Ebay dich sperren wird.
    • Du hast also mit Paypal gezahlt.
      Wenn du weiterhin etwas verkaufst, achte darauf das nicht mit Paypal gezahlt wird.
      Paypal ist absofort für dich gestorben.(Sofern du den Betrag nicht ausgleichst.)

      Es wird diverse Mahnschreiben geben mit wilden Drohungen. Weiter wird Paypal nicht gehen. Es gibt keinen(mir zumindest nicht bekannt) Fall in dem Paypal bis vor ein Gericht gezogen wäre.
    • Ich habe nicht einmal mehr vor etwas auf ebay zu verkaufen, geschweige denn paypal anbieten. Die Sache ist für mich gestorben, bin eher ein Käufer, wenn ich damit bei paypal/ebay keine probleme kriege ist es mir recht. Schufa will ich natürlich auch nicht.

      Der Rest ist mir egal. Wie würdet ihr vorgehen?
    • Also erstmal das wichtige: Vor Schufa Eintrag würde ich mich nicht fürchten. Das sind so diese Legenden, das man für alles nen Eintrag bekäme. dem ist nicht so. Für den Eintrag müsten sie ja ne berechtigte
      Forderung haben. Diese fehlt Paypal. Es liegt schlicht nicht in der Kompetenz von Paypal sich ungefragt als Richter und Henker aufzuschwingen.

      Wie du weiter vorgehst: Nutze kein PP mehr.(Das hast du ja selber schon festgestellt für dich) Hefte alle schreiben die du von Anwalt und Inkasso bekomst ab.
      Erst wenn du ein Schreiben vom Gericht bekommst must du diesem wiedersprechen.(Dazu wird es aber eh nicht kommen.)
      Du must dich im Prinzip nur auf nen Haufen bedrucktes Papier einstellen das da in den nächsten Wochen/Monaten kommen wird.
    • Wieso? Wenn du dir hundertprozentig sicher bist, dass du dir nichts hast zu schulden kommen lassen, dann kannst du die Sache aussitzen.
      Solltest du dir allerdings nicht sicher sein, ob du wirklich alles richtig gemacht hast, dann kannst du natürlich zahlen und hast im Endefekt auch sofort ruhe und ein ruhiges Gewissen.
    • Doch kannst du. Auch ohne Jurastudium.(Hab ich auch nicht)
      Stelle dir einfach folgende Fragen:

      1.: Ist der Artikel wirklich in dem Zustand gewesen, wie ich ihn beschrieben habe?

      2.: Habe ich den Artikel so verpackt, dass er nicht auf dem Versandweg kaputt gehen kann? (Dazu zählt z.b. Das das Paket einen Sturz aus 1,5m aushält)

      Wenn du diese 2 Fragen mit Ja beantworten kannst ist doch alles in Butter.

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    • Hat PP tatsächlich belasten können, oder hast du das Geld vorher abgeräumt. Vielleicht ist es noch zu früh, aber das ist mir jetzt nicht klar geworden.


      Sollte PP belastet haben und dein Account dadurch im Minus, musst du nur aufpassen, dass die nie wieder einen Cent von dir sehen. Der würde sofort zum Ausgleich genutzt. Das heißt, auch für dich als Käufer fällt PP ab sofort flach.
    • Nein das war so, ich habe das Geld nachdem ich es erhalten habe auf mein Konto überweisen lassen. Dann wurde der Fall eröffnet, und mein PP Konto war während dieser Zeit im Minus um eben diesen Betrag, nun da der Fall gelöst ist ist mein Konto wieder auf 0 bei PP.



      Ich denke eher, dass ebay mich direkt anschreiben wird, weil die ja den Betrag dem Käufer ausgezahlt haben. Habe außerdem PP angerufen und deutlich erklärt, dass ich nicht einverstanden bin, falls die auf die Idee kommen ohne meine Erlaubnis den Betrag abzubuchen. Die Dame verneinte und sagte, dass man das nicht macht.
    • Moment jetzt wirds hier verworren.

      Paypal hat dein Paypalkonto um den Betrag aus deinem Verkauf ins Minus gesetzt Korrekt?

      Dann hat Ebay nur den Fall geschlossen der bei Ebay lief sonst nix. Der Käuferschutz lief über Paypal.

      Da wird Paypal das Geld fordern und nicht Ebay.
    • *alte_eule* schrieb:

      PP hat den Betrag also erst belastet, um ihn dann wieder gutzuschreiben?





      korrekt!



      ok, wie gesagt, ich kenne mich damit nicht aus, kann gut sein das paypal fordern wird, ist ja eine tochter... wenn du das so sagst wird das so sein.



      edit: hier die paypal ansicht:

      habe mittlerweile auch dort eine rechnung von ebay vorliegen...



      [Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/captureookmo.png]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DesertEagle ()

    • Ok so wie das nun ausschaut hat Paypal dir ja zurückerstattet und Ebay selbst fordert den Betrag ein.
      Wenn du das nicht zahlst, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Ebay dir auch dein Mitgliedskonto dichtmacht.
      Ob Ebay deswegen vor Gericht zieht glaub ich auch weniger. Meiner Meinung nach ist das ähnlich wie bei Paypal: Weder Ebay noch Paypal sind berechtigt sich als Richter und Henker aufzuspielen.
    • Ich seh eine vermutlich 3-stellige Eurosumme.

      Ganz einfach Paypal und ebay in der Mischung sind Müll.

      Mir hat einer nach 27 Tage ein Fall eröffnet, ebay stimmte den zu, Paypal hat die Gelder eingefroren und mein Paypal Konto ins Minus gesetzt. Rund 180€.

      Und alles nur, weil ich nach 3 Woche warten auf das Geld und 4 versuchten Überweisungen entnervt aufgegeben habe, und meine Paypal Adresse rausgab.

      Mit viel Fingerspitzengefühl, und einigen Überredungskünsten beendete der Käufer den Fall auf beiden Seiten, Geld wurde freigegeben und mein Anwalt hat mir ein nettes Schreiben aufgesetzt, und den Käufer um begleichen des Schadenersatzes und weiteren auslagen in Höhe von 137€ gebeten.

      Nach weiteren Schreiben hin und her, musste der Käufer Gerichtskosten, Anwaltskosten und Schadensersatz leisten.

      Justiz entschied ganz klar zu meine Gunsten, was ebay nicht tat. Die gesamten Kosten in Höhe von 1284€ musste der Käufer tragen. Als Beweis reichte die Aussage meiner Frau, die Fotos und ein kurzes Video vom Funktionsbeweis.

      Und ja ich fand es geil, der alten Schachtel richtig ein zu verpassen. Die 2 Tage Arbeitsausfall, wurden von mein Arbeitgeber gesondert eingefordert.

      Mach es genauso, sammel die Beweise die das Gegenteil klarstellen, und geh den Käufer plattmachen.

      Ich finde ebay Käuferschutzprogramm ist Bullshit, wenn ich als Käufer ein Problem habe, der Verkäufer nicht kooperiert, kostet mir ein genau 0 Cent meine Forderung einzuklagen. 90% der harten ebayer, kriegen weiche Knie, wenn vom Anwalt ein Schriftstück ins Haus flattert. Viele sind denn ganz leise und Kleinlaut, das sie es als leere Drohung angesehen haben.

      Anwälte sind bei ebay Gold wert. Und mit der passenden RS Versicherung auch kostenlos.
    • nette Geschichte, Respekt!

      aber 1. habe ich als armer student keine RSV und 2. sitzt der käufer in der schweiz, weswegen ich auch die ganze zeit mich mit ebay.com rumschlagen muss (auf englisch, frechheit, der käufer selbst kann ja deutsch)

      und ja es handelt sich um etwas über 250, wollte die genaue summe so nicht nennen.


      bei interesse kann ich euch den gesamten hergang schildern, sobald es neue entwicklungen gibt, ich warte erst einmal und mache rein garnichts :D