Einwandfreie Kamera verkauft - Käufer eröffnet Fall - Kamera defekt zurückerhalten

    • Einwandfreie Kamera verkauft - Käufer eröffnet Fall - Kamera defekt zurückerhalten

      Ich habe nun seit 6 Monaten Ärger wegen eines Fotoapparates den ich über Ebay verkauft habe. Ebay hat heute meinen Einspruch gegen die Fallentscheidung abgelehnt mit der Begründung :

      "Es tut uns leid, dass bei dieser Transaktion ein Problem aufgetreten
      ist. Bei einer weiteren Prüfung konnten wir jedoch bestätigen, dass der
      Artikel wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht."

      Chronologie - sorry für den langen Text :( :

      Aufgrund der großen Anzahl von Interessenten und Fragen zur Funktionstüchtigkeit der eingebauten Belichtungsmessers (Selenzelle) habe ich diesen ausführlich getestet und am 24.11. wahrheitsgemäß folgende Angabe hinzugefügt: „Der im Sucher eingespiegelte Zeiger (Strich) des Belichtungsmessers bewegt sich wenn die Kamera auf Licht und Schatten gerichtet wird. Auch der zweite Zeiger (Strich mit Kreis) bewegt sich durch Drehen des Blendenringes mithilfe des dafür vorhandenen Nockens.“ Ich kann beweisen, dass der Belichtungsmesser zum Zeitpunkt des Tests und des Versandes funktioniert hat.

      Der Fotoapparat wurde um € 632,80 zzgl. € 8 Versandkosten versteigert und der Käufer bezahlte am selben Tag via PayPal.

      Einen Tag nachdem der Käufer den Artikel erhalten hatte, bekam ich die Nachricht des Käufers, der Belichtungsmesser sei defekt und die Linse
      weise Glaspilz auf (Anm.: die Linse hat keine Defekt - der Käufer hat gelogen!). Er verlangte von mir die Rückabwicklung des Kaufes. Dies lehnte ich am 04.12 ab, da ich den Fotoapparat in exakt dem von mir beschriebenen Zustand verschickt habe und davon ausgehen musste, dass der Käufer falsche Angaben macht oder während des Versandes oder bei ihm ein Defekt am aufgetreten ist.

      Daraufhin eröffnete der Käufer am 04.12 einen Fall bei Ebay mit der Begründung „der Artikel weicht erheblich von Ihrer Beschreibung ab“und verlangte abermals die Rückabwicklung des Kaufes. Dies lehnte ich zwischen 04.12 und 14.12 mehrmals ab. Aufgrund des eröffneten Falles bei Ebay wurde der Betrag vonseiten PayPals gesperrt. Da ich ein paar Tage zuvor die Summe auf mein Bankkonto überwiesen hatte, wurde der Stand meines PayPal-Kontos negativ.

      Ohne vom Käufer einen Beweis für seine Behauptungen zu verlangen hat der Ebay-Käuferschutz den Käufer in der letzten Dezemberwoche (das genaue
      Datum ist mir nicht bekannt) aufgefordert den Fotoapparat an mich zurückzusenden - ohne mich darüber zu informieren. Am 29.12.2011 bekam ich von DHL die Mitteilung ein Paket sei abzuholen. Beim Abholen des Fotoapparates am 04.01.2012 musste ich leider feststellen, dass der Belichtungsmesser tatsächlich defekt war. Allerdings wich der Defekt von der Beschreibung des Käufers ab.

      Am 31.01 bekam ich von PayPal eine Mail mit der Aufforderung meinen negativen Kontostand auszugleichen. Auf meine telefonische Nachfrage bei PayPal wurde mir
      mitgeteilt, dass Ebay den Fall gegen mich entschieden hat und ich daher mein Konto ausgleichen müsse. Des Weiteren wurde mir erklärt ich könne/müsse den Fotoapparat
      zur Begutachtung an PayPal-USA schicken um meine Angaben überprüfen zu lassen – eine Aussage die sich als vollkommener Unsinn herausstellte… Da der Fall in meinem Ebay-Account noch immer als offen angezeigt wurde, rief ich am selben Tag bei Ebay an und bekam die Information der Fall sei noch nicht entschieden – der Herr beim Ebay-
      Kundenservice sagte mir sogar, dass es bei PayPal des Öfteren ein Durcheinander gibt und das Geld dem Käufer nicht überwiesen hätte werden dürfen (widersprüchliche
      Auskunft zum späteren Telefonat am 08.02 s. unten) ... Mehr Details konnte er mir nicht geben, da der Fall noch offen sei und in der Verwaltung bei Ebay festhängt. Daraufhin rief ich wiederum bei PayPal an und die Forderung wurde für eine Woche aufgeschoben.

      Am 07.02 bekam ich von PayPal erneut eine Mail mit der Aufforderung meinen negativen Kontostand auszugleichen. Am 08.02 rief ich wieder einmal bei PayPal an und wurde mit der Inkassoabteilung verbunden. Diese teilte mir mit, dass PayPal von Ebay am 20.1 (oder 21.01?) die Mitteilung bekommen habe, dass der Fall zugunsten des Käufers am 04.01 entschieden wurde, PayPal ihm deshalb das Geld zurück überwiesen hat und ich mein PayPal-Konto nun ausgleichen muss. Ich habe am selben Tag bei Ebay angerufen um zu erfahren was nun die Fakten sind, da in meinem Ebay-Account der Fall noch immer mit der Meldung „bitte warten Sie, bis der Kundenservice eine endgültige Entscheidung getroffen hat. Dies sollte bis zum 03. Jan. 2012 der Fall sein“als offen markiert war. Mir wurde von Ebay mitgeteilt, dass der Fall von Ebay intern (was auch immer das heißen soll?) schon am 04.01. zu Gunsten des Käufers entschieden wurde. Unter Androhung des Inkassoanwalts wurde ich von Paypal genötigt mein Konto auszugleichen obwohl der Fall noch immer offen markiert war :cursing:

      Am 11. April wurde dann der Fall geschlossen: Kommentare vom eBay-Kundenservice: "Der Fall ist jetzt geschlossen." Eine E-Mail die mich über die Schließung des Falles informiert habe ich nicht bekommen...Nur durch Zufall habe ich auf die Fall-Seite geschaut!

      Ich habe am 17. April Einspruch gegen die Entscheidung erhoben und auch namentlich 3 Zeugen genannt die meine Angaben bestätigen können. Das hat Ebay allerdings nicht interessiert und am 03. Mai wurde mein Einspruch abgelehnt:


      Kommentare vom eBay-Kundenservice:Es tut uns
      leid, dass bei dieser Transaktion ein Problem aufgetreten ist. Bei einer
      weiteren Prüfung (welche!!??) konnten wir jedoch bestätigen, dass der Artikel
      wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht.

      Was bleibt: habe einen einwandfreien Fotoapparat verchickt, bekomme ihn defekt zurück und Ebay weißt jegliche Verantwortung von sich und schlägt vor ich solle das Geld vom Käufer privat einklagen!!

      Was kann ich tun!!??
      Dateien

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    • schaolin schrieb:

      Unter Androhung des Inkassoanwalts wurde ich von Paypal genötigt mein Konto auszugleichen

      Es wird im Allgemeinen davon ausgegangen, daß es üblicherweise nur bei einer Drohung bleibt. Hättest es also drauf ankommen lassen können.

      Dein Fall ist einer von vielen. Eine weitere Auseinandersetzung mit ebay/paypal halte ich nicht für sehr aussichtsreich. Die Sache ist ungünstig für Dich ausgegangen und wahrscheinlich nicht mehr retten. Auch eine Auseinandersetzung mit dem Käufer wird wahrscheinlich nur Geld kosten und zu nichts führen.

      Am besten nichts mehr mit paypal als Zahlungsmethode verkaufen und auch die neue Zahlungsabwicklung nicht nutzen. Dies würde aber faktisch bedeuten, daß Du bei ebay ab Sommer nichts mehr verkaufen kannst. Suche Dir eine andere Verkaufsplattform, so wie einige andere verärgerte ex-ebayer.

      Leider kann ich Dir nichts besseres raten ... oder vielleicht auch glücklicherweise :!:
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • schaolin schrieb:

      Was bleibt: habe einen einwandfreien Fotoapparat verchickt, bekomme ihn defekt zurück und Ebay weißt jegliche Verantwortung von sich und schlägt vor ich solle das Geld vom Käufer privat einklagen!!

      Mit dem Vorschlag hat der ebay-Kundenservice sogar recht. Ich weiss, das ist nicht das, was Du hören willst, aber das erste Problem hast Du dadurch verursacht, dass Du eine Paypal-Transaktion an Zahlungs statt angenommen hast. So was macht man nicht. Falls doch, dann muss man auch mit der möglichen Konsequenz leben, dass man entweder die AGB hinnimmt, die man dabei akzeptiert hat oder dass man konsequenterweise gegen die rechtswidrigen Teile dieser AGB Klage erhebt und Paypal eine solche Vorgehensweise für die Zukunft untersagen lässt.

      Nun überleg Dir mal... ebay Kundenservice... Was erwartest Du von dem? Normalerweise erwarte ich von einem Kundenservice, dass er sich um die Probleme kümmert, die ich als Kunde mit meinem Vertragspartner habe, der diesen Kundenservice anbietet. Das wären in dem Fall dann Probleme mit ebay. Nicht aber Probleme bei Transaktionen über ebay. Du rufst ja auch nicht beim Kundenservice von DHL an, wenn Dir jemand ein Paket mit faulem Fisch zuschickt. Die sind dann zuständig, wenn das Paket unterwegs bei DHL verloren geht. Nur bei ebay hat sich das so eingebürgert, in deren Kundenservice das Alleilmittel zu sehen, weil ebay meint, sich in alles mögliche und unmögliche bei der Vertragsabwicklung einzumischen.

      Deinen Paypal-Acount solltest Du aber nun erst mal direkt kündigen. Wie schon gesagt: braucht keine Sau, das Ding. Ab Juni hast Du das Problem dann sowieso mit ebay selber an der Backe, da mischen die sich in die Zahlungsabwicklung ein. Nur noch effektiver als Paypal, da kannst Du dann nicht mal mehr feststellen, ob das Geld denn schon da ist sondern darfst Dich in der Hinsicht auf eine lustige Anzeige eines blauen Euro-Zeichens bei ebay "verlassen".
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Paypal-Konto werde ich noch heute kündigen - es gibt ja genügend Alternativen. Nachdem ich nur selten etwas verkaufe werde ich in Zukunft auch auf Ebay verzichten - auch wegen der neuen Zahlungsmodalitäten.

      Was mich an der Sache so ärgert ist, dass Ebay sich angemaßt hat einfach in einen Kaufvertrag einzugreifen ohne vom Käufer Nachweise für seine Behauptungen zu verlangen und jetzt meint sie seien für gar nichts zuständig :cursing:
    • schaolin schrieb:

      Was mich an der Sache so ärgert ist, dass Ebay sich angemaßt hat einfach in einen Kaufvertrag einzugreifen ohne vom Käufer Nachweise für seine Behauptungen zu verlangen und jetzt meint sie seien für gar nichts zuständig

      Kommt ein Mann im Busch zum Arzt und sagt: "Herr Doktor, ein Krokodil hat mir den Fuß abgebissen".
      Meint der Arzt: "Jaja, die tun so was..."


      schaolin schrieb:

      Gibt es da keine Möglichkeit dagegen vorzugehen!?

      Jetzt? Nö. Du hast die Kamera ja wieder. Den Schaden hat ebay nicht verursacht, die haben es dem Käufer nur extrem einfach gemacht, Dir den Schrott wieder zurückzuschicken (Du hast ja hoffentlich geprüft, ob das Dein Artikel war? Seriennummer? Kennzeichung mit UV-Stift?)

      Für den Schaden am Artikel musst Du dich aber definitiv an den Käufer halten, den hat ebay ausnahmsweise mal nicht verursacht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      schaolin schrieb:

      Was mich an der Sache so ärgert ist, dass Ebay sich angemaßt hat einfach in einen Kaufvertrag einzugreifen ohne vom Käufer Nachweise für seine Behauptungen zu verlangen und jetzt meint sie seien für gar nichts zuständig

      Kommt ein Mann im Busch zum Arzt und sagt: "Herr Doktor, ein Krokodil hat mir den Fuß abgebissen".
      Meint der Arzt: "Jaja, die tun so was..."


      schaolin schrieb:

      Gibt es da keine Möglichkeit dagegen vorzugehen!?

      Jetzt? Nö. Du hast die Kamera ja wieder. Den Schaden hat ebay nicht verursacht, die haben es dem Käufer nur extrem einfach gemacht, Dir den Schrott wieder zurückzuschicken (Du hast ja hoffentlich geprüft, ob das Dein Artikel war? Seriennummer? Kennzeichung mit UV-Stift?)

      Für den Schaden am Artikel musst Du dich aber definitiv an den Käufer halten, den hat ebay ausnahmsweise mal nicht verursacht.
      Seriennummer ist die gleiche und die 2 Markierungen die ich gemacht habe sind auch da wo sie sein sollen. Muss das Ganze wohl oder übel unter dumm gelaufen verbuchen - die € 45 Provision die Ebay kassiert hat sind auch weg :(

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    • Du hast daraus gelernt, dass Verkauf auf ebay nicht lohnt :!:
      Du wirst auf eBay zukünftig nicht mehr gucken :?:

      So sollte es ab Juni vielen gehen....
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • schaolin schrieb:

      Jetzt muss ich mir nur mehr überlegen ob ich dem österreichischen Verbraucherschutz mein ok gebe den Fall weiter zu verfolgen.

      Wo würden die dann klagen? In St. Pölten? *hoff* :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • schaolin schrieb:

      Klagen werden die mit Sicherheit nicht, sondern eher höflich nachfragen wie Ebay dazu kommt so schlampig vorzugehen.

      Wozu habt ihr den denn dann? Einen Textbaustein von ebay abholen kann man sich auch selber.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Wozu habt ihr den denn dann? Einen Textbaustein von ebay abholen kann man sich auch selber.
      Dafür: help.orf.at/radio. Ab und zu klagen die auch, kommt aber glaube ich eher selten vor.

      Was ich mich frage: hat der Käufer durch die falsche Schadensmeldung, insbesondere der Linse, den Tatbestand des Betruges begangen. ? Kann jemand überblicksartig sagen wie das Ganze juristisch ausschaut?
    • schaolin schrieb:


      Dafür: help.orf.at/radio. Ab und zu klagen die auch, kommt aber glaube ich eher selten vor.Was ich mich frage: hat der Käufer durch die falsche Schadensmeldung, insbesondere der Linse, den Tatbestand des Betruges begangen. ? Kann jemand überblicksartig sagen wie das Ganze juristisch ausschaut?
      Niemand? Schade :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schaolin ()

    • Sternchen schrieb:

      Kannst du nachweisen das der Käufer die Kamera kaputt gemacht hat?

      Wenn nein, dann hast du keine rechtliche Handhabe gegen ihn

      Der Hauptfehler wurde begangen als du die Kamera mit der Zahlungsoption Paypal angeboten hast

      Direkt beweisen, dass es der Verkäufer war: nein.
      Ich die Kamera einwandfrei und versichert versendet habe: ja.
      Einer der beiden angegeben Schäden nicht existiert: ja.
      Der vorhandene Schaden nicht so ist wie ihn der Käufer beschreibt: ja

      Paypal-Zahlung in Zukunft anbieten: never ever again

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schaolin ()

    • schaolin schrieb:

      hat der Käufer durch die falsche Schadensmeldung, insbesondere der Linse, den Tatbestand des Betruges begangen.

      Kurze Gegenfrage: welchen Vermögensvorteil hat sich der Käufer verschafft? Wenn die Antwort "keinen" lautet, fehlt eine der unbedingten Voraussetzungen, dass es Betrug sein könnte.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      schaolin schrieb:

      hat der Käufer durch die falsche Schadensmeldung, insbesondere der Linse, den Tatbestand des Betruges begangen.

      Kurze Gegenfrage: welchen Vermögensvorteil hat sich der Käufer verschafft? Wenn die Antwort "keinen" lautet, fehlt eine der unbedingten Voraussetzungen, dass es Betrug sein könnte.
      Genau das habe ich mir auch gedacht, wollte es aber genau wissen. Einen Vermögensvorteil hat er sich nicht verschafft - im Wesentlichen bin ich nur der Dumme mit einer kaputten Kamera.

      Das Ganze einfach zu vergessen fällt mir zugegemenermaßen schwer.