Käufer meldet, dass Artikel nicht der Beschreibung entspricht

    • Käufer meldet, dass Artikel nicht der Beschreibung entspricht

      Ich bin Verkäufer: Käufer meldet das "Artikel nicht der Beschreibung entspricht"

      eBay:


      Hallo zusammen, und danke erstmal für das lesen hier!
      (bin engländer und bitte um Verständnis wg meine deutsche Rechtschreibfehler usw - ich stelle mich Bloß!)

      Bin gelegentlicher, Privater ebayer seit 2002, mit 200+ bewertungen.
      Ich biete PayPal an (noch) trotz allem - habe nicht vor leute zu "verarschen" dh "Käuferschutz" ist doch was Feines.

      Ich habe meine alte Beamer verkauft am Sonntag, und direkt verschickt am Montag, wie es sich gehört.
      Habe aber gestern Abend eine mail vom Käufer bekommen was mich Sorgen macht: ich glaube er möchte gleich die Klage wegen "das Artikel nicht der Beschreibung entspricht" einreichen!

      Teil meines Description im Angebotstext:

      Hier bieten Sie auf eine super-leiser Beamer, der Garbo LC6231/40 von Phillips, mit Original Fernbedienung. Lampe gerade mal 20% der Lebensdauer - also viele Jahre Vergnügung noch drinne!

      Voll-funktionsfähig, kaum Gebrauchsspuren (zwei kl. Kratzer L+R Oben, vom montage an der Decke, wie hier abgebildet), dieses Beamer ist in einem sehr guten Zustand und hat uns sehr gefallen. Wir brauchen aber jetzt Platz für noch'n Kinderzimmer (!!) also ist es jetzt erstmal aus mit dem Heimkinogenuss. Manchmal hört sich so an als ob der Lüftungsventillator "zummt " etwas, hat uns aber nicht gestört. Der Garbo läuft sehr leise, und kommt wirklich zum vorscheinen im abgedunkelten Raum - also ehe für das Abendprogramm statt Nachmittags Sportschau.


      es handelt sich um genau dieses Punkt:
      Manchmal hört sich so an als ob der Lüftungsventillator "zummt " etwas, hat uns aber nicht gestört.


      Hier das Email vom Käufer:
      Hallo. Ich habe heute den beamer erhalten. also funktionieren tut er einwandfrei..... wenn da nicht das surren wäre.... Leider ist es nicht wie sie geschrieben haben der Lüfter sondern das netzteil des beamers.... das findet man heraus wenn man einfach mal mit dem ohr die besagt stelle (genau gegenüber des Lüfters) abgeht. Es ist auch kein Mechanisches surren sondern hört sich das eher an wie ein kleiner lichtbogen der dort ensteht....
      dieses würde mich ja so nicht weiter stören da ich es vorab ja schon gelesen habe und man einen lüfter sicherlich günstiger erstzen kann als ein netzteil. nun meine frage?
      bitte machen Sie einen vorschlag wie wir da jetzt auf ein für beider seiten zufriedenstellendes ergebnis bzw. ende kommen.
      Gruß


      Ich habe ihn dann heute Morgen so zurückgeschrieben:
      Oh, ich bedauere.
      Bin jetzt unterwegs bis heute Abend, dann melde ich mich ausführlicher.
      Mfg


      Ich weiß erstmal nicht wie ich mich weiter verhalten soll.
      Die "normaler" Kleingedrückten benutze ich zwar auf meine Angebote, müsste Sie aber bis jetzt nie anwenden.
      Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt.
      Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben:
      Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert.
      Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.
      Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.
      Der Artikel wird "so wie es ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

      Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind! Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden.
      Bei Spaßbietern oder Vertragsbruch durch den Käufer gilt das Urteil vom AG Bremen, Urteil vom 20.10.2005 - 16 C 168/05 und sie werden auf 30% Schadensersatz verklagt.

      Ich verkaufe kein Schrott, lediglich meine alte Geräte - aber ich weiß - das sagen alle!

      Ich wäre sehr dankbar wenn jemanden hier mir einen Rat geben könnte.
      Am besten möchte ich das Geld behalten, da ich keine Fehler meines Seites sehen kann, aber bin bereit, wenn gezwungen, einen kleinen Preisnachlass anzubieten - aber bin nicht sehr glücklich darüber, natürlich...

      Zweiterhand ist eben genau das - piccobello ist was anderes - und ich stehe gern bereit im Auktionswoche ALLE Fragen ausfühlich zu beantworten (das können andere Käufer vom Sonntag bestätigen).

      So, genug mit meinem Jammer - wer hat einen Idee für mich?

      Jeremy
    • Grundsätzlich gilt erst einmal, dass auch ein falsch beschriebener Mangel ein Mangel ist, den der Käufer so nicht akzeptieren muss.

      Mir scheint, als handle es sich bei deinem Käufer um einen gewerblichen Einkäufer. Nennst du uns bitte mal den eBay-Account?
    • Hey! Super Tool das da - sofort geBookMarkt (hmmm... ich liebe dieses "denglisch" - ironisch).

      Also, wie ich schon vermutet habe, es *könnte* sich um eine *Nase* handeln der gerne Ärger macht.
      Aus vergleich kann man meine Bewertungung anschauen ;)
      (Kommen noch mehr, da ich 16 Sachen verkauft habe am Sonntag)

      Aber...
      Wie gehe ich *am besten* mit diese Fall um?

      (natürlich "ohne Gewähr" - bin schon erwachsen und kann selbstständig denken auch noch ;) )
    • Ich bin der Meinung, dein Käufer hat ein Schnäppchen gemacht, das er gern noch billiger hätte. Diesbezüglich startet er hier den Versuch.


      Ich würde ihm anbieten, dass er mir den Artikel gerne zurück senden kann, damit ich seine Reklamation prüfen kann. Sollte sich dabei herausstellen, dass diese Reklamation berechtigt ist, böte ich ihm an, alle Auslagen zu ersetzen.

      Er wäre nicht der erste Käufer, bei dem sich der Schaden als nicht mehr so schlimm darstellt, weil er denVersuch als gescheitert ansieht.
    • "Alte Eule"???

      Wie wär's mit Alte Schwede!
      Oder "Alte Fuchs"?

      Super Idee, und Fair bis zum geht nicht mehr, es gefällt mir sehr gut, und so werde ich's auch anbieten per Email, heute Abend.
      Falls bis dahin noch weitere Ratschläge hinzukommen, evtl. weiche ich etwas vom Plan ab, aber nur ein Wenig.

      Poste dann Updates hier im Thread - ist das denn üblich hier?

      Vielen herzlichen dank an auktionshilfe.info für die super Möglichkeit meines Problems hier Teilen zu können.
      Ganz happy und ermuntert,

      Jeremy
    • ist die frage, ob das brummen wirklich ein mangel ist oder nicht.
      fast jedes elektrische gerät brummt irgendwie... und sehr laut scheint es nicht zu sein, wenn man dabei noch einen film gucken kann ohne das einem die ohren wegfliegen.

      ich tippe, der käufer will nun einen nachlass haben bzw. die reparaturkosten übernommen kriegen.
      es kann sogar sein, das der das gleiche gerät zuhause hat, das irgendwelche macken hat (zb richtig laut brummt) und das nun umtauschen will - wäre nix neues.

      hast du irgendeine seriennr. von dem gerät?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • @riverside

      "Irgendwo" habe ich bestimmt die alten Kaufbeleg, und evtl da ist eine Nummer drauf, aber das macht mich nicht wild.
      Ich würde *mein* altes Gerät erkennen und laut eBay-Bilder, wäre so ein versuch *wahrscheinlich* aufzudecken.
      Ganz anders ist es dann wenn er das Innenleben austauscht :(
      So weit bin ich nicht mit meiner Anti-Fairplay Schutzmechanism gegangen.
      Aber man hört nie auf zu lernen!

      Ich glaube er las "ventillator kaputt = billig reparierbar (selber?)" und jetzt denkt er "doch was anderes = teuer (reklamation)"
      ...aber was weiss ich denn?

      Ich sagte klar das es "summt" - bin der meinung er hatte VORHER Fragen können, oder?
      Hmmm...
      Mal sehen was es wird - aber ärgerlich auf alle Fälle.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jeremy180 ()

    • Zu deiner Frage, ob es üblich ist, sich hier zu melden, wie etwas weiter geht oder ausgeht.

      Einem Engländer muss ich nicht erklären, dass es auch höflich ist, das zu tun. ;)

      Wir freuen uns hier über solche Rückmeldungen. Außerdem können wir durch so etwas manchmal auch dazu lernen. Ohne Grund kommt riverside ja nicht auf so einen Gedanken. Auch so etwas ist schon vorgekommen.
    • Höfflichkeit bei Seite... ^^
      habe ich vor folgender Email zu versenden:

      Hallo.
      Ich habe den ganzen Tag überlegt wie wir am besten die Sache angehen sollen, und bin zum Folgender Entschluß gekommen:

      Erst die tatsache (aus meiner Sicht):
      #1. Ich habe Ihnen meinen "summende" Beamer über ebay verkauft.
      #2. Jetzt finden Sie das Geräusch "anders" als ich es beschrieben habe.
      #3. Sie haben mich gefragt um eine Vorschlag, um, in Ihre Wörte, "für beider seiten zufriedenstellendes ergebnis bzw. ende kommen" -können.

      Also, ich bin schon zufrieden!

      Aber, da Sie offentsichtlich nicht zufrieden sind, biete ich folgendes an:

      Sie können mir gern den Bemer zurück senden, damit ich Ihre Reklamation prüfen kann.
      Sollte sich dabei herausstellen, dass diese Reklamation berechtigt ist, werde ich das Kaufpreis (minus Porto) erstatten.

      Ich hoffe das klingt Fair.

      mfg

      Ich wäre dankbar wenn eine hier etwas dazu sagen möchte, vor ich's los sende.
      Rechtschreibfehler und katastrophengrammatik beiseite, natürlich ;)
    • Ich würde das "minus Porto" weglassen. Auf´s Porto kommt es ohnehin nicht an, und damit wäre dieser Punkt nur ein möglicher Streitpunkt, den es in diesem fall (erstmal) zu vermeiden gilt.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Abgesehen davon hast du die Verpflichtung, alle Auslagen des Käufers zu erstatten, sollte die Reklamation berechtigt sein.


      Nur wenn du eine freiwillige Rücknahme anbietest, findet diese zu deinen Bedingungen statt. Das wäre aber nur so, wenn das Teil wirklich ist wie beschrieben und nur der Lüfter summt.
    • Gut, werde den quatsch mit den Porto lassen, verstanden ;)

      Aber wenn er's ja zurücksendet, was dann?
      Wie soll ich dann prüfen ob seine Art von "summen" nicht meine Art von "summen" ist, und wenn ja (wie? hab gesagt im Insserrat "es hört sich so an wie") - was dann?

      Wie kann ich's wissenschaftlich beweisen das er es behalten muss ;)

      Ventillator oder Strom oder Weis-der-Geier-Watt, er hat selbst zugegeben, es funktioniert!
      Das "summen" (was auch immer es tatsächlich ist) hat mich nie gestört, wir ich schon angegeben habe.

      Wieso muss ich das alles tun um dieser Mensch zu gefallen? (wo möglich sehr rhetorisch hier...)
      Hmmm... bin wieder unklar...

      Hilfe!
    • Ich bleibe dabei, dass du meinem Vorschlag folgen solltest.

      Reklamiert wurde ja, dass der Fehlernicht beim Lüfter sondern an andererStelle vorhanden sein soll. Das wird sich doch in einem Fachgeschäft prüfen lassen, wenn du dich nicht selbst auskennst.
      Ich gehe aber immer noch davon aus, dass dein Käufer pokert eben weil du dich nicht auskennst.
    • Ich hab ja nun von Beamern keine Ahnung. Vermutlich weil mir die Glotze nur dazu dient, bildhaftes Radio zu sein.

      Kann es sein, dass das Summen des Netzteils ganz einfach normal ist? Da ist ein Trafo drin. Und wenn ich meine Modellbahn-Trafos einstecke, brummen die teilweise sogar ganz ordentlich. Selbst die neuen, die so eigentlich gar kein hörbares Geräusch verursachen brummen deutlich hörbar mit einem 50Hz-Ton, wenn ich so doof bin und sie mir direkt ans Ohr halte. (Gut dass mich gerade keiner fotografiert hat, das muss echt dämlich ausgesehen haben mit dem Trafo am Ohr)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • KEINE Rücknahme oder Prüfung anbieten!!

      Hallo,

      meiner Ansicht nach "blufft" Dein Käufer!!!

      Diskutiere nicht mit ihm:auf gar keinen Fall!!

      Es steht nur fest,daß es brummt!

      Das war Bestandteil Deiner Artikelbeschreibung!! Es ist daher KEINE Abweichung von dieser Beschreibung!!

      Er sagt:es ist etwas "teures",Du sagst."Es ist der Lüfter."

      Folgerung.Er MUSS BEWEISEN,daß er recht hat.

      Keine Rücknahme bzw. Überprüfung anbieten!!

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Update - Endgültigen Entschluss

      Ich habe es doch dann ganz anders gemacht.
      War mal eine Runde Joggen, und käme dann auf diese Idee:

      jeremy180 schrieb:

      Lieber Mr.Brain,

      So, ich habe den ganzen Tag nachgedacht, und jetzt wo die Kinder im Bett sind, kann ich schreiben.
      Ich glaube es ist am besten wenn Sie mir sagen was Sie als angemessen empfinden wurden.

      Ich weiß das der Beamer "summt" und habe das auch in den Ebay-Artikelbeschreibung gesagt.
      Ich dachte (wirklich) es hatte mit dem Ventilator zu tun, aber schrieb: "[…] hört sich so an als ob der Lüftungsventillator […]" - also, ich gabe hier zu es könnte evtl. woanders liegen. Ich bin kein Techniker, und es hat uns wirklich nicht gestört im Betrieb.

      Ich hatte nie vor etwas zu beschreiben wie es nicht ist, und finde es etwas unfair von Ihnen mir das so zu unterstellen (mit Ihrem "Artikel entspricht nicht Beschreibung" Email und evtl. Meldung). Letzt endlich ist das Haarspalterei über der Semantik der deutsche Sprache, wo und wie ein Geräusch zu hören ist, und wo nicht, und wie genau ich es beschrieben habe.

      Aber wie Sie vielleicht wissen, Haarspalterei dient nur der Rechtsstreit, was letzten Endes, bei unser niedrige Beträge hier nur unser Versicherungs-Kanzleien wirklich dient.

      Aber Sie sind unglücklich, und das ist auch nicht Sinn der Sache, wie ich die Dinge sehe.
      Also, bitte, sagen Sie mir was Sie hier für Richtig halten.
      Ich bin offen, und suche kein Streit.

      Ich hoffe ich habe den Richtigen Ton gefunden,

      Einen schönen Abend,

      mfg,


      Ich wollte doch nicht den Beamer wieder bei mir haben, evtl mit dellen und kaputt wg schlechte verpackung/laune usw.
      Dann habe ich das hier zurück bekommen:

      Mr.Brain schrieb:

      Hallo. Also zu dem Punkt: Artikel entspricht nicht der Beschreibung liegt dieses an eBay da sonst kein Betreffpunkt in dieser Richtung vorhanden ist. Nur wenn man mit dem Ohr an dem Beamer entlang geht um das Geräusch zu Orten, dann kann man ohne Techniker oder Fachmann für irgend was zu sein feststellen das es genau gegenüber von dem Lüfter ist. Das wäre eventuell ne bessere Aussage gewesen. Aber nun gut.
      Ich hätte da zwei Vorschläge. Zum einem einen Preisnachlass oder sie nehmen den Beamer zurück und versuchen ihn erneut bei eBay oder sonstigem zu verkaufen. Bei einem Preisnachlass möchte ich sie allerdings bitten einen Vorschlag zu machen. Einen Streit geschweige denn irgend welche rechtsmittel in Anspruch zu nehmen war und ist nicht in meinem Sinne, da ich denke das man über solche Sachen erst mal reden sollte.
      Weiterhin Wünsche ich ihnen auch einen schönen Abend.
      Gruß
      - mr.brain01


      Puh! Da war ich doch froh nicht SOFORT den Beamer-Rückgabe gefordert zu haben ;)
      Dann schaute ich mir seine Gebote an, und sah mit €80 hat er zuerst "verloren" - also er wusste da gab es noch einen kampf bis zu die €128 was er letzten endes bezahlt hat - so, alles gewogen und stressfaktoren hin und her, dachte ich mir das hier aus:

      jeremy180 schrieb:

      OK! Ich fühle mich schon weniger gekränkt jetzt, danke für die Erklärung wg "Betreffpunkt".
      Das hin- und her- schickerei macht mich nervös, da es braucht wirklich nur einen Idiot dazwischen zu sein (Zusteller) und alles ist hin. Ich denke einen Endpreis von €90 wäre angemessen, also einen Rabbatt von €38,-.
      Wenn Sie einverstanden sind, kann ich das Geld über PayPal freigeben.
      Ich hoffe das geht so in Ordnung,

      mfg


      ...dann 30min später seine Antwort:

      Mr.Brain schrieb:

      Okay. Mit dem Vorschlag kann ich leben. Danke und Gruß
      - mr.brain01


      ...und sein Geld ist wieder bei ihm.
      Mein Beamer aber auch.

      PayPal schrieb:

      Subject: You have sent €36.70 EUR to ***** with PayPal
      Note:
      Wegen "summenden" Ventillator/Netzteil im Ebay-erworbenen Phillips GARBO Beamer Artikel#190645996895, haben wir uns, Ebaynutzer JEREMY180 und MR.BRAIN01 auf einen €38,- Rabbatt/Preiserlass geeinigt.


      FAZIT:
      Mit €80-90 habe ich vor Auktionsende gerechnet für diese Beamer, es ist alt, und summt - also, ich kann damit leben.
      Mit einen evtl kaputtes Gerät und fragwürdiges "wieder einstellen" ins Ebay denke ich hätte ich nicht so viel, oder gleich viel erzielt - und dann noch mal der "Versand-Risiko" - und dann was ist das denn für'n neuen Besitzter? Auch wieder so einer? Nee, besser ist das Ding weg, und die Sache geklärt.

      Ich fühle mich keineswegs gemobbt worden o ä, und ich denke beide Parteien sind zufrieden.
      Ich hab ein fairer Preis bekommen, und er hat ein kleinen Sieg durchgesetzt und kann sein Beamer geniessen (aber evtl mit eine kapputtes Netzteil/Lüfter/sonst was im Beamer. Die sind ja nicht für die Ewigkeit gebaut, und da bin ich eben jetzt nicht sicher was das Problem wirklich ist, habe aber auch wenig Lust es durch Techniker usw zu klären wg Kosten u Aufwand).

      Leute, vielen, vielen Dank für alle die super und SOFORTIGE Ratschläge hier - ihr habt mich ans Glauben geholfen, und mir doch den selbstvertrauen geschenkt die ich hier für den Erfolgreiche Schluß gebraucht habe. Es ist immer wieder schön wenn man so eine nette Truppe erwischt - ich hoffe auch ich kann auch jemandem helfen wenn die Zeit kommt. Einfach fragen, man weisst ja nie!

      Also, Prost!
      :thumbsup:

      Jeremy180

      PS. Wenn es nicht über PayPal gelaufen wäre, vielleicht hätte ich härte gehandelt, wie petergabriel (super musik!) es oben sagt. Aber PayPal ist so eine Sache...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von jeremy180 () aus folgendem Grund: PS musste sein!