i3 Notebook statt i7 bekommen

    • i3 Notebook statt i7 bekommen

      Guten Abend,

      in kurz:
      ich habe ein i7 Notebook gekauft (November 2012) und ein i3 Notebook nach Wochen hinterhertelefonieren bekommen. Ich möchte nun eine Teilsumme zurückbekommen als Wertausgleich, welcher mir mehrmals versprochen wurde. Die Frau lügt und lügt und lügt und lügt...

      a) eine Mahnung mit dem Text wie unten angegeben habe ich verschickt (per Einschreiben). Brief ist angekommen. Reaktion folgt nicht. Gegnerin zahlt nicht. Frist verstrichen. Habe ich jetzt Anspruch auf etwas? Oder folgt jetzt der Anwalt bzw. Mahnbescheid?
      b) Wenn ich ein Mahnbescheid verschicke. Ist "Schadenersatz aus Kaufvertrag (Katalog-Nr.28)" korrekt in diesem Fall?
      c) Was kann ich ohne noch tun und welche Aussichten habe ich?


      _________________________________________________________________



      wie am Telefon am
      3.1.2013 vereinbart, stelle Ich den Schaden, der mir durch die falsche
      Beschreibung des eBayartikels XXXXXXXXXXXX, bei der Sie angegeben hatten ein
      neues Notebook mit i7 Prozessor und zwei Jahren Garantie zu verkaufen und
      tatsächlich aber ein Notebook mit i3 Prozessor in einem gebrauchten Zustand
      verkauften, entstanden ist, in Rechnung:





      Wertausgleich und Schadenersatzforderung
      über 300€






      Ich bitte Sie den offenen
      Betrag von 300€ bis Mittwoch den 23. Januar
      zu überweisen.


      Wenn ich nun einen Mahnbescheid schreibe, ist folgendes korrekt?
      Schadenersatz aus Kaufvertrag (Katalog-Nr.28) richtig?
      Mitteilungsform: eBay Artikelnummer
      Betrag 300,-



      Das Notebook habe ich inzwischen für eine Teilsumme verkauft, da ich halt ein i7 Gerät brauchte. Ich habe noch Fotos vom Gerät und sollte es nötig sein, könnte ich das Notebook evtl. als Beweismittel wiederbeschaffen. Dass die Gegnerin per Anwalt Einspruch erhebt ist unrealistisch.

      Also, was kann ich mit geringen Kosten noch erreichen und wo stehe ich grad rechtlich?
    • Habe ich jetzt Anspruch auf etwas?

      du hast von der tante ein notebook gekauft, das aber ein schlechteres war als das, was angeboten wurde?
      und wie gings dann weiter?
      was stand in der beschreibung genau drin und kann man mal die auktion sehen?
      wolltest du das nicht zurückgeben und dir ein anderes notebook kaufen?
      wo kommen die 300EUR her?
      ist das der betrag, den du gerne hättest oder hat sie das angeboten?

      Oder folgt jetzt der Anwalt bzw. Mahnbescheid?

      wenn deine forderung berechtigt ist, dann mahnbescheid raus. kostet ca.25.-EUR (mußt du erstmal auslegen, am ende trägt das die schuldnerin).
      dann gibts 3 möglichkeiten:
      1. sie zahlt - mahnbescheid vom tisch
      2. sie zahlt nicht und ignoriert den mahnbescheid: nach fristablauf hast du einen vollstreckbaren titel und kannst ihr dann auf ihre kosten den gerichtsvollzieher zum pfänden vorbeischicken.
      kann er nicht pfänden: macht nix, der titel gilt 30jahre.
      3. sie zahlt nicht und widerspricht: das nächste ist ein gerichtsverfahren... wenn sie verliert, zahlt sie die gesamten kosten des rechtsstreits. bei eindeutigen fällen ist auch ein schriftliches verfahren möglich: da entscheidet der richter dann in seinem kämmerlein, wer recht kriegt und das urteil gibts dann per post zugeschickt.
      Those who mind don’t matter
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Danke für die Antwort. Wäre super wenn mir Jemand eindeutige Antworten geben könnte auf Frage a und b.

      a) Hat die Mahnung einen Sinn gehabt? --> schon Anspruch auf etwas?

      b) Im Mahnbescheid: Schadenersatz aus Kaufvertrag (Katalog-Nr.28) richtig?
    • a) Hat die Mahnung einen Sinn gehabt? --> schon Anspruch auf etwas?
      Nein du hast auf nix anspruch jetz braucht es den Mahnbescheid (selber machen bzw RA) damit hast du den VK lediglich unterverzug gesetzt.
      der rest wurde ja erklärt wie es dann weiter geht.

      b) Im Mahnbescheid: Schadenersatz aus Kaufvertrag (Katalog-Nr.28) richtig?
      das verstehe ich nicht welcher KAtalog Nr 28 ???

      ob das clever war das notebook zu veräussern stelle ich mal in frage, weil nun ist der beiweis ja leider futsch sinniger wäre es gewesen den Artikel behalten und auf wandlung bestehen weil artikel von beschreibung abweicht aber auktion dazuwäre noch sinnvoller.
    • shynw schrieb:

      Danke für die Antwort. Wäre super wenn mir Jemand eindeutige Antworten geben könnte auf Frage a und b.

      a) Hat die Mahnung einen Sinn gehabt? --> schon Anspruch auf etwas?

      b) Im Mahnbescheid: Schadenersatz aus Kaufvertrag (Katalog-Nr.28) richtig?



      was glaubst du, warum ich dir fragen stellte?
      richtig, weil deine beschreibung lückenhaft ist und einiges gar nicht von dir beschrieben wird.
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    • Grundsätzlich hat der Verkäufer erst einmal das Recht der Nachbesserung, weshalb eine sofortige Schadenersatzforderung des TE ins leere läuft. Ich stelle mir jetzt vor, dass der Verkäufer nun die Nachbesserung angehen möchte und das geschuldete Notebook liefert und das falsche zurückverlangt. Dann hat sich der Käufer hier selbst ein Bein gestellt, weil er die falsche Ware voreilig verkauft hat.

      Ich phantasiere jetzt sogar weiter und stelle mir vor, der Verkäufer behauptet, er hätte die richtige Ware geliefert. Nachweispflichtig für den Mangel ist nun der Käufer. Der hat die Ware aber nicht mehr und bleibt auf dem Schaden sitzen.

      Die Wahrscheinlichkeit für so einen Ablauf ist wohl eher theoretischer Natur, aber grundsätzlich ist ein ein grober Fehler, Ware aus einem Geschäft zu veräußern, aus dem man noch Ansprüche herleitet. Der richtige Ablauf wäre gewesen: Frist zu Nachbesserung stellen, erst danach Preisnachlass fordern oder Rücktritt erklären.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • das verstehe ich nicht welcher KAtalog Nr 28 ???
      Wenn man den Mahnbescheid ausfüllt muss man der Grund angeben. Da kann man verschiedene Dinge auswählen und man sollte sich dabei am besten nicht vertun. Ob es juristisch korrekt ist, was ich angegben habe, weiss ich nicht. Ich habe als Grund angegeben Schadenersatz aus Kaufvertrag (Katalog-Nr.28)... Und möchte wissen, ob das juristisch für diesen Fall korrekt ist.


      Ich bräuchte dazu Jemanden, der schonmal einen ähnlichen Fall hatte und den Mahnbescheid selbst erstellt hat oder noch weiss, was der Anwalt eingetragen hatte.


      Dass es nicht sinnvoll war das Notebook zu veräußern ist mir bewusst, ich gehe da auf Risiko, weil ich die Teilsumme brauchte. Zur Not kann ich den Käufer finden. Ich würde es mit dem Mahnbescheid gerne versuchen, derjenige weiss ja nicht, dass ich das Notebook nicht mehr habe.




      @ riverside: ich schreibe dir eine PN.



      PS: Ich weiss alle Anführungen zu schätzen und es ist mir bewusst, dass ihr recht habt, allerdings sind mir die meisten gesagten Dinge bewusst. Daher würde ich es sehr wertschätzen, wenn jemand sich finden lässt, der endlich etwas zu meiner Mahnbescheidfage sagen kann, damit ich diesen abschicken kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von shynw ()

    • Nach meiner Einschätzung ist das Ding erledigt - Wozu einen Mahnbescheid? Um Druck zu machen? - Der VK wird den einfach zurückweisen (mit Recht) und Ende der Fahnenstange.

      Dann bliebe Dir noch die Klage aber das wirst Du ja sicher nicht machen (Wobei ich da wenig Aussicht auf Erfolg sehen)

      Denn den Fehler hast ja am Ende Du gemacht (siehe den richtigenAusführungen vom Großen Vogel)
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • shynw schrieb:


      Das Notebook habe ich inzwischen für eine Teilsumme verkauft, da ich halt ein i7 Gerät brauchte. Ich habe noch Fotos vom Gerät und sollte es nötig sein, könnte ich das Notebook evtl. als Beweismittel wiederbeschaffen. Dass die Gegnerin per Anwalt Einspruch erhebt ist unrealistisch.

      Also, was kann ich mit geringen Kosten noch erreichen und wo stehe ich grad rechtlich?
      Rechtlich steht du ziemlich am *zensiert*. Den Streitgegenstand weiterzuveräußern ist zumindest ungeschickt. Wenn ich jemandem einen Rat geben soll was, er machen soll, sage ich ihm: Werde Eisverkäufer, da ist im Falle einer Reklamation der Streitgegenstand nach 5 Minuten weg. Ich wußte nicht, daß du jetzt der Eisverkäufer bist.

      Fotos von irgendwelchen Geräten kann ich dir auch liefern. Was brauchst du denn?

      Woher nimmst du an, daß deine Gegenerin dich nicht auflaufen läßt? Ich gehe davon aus, daß die VK das nagelneue i7-Notenbuch noch hat und jetzt selber nutzt. Du hast ihr abgelegtes Zweitgerät abgekriegt.

      Gibt doch mal die Ebay-Nummer durch. Das mit dem Katalog 28 habe ich immer noch nicht kapiert.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • shynw schrieb:

      Dass die Gegnerin per Anwalt Einspruch erhebt ist unrealistisch.


      Da braucht es keinen Rechtsverdreher - 2 Kreuze auf den Fetzen gemacht, unterschrieben, 58 cent drauf und aus die Maus.
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von stragami ()

    • Ich habe am Freitag einen Termin beim Anwalt. Die Aussagen hier finde ich schon mehr als bedenklich. Ich werde berichten, wenn ich den Thread nicht vergesse. Jetzt begreife ich auch, warum Rechtsberatung nur vom Anwalt geschehen darf.

      Man trifft hier schon echt viele falsche Aussagen um es möglichst sachlich auszudrücken.


      Ich danke allen, die mit hilfreichen Antworten weiter geholfen haben oder helfen wollten.
    • shynw schrieb:

      Man trifft hier schon echt viele falsche Aussagen um es möglichst sachlich auszudrücken.

      Welche genau? Wenn es hier angeblich falsche Aussagen gibt, sollte man sie entsprechend kommentieren. Pauschalisierungen helfen keinem.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • shynw schrieb:

      Man trifft hier schon echt viele falsche Aussagen um es möglichst sachlich auszudrücken.
      Deine Aussagen waren auch nicht gerade erhellend. Eine guter Anfang wäre deine ebay-Nummer gewesen.
      Das mit dem Katalog habe ich inzwischen nachgelesen (Schadensersatz aus Vertrag) --> Online-Mahnantrag
      Worauf du deine Schadensersatzsumme von 300,-€ begründest, hast du nicht erwähnt, aber das geht vielleicht auch keinen was an.
      Die richtige Vorgehensweise hatte BigUhu genannt , Absatz 1, da war das Kind aber schon im Brunnen.
      Was Dein Anwalt dir rät kannst du hier gern mitteilen. Wir lernen alle gern dazu.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Walter Reinhold schrieb:

      shynw schrieb:

      Man trifft hier schon echt viele falsche Aussagen um es möglichst sachlich auszudrücken.
      Deine Aussagen waren auch nicht gerade erhellend. Eine guter Anfang wäre deine ebay-Nummer gewesen.

      so, nach einer PN bin ich nun schlauer.
      lt. käufer ist die auktion bereits gelöscht - allerdings weiß ich nicht, ob das die normale löschung war oder ob die verkäuferin sich was erlaubt hat und ebay deshalb deren angebote löschte.
      bei erstgenannter löschung befindet sich die beschreibung usw. im kauf-archiv
      Das mit dem Katalog habe ich inzwischen nachgelesen (Schadensersatz aus Vertrag) --> Online-Mahnantrag
      ich weiß es immer noch nicht...

      Worauf du deine Schadensersatzsumme von 300,-€ begründest, hast du nicht erwähnt, aber das geht vielleicht auch keinen was an.

      wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat der käufer 300.- vorgeschlagen und die verkäuferin war einverstanden.
      allerdings weiß ich noch nicht, ob das als rückabwicklung gedacht war oder als nachbesserung im sinne von "du behälst das i3 und kriegst 300.- zurück".
      letztendlich sollte rückabgewickelt werden - woran das dann gescheitert ist, weiß ich nicht... ich vermute, der käufer wollte als erstes das geld zurück, der verkäufer sah das anders oder hat gar nicht darauf reagiert - daraufhin hat der käufer das i3 notebook anderweitig vertickt.

      sollte es nötig sein, könnte ich das Notebook evtl. als Beweismittel wiederbeschaffen.

      du mußt das wieder in dein eigentum bringen, also zurückkaufen.
      dann wäre eine rückabwicklung evtl. noch möglich. kommt halt darauf an, in welchem zustand das notebook gerade ist.
      wenn das vom jetzigen besitzer zu sehr in anspruch genommen wurde, dann dürfte sich die rückabwicklung erledigt haben...
      Those who mind don’t matter
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    • shynw schrieb:

      Man trifft hier schon echt viele falsche Aussagen um es möglichst sachlich auszudrücken.
      Da Du offenbar so gut Bescheid weist was falsch und was richtig ist, frage ich mich warum Du es überhaupt nötig hast irgend jemand zu fragen.

      Und um es mal sachlich auszudrücken, wenn Du Deinem Anwalt auch nur 10% der ganzen Geschichte fetzenweise erzählst und dann die selbstverständlich kommenden Nachfragen nicht beantwortest, wird Dir auch der nicht helfen können.
      Ich habe am Freitag einen Termin beim Anwalt.
      Das schöne Geld, hätte man bei der Sachlage eindeutig sinnvoller anlegen können.....aber Anwälte müssen eben auch von irgendwas leben.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Hier mal der "Katalog"

      mahngerichte.de/verzeichnisse/katalognummern.htm

      Nach dem Posting von @riverside wäre wohl Katalognummer 39 angebracht, wobei wir halt alle irgendwie die Hintergründe nicht kennen.
      Der Mahnbescheid wird durch Widerspruch wohl ins leere laufen und bei der mündlichen Verhandlung, falls der Richter kein schriftliches Verfahren ansetzt, werden die Bilder nicht ausreichen um Recht zu bekommen.

      @TE
      Sicher wirst du einen Anwalt gefunden haben, der gerne dein Geld nimmt. Dass du die von dir gewünschten/erhofften Bestätigungen/Antworten hier nicht erhalten hast steht in keinem Zusammenhang damit, dass sich die Leute hier nicht auskennen............. vielmehr sind sie ehrlich und deutlich......

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Walter Reinhold schrieb:

      shynw schrieb:

      Man trifft hier schon echt viele falsche Aussagen um es möglichst sachlich auszudrücken.
      Deine Aussagen waren auch nicht gerade erhellend. Eine guter Anfang wäre deine ebay-Nummer gewesen.
      Das mit dem Katalog habe ich inzwischen nachgelesen (Schadensersatz aus Vertrag) --> Online-Mahnantrag
      Worauf du deine Schadensersatzsumme von 300,-€ begründest, hast du nicht erwähnt, aber das geht vielleicht auch keinen was an.
      Die richtige Vorgehensweise hatte BigUhu genannt , Absatz 1, da war das Kind aber schon im Brunnen.
      Was Dein Anwalt dir rät kannst du hier gern mitteilen. Wir lernen alle gern dazu.
      Das Ganze hier ist doch nicht ernst zu nehmen. Post 16 und 17.Post 15 und 18, wo dem Anwalt unerstellt wird, er habe es nur aufs Geld abgesehen. Dabei ist das eines der sozialsen Menschen, die ich aus dem Berufsleben kenne und würde keine Sache (auch nicht diese) anfassen, wenn er keine Chance sieht. Und die 10€ Beratungskosten sind mir das andere Niveau Wert. Und überhaupt solche volkstümrlichen dummen Sprüche, weniG logik und Posts ohne inhaltlichen Wert! Und die Anmaßung der Suggestion man wüsste so gut Bescheid wie ein Anwalt, wobei hier alle mit der Katalognummer und der simplstes juristischen Formalität hilflos überfordert sind. Ich hoffe, das war genug der sachlichen Begründung. Ich finde es aber nicht weiter schlimm, ist ein Teil der Forumkultur, dass man einfach viel scheiße lesen muss und vielleicht mal irgendwo etwas kluges versteckt ist.

      Ganz im ernst, fast alle tun hier das, was ich gerade tue, einfach aus Langweile auf unwichtige Dinge eingehen um Zeit zu vertreiben.

      Es hat seinen Sinn, warum ich nur auf dein Post antworte... Ich werd berichten.