Guten Abend,
in kurz:
ich habe ein i7 Notebook gekauft (November 2012) und ein i3 Notebook nach Wochen hinterhertelefonieren bekommen. Ich möchte nun eine Teilsumme zurückbekommen als Wertausgleich, welcher mir mehrmals versprochen wurde. Die Frau lügt und lügt und lügt und lügt...
a) eine Mahnung mit dem Text wie unten angegeben habe ich verschickt (per Einschreiben). Brief ist angekommen. Reaktion folgt nicht. Gegnerin zahlt nicht. Frist verstrichen. Habe ich jetzt Anspruch auf etwas? Oder folgt jetzt der Anwalt bzw. Mahnbescheid?
b) Wenn ich ein Mahnbescheid verschicke. Ist "Schadenersatz aus Kaufvertrag (Katalog-Nr.28)" korrekt in diesem Fall?
c) Was kann ich ohne noch tun und welche Aussichten habe ich?
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Wenn ich nun einen Mahnbescheid schreibe, ist folgendes korrekt?
Das Notebook habe ich inzwischen für eine Teilsumme verkauft, da ich halt ein i7 Gerät brauchte. Ich habe noch Fotos vom Gerät und sollte es nötig sein, könnte ich das Notebook evtl. als Beweismittel wiederbeschaffen. Dass die Gegnerin per Anwalt Einspruch erhebt ist unrealistisch.
Also, was kann ich mit geringen Kosten noch erreichen und wo stehe ich grad rechtlich?
in kurz:
ich habe ein i7 Notebook gekauft (November 2012) und ein i3 Notebook nach Wochen hinterhertelefonieren bekommen. Ich möchte nun eine Teilsumme zurückbekommen als Wertausgleich, welcher mir mehrmals versprochen wurde. Die Frau lügt und lügt und lügt und lügt...
a) eine Mahnung mit dem Text wie unten angegeben habe ich verschickt (per Einschreiben). Brief ist angekommen. Reaktion folgt nicht. Gegnerin zahlt nicht. Frist verstrichen. Habe ich jetzt Anspruch auf etwas? Oder folgt jetzt der Anwalt bzw. Mahnbescheid?
b) Wenn ich ein Mahnbescheid verschicke. Ist "Schadenersatz aus Kaufvertrag (Katalog-Nr.28)" korrekt in diesem Fall?
c) Was kann ich ohne noch tun und welche Aussichten habe ich?
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wie am Telefon am
3.1.2013 vereinbart, stelle Ich den Schaden, der mir durch die falsche
Beschreibung des eBayartikels XXXXXXXXXXXX, bei der Sie angegeben hatten ein
neues Notebook mit i7 Prozessor und zwei Jahren Garantie zu verkaufen und
tatsächlich aber ein Notebook mit i3 Prozessor in einem gebrauchten Zustand
verkauften, entstanden ist, in Rechnung:
Wertausgleich und Schadenersatzforderung
über 300€
Ich bitte Sie den offenen
Betrag von 300€ bis Mittwoch den 23. Januar
zu überweisen.
Wenn ich nun einen Mahnbescheid schreibe, ist folgendes korrekt?
Schadenersatz aus Kaufvertrag (Katalog-Nr.28) richtig?
Mitteilungsform: eBay Artikelnummer
Betrag 300,-
Das Notebook habe ich inzwischen für eine Teilsumme verkauft, da ich halt ein i7 Gerät brauchte. Ich habe noch Fotos vom Gerät und sollte es nötig sein, könnte ich das Notebook evtl. als Beweismittel wiederbeschaffen. Dass die Gegnerin per Anwalt Einspruch erhebt ist unrealistisch.
Also, was kann ich mit geringen Kosten noch erreichen und wo stehe ich grad rechtlich?