Ich bin Verkäufer: Käufer meldet das "Artikel nicht der Beschreibung entspricht"
eBay:
Hallo zusammen, und danke erstmal für das lesen hier!
(bin engländer und bitte um Verständnis wg meine deutsche Rechtschreibfehler usw - ich stelle mich Bloß!)
Bin gelegentlicher, Privater ebayer seit 2002, mit 200+ bewertungen.
Ich biete PayPal an (noch) trotz allem - habe nicht vor leute zu "verarschen" dh "Käuferschutz" ist doch was Feines.
Ich habe meine alte Beamer verkauft am Sonntag, und direkt verschickt am Montag, wie es sich gehört.
Habe aber gestern Abend eine mail vom Käufer bekommen was mich Sorgen macht: ich glaube er möchte gleich die Klage wegen "das Artikel nicht der Beschreibung entspricht" einreichen!
Teil meines Description im Angebotstext:
es handelt sich um genau dieses Punkt:
Hier das Email vom Käufer:
Ich habe ihn dann heute Morgen so zurückgeschrieben:
Ich weiß erstmal nicht wie ich mich weiter verhalten soll.
Die "normaler" Kleingedrückten benutze ich zwar auf meine Angebote, müsste Sie aber bis jetzt nie anwenden.
Ich verkaufe kein Schrott, lediglich meine alte Geräte - aber ich weiß - das sagen alle!
Ich wäre sehr dankbar wenn jemanden hier mir einen Rat geben könnte.
Am besten möchte ich das Geld behalten, da ich keine Fehler meines Seites sehen kann, aber bin bereit, wenn gezwungen, einen kleinen Preisnachlass anzubieten - aber bin nicht sehr glücklich darüber, natürlich...
Zweiterhand ist eben genau das - piccobello ist was anderes - und ich stehe gern bereit im Auktionswoche ALLE Fragen ausfühlich zu beantworten (das können andere Käufer vom Sonntag bestätigen).
So, genug mit meinem Jammer - wer hat einen Idee für mich?
Jeremy
eBay:
Hallo zusammen, und danke erstmal für das lesen hier!
(bin engländer und bitte um Verständnis wg meine deutsche Rechtschreibfehler usw - ich stelle mich Bloß!)
Bin gelegentlicher, Privater ebayer seit 2002, mit 200+ bewertungen.
Ich biete PayPal an (noch) trotz allem - habe nicht vor leute zu "verarschen" dh "Käuferschutz" ist doch was Feines.
Ich habe meine alte Beamer verkauft am Sonntag, und direkt verschickt am Montag, wie es sich gehört.
Habe aber gestern Abend eine mail vom Käufer bekommen was mich Sorgen macht: ich glaube er möchte gleich die Klage wegen "das Artikel nicht der Beschreibung entspricht" einreichen!
Teil meines Description im Angebotstext:
Hier bieten Sie auf eine super-leiser Beamer, der Garbo LC6231/40 von Phillips, mit Original Fernbedienung. Lampe gerade mal 20% der Lebensdauer - also viele Jahre Vergnügung noch drinne!
Voll-funktionsfähig, kaum Gebrauchsspuren (zwei kl. Kratzer L+R Oben, vom montage an der Decke, wie hier abgebildet), dieses Beamer ist in einem sehr guten Zustand und hat uns sehr gefallen. Wir brauchen aber jetzt Platz für noch'n Kinderzimmer (!!) also ist es jetzt erstmal aus mit dem Heimkinogenuss. Manchmal hört sich so an als ob der Lüftungsventillator "zummt " etwas, hat uns aber nicht gestört. Der Garbo läuft sehr leise, und kommt wirklich zum vorscheinen im abgedunkelten Raum - also ehe für das Abendprogramm statt Nachmittags Sportschau.
es handelt sich um genau dieses Punkt:
Manchmal hört sich so an als ob der Lüftungsventillator "zummt " etwas, hat uns aber nicht gestört.
Hier das Email vom Käufer:
Hallo. Ich habe heute den beamer erhalten. also funktionieren tut er einwandfrei..... wenn da nicht das surren wäre.... Leider ist es nicht wie sie geschrieben haben der Lüfter sondern das netzteil des beamers.... das findet man heraus wenn man einfach mal mit dem ohr die besagt stelle (genau gegenüber des Lüfters) abgeht. Es ist auch kein Mechanisches surren sondern hört sich das eher an wie ein kleiner lichtbogen der dort ensteht....
dieses würde mich ja so nicht weiter stören da ich es vorab ja schon gelesen habe und man einen lüfter sicherlich günstiger erstzen kann als ein netzteil. nun meine frage?
bitte machen Sie einen vorschlag wie wir da jetzt auf ein für beider seiten zufriedenstellendes ergebnis bzw. ende kommen.
Gruß
Ich habe ihn dann heute Morgen so zurückgeschrieben:
Oh, ich bedauere.
Bin jetzt unterwegs bis heute Abend, dann melde ich mich ausführlicher.
Mfg
Ich weiß erstmal nicht wie ich mich weiter verhalten soll.
Die "normaler" Kleingedrückten benutze ich zwar auf meine Angebote, müsste Sie aber bis jetzt nie anwenden.
Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt.
Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben:
Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr beschrieben. Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel (auch nicht aufgelistete) als akzeptiert.
Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.
Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.
Der Artikel wird "so wie es ist" verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten. D.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind! Ebenso kann der Kaufpreis nachträglich nicht mehr verhandelt werden.
Bei Spaßbietern oder Vertragsbruch durch den Käufer gilt das Urteil vom AG Bremen, Urteil vom 20.10.2005 - 16 C 168/05 und sie werden auf 30% Schadensersatz verklagt.
Ich verkaufe kein Schrott, lediglich meine alte Geräte - aber ich weiß - das sagen alle!
Ich wäre sehr dankbar wenn jemanden hier mir einen Rat geben könnte.
Am besten möchte ich das Geld behalten, da ich keine Fehler meines Seites sehen kann, aber bin bereit, wenn gezwungen, einen kleinen Preisnachlass anzubieten - aber bin nicht sehr glücklich darüber, natürlich...
Zweiterhand ist eben genau das - piccobello ist was anderes - und ich stehe gern bereit im Auktionswoche ALLE Fragen ausfühlich zu beantworten (das können andere Käufer vom Sonntag bestätigen).
So, genug mit meinem Jammer - wer hat einen Idee für mich?
Jeremy