Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Ich bleibe jetzt mal ein bisschen stur dabei, dass man uns hier keinen Unsinn erzählt hat, sondern die ebay-App tatsächlich vor oder direkt beim Abbruch keine Gebote anzeigt.

      Was ist denn dann der "wirkliche und gültige Ebay-Stand"? Der, der mir ermöglicht gefahrlos wegen nicht vorliegender Gebot ein Angebot zu beenden.

      Der, den der Windows-Explorer zeigt? Oder der Firefox am PC? Oder der in einer Android-App sichtbaren oder der der App für Apple?

      Oder ist es der Eingang und die Speicherung auf einem Ebay-Server? Den dann aber zeitnah genug niemand oder nicht jeder "wissen" kann?

      Menno nur ein Depp sehr unerfahrener Mensch beendet heute noch ein Angebot, wenn es im Eurobereich beboten ist mit der Begründung es sich anders überlegt zu haben. Aber ohne Gebote ...ist das vollkommen in Ordnung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:



      Menno nur ein Depp sehr unerfahrener Mensch beendet heute noch ein Angebot,
      /Ot ON: Also haben wir bei uns viel Depp... ich mein natürlich unerfahrene Menschen, die sich melden /Ot OFF


      @Schabbesgoi: Du hat vollkommen recht - ich muss nicht mein App, mein Iphone, Android und mein PC befragen.
      Man muss sich auf die Arbeitsweise der gerade benutzten und zur Verfügung gestellten Mittel verlassen können!

      Was ich eben rausfinden möchte ist: wer für wen haftet.

      Haftet Ebay für die App in der Weise, dass kein Vertrag zustande gekommen ist ?
      Meiner Meinung nach nicht. Da müssen sich der Käufer und der Verkäufer auseinandersetzen.


      Haftet Ebay für die App in der Weise, dass dem Verkäufer unverschuldet ein Schaden entstanden ist ?
      Wenn die Schilderung ungelogen ist, dann meiner Meinung nach ja.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • KLAGE Erhalten

      Hallo Leute,

      Ich hatte hier schonmal reingeschrieben. Nochmal eine kleine Zusammenfassung:

      Ich hatte 2 x Iphone 5 zum Verkauf eingestellt. Hatte beim Einstellen einen Fehler gemacht und ausversehen 3 Iphones eingestellt. Die dritte Auktion habe ich wieder abgebrochen und die ersten beiden liefen aus und wurden verkauft. Alle 3 Artikelbeschreibungen waren exakt gleich. Dann kam Post von Timm. Komplette Anschrift liegt mir übrigens vor. Sein Anwalt war nicht bereit uns die Vollmacht von Timm vorzulegen. Daher hat sich mein Anwalt nicht mit seinem Anwalt auseinandergesetzt. Jetzt kam die Klage rein.

      Meine Frage. Bin ich verpflichtet gewesen nach Abbruch ihn zu informieren? Wenn nein wo steht das bzw. gibt es vegleichbare Gerichtsurteile? Ich werde auf jeden Fall Klageerwiderung erheben, da in meinem Fall tatsächlich ein Fehler vorlag und der Abbruch ja korrekt war. Einen Kaufbeleg über zwei Iphones kann ich auch vorlegen.

      Zudem werde ich gegen Timm Klage einreichen wegen versuchtes Betruges. Hab schon genug Beweise zusammen und meine Rechtsschutzversicherung macht auch mit.

      Über eine Antwort würde ich mich freuen.

      GRUß
    • rahim25 schrieb:



      Meine Frage. Bin ich verpflichtet gewesen nach Abbruch ihn zu informieren? Wenn nein wo steht das bzw. gibt es vegleichbare Gerichtsurteile? Ich werde auf jeden Fall Klageerwiderung erheben, da in meinem Fall tatsächlich ein Fehler vorlag und der Abbruch ja korrekt war. Einen Kaufbeleg über zwei Iphones kann ich auch vorlegen.


      Du sagst, du hast schon einen Anwalt. Hast du ihn das noch nicht gefragt oder
      konnte er es dir nicht konkret beantworten ?

      Es tummeln sich in Internet noch viel zu viele Aussagen über "unverzügliche Anfechtung" rum (ich habe noch
      gerade gegoogelt, da ich nach der Erklärung gesucht habe, die Pandrul geliefert hat).
      Solange der Abbruch regelkonform ist, braucht man so ewas nicht.
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    • pandarul schrieb:

      rahim25 schrieb:

      Bin ich verpflichtet gewesen nach Abbruch ihn zu informieren?


      Nein. BGH VIII ZR 63/13. Erklärung.

      Voraussetzung ist natürlich, daß "versehentlich eine Auktion zu viel eingestellt" als Abbruchgrund durchgeht. Ich sehe da aber kein Problem, auch das ist m.E. klar ein Einstellfehler.
      Ist das nicht ein geradezu klassischer Fall eines Erklärungsirrtums, weil ich nämlich eine Willenserklärung abgebe, die ich gar nicht abgeben wollte?
      Damit wäre es ein gesetzl. Anfechtungsgrund und somit aufgrund der Ebay-AGB ein Abbruch ohne ausdrückliche Irrtumsanfechtung möglich ohne dass ein KV entsteht.
      D.h. diese Regelung ist nur durch die Ebay AGB abgedeckt und nicht auf andere Vertragsverhältnisse ohne Kenntnis derer AGB übertragbar. Die Ebay AGB haben die Gerichte nun aber wiederholt als diesbezüglich bindend anerkannt.
      Daher vermutlich die allgemeine Verwirrung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Müsste er dann aber nicht auch einzig die letzte Auktion beendet haben, die 3 Auktionen wird er ja wohl nicht exakt zeitgleich eingestellt haben und die ersten beiden waren ja Korrekt, da er 2 über 2 Geräte verfügte und der Fehler traf dann nur auf die 3. und letzte Auktion zu.
    • Pandora schrieb:

      Müsste er dann aber nicht auch einzig die letzte Auktion beendet haben, die 3 Auktionen wird er ja wohl nicht exakt zeitgleich eingestellt haben und die ersten beiden waren ja Korrekt, da er 2 über 2 Geräte verfügte und der Fehler traf dann nur auf die 3. und letzte Auktion zu.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Hat er doch so beschrieben oder? Die ersten beiden liefen aus und die 3. (also letzte) wurde beendet.



      Hat er. Ohne Aber.


      Panda hat meiner Meinung nach genau das richtige Urteil auf die Frage von rahim gepostet. Höchstrichterlicher geht es auch nicht mehr.

      Bei einem berechtigtem Abbruch einer Auktion bei ebay bedarf es aufgrund der ebay-AGB nicht der ansonsten bei Irrtum notwendigen umgehenden (extra) Anfechtung.

      ich versuch es noch mal in meinem Deutsch:

      Der BGH hat sich in diesem Fall nicht mal mit der Berechtigung zum Abbruchs selbst beschäftigt. Der muss in der unteren Instanz neu verhandelt und der berechtigte Grund festgestellt oder abgelehnt werden.

      Die Vorinstanz hat sich auch nicht wirklich damit beschäftigt, sondern nur gesehen, dass der Abbruch an sich "wohl berechtigt gewesen" sein könne. Darüber mussten sie ihrer Meinung nach aber nicht entscheiden, weil ja die extra-Anfechtung gefehlt hätte.

      Der Fehler der vorigen Instanz (Braunschweig) war es die Revision abzulehnen, weil die extra Anfechtung gefehlt hat.

      Genau das hat der BGH zurück gebogen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Jetzt müssen wir nur hoffen, dass eine unserer Versionen, die alle auf das Gleiche hinauslaufen, für rahim verständlich ist.
      Aber, werv hatte es schon angesprochen, ein RA, der diese Frage nicht beantworten kann oder will, ist vielleicht nicht unbedingt die richtige Wahl und mit der diesbezügl. aktuellen Rechtsprechung u.U. nicht besonders vertraut.
    • Pandora schrieb:

      Müsste er dann aber nicht auch einzig die letzte Auktion beendet haben, die 3 Auktionen wird er ja wohl nicht exakt zeitgleich eingestellt haben und die ersten beiden waren ja Korrekt, da er 2 über 2 Geräte verfügte und der Fehler traf dann nur auf die 3. und letzte Auktion zu.


      Interessanter Punkt. Ja, das dürfte so sein. Entspricht aber wie bereits gesagt ja dem geschilderten Hergang.
    • Hallo,

      ich gehöre nun leider auch in den Club der Tolotosde/Tolotos38 "Opfer".

      Ich hatte Anfang Januar ein iPad 128GB über den eBay Account meiner Mutter verkauft und musste die Auktion leider frühzeitig abbrechen. (Um genauer zu sein, zwei Tage nach Auktionsbeginn, 5 Tage vor Ablauf)

      Abgebrochen hatte ich die Auktion mit der Option Streichung der Gebote und das diese einen Fehler enthielt.
      Das eigentliche Problem war das dass ich mir das Gerät über einen Handyvertrag geholt hatte und mir zum Zeitpunkt mitgeteilt wurde das dass Gerät vermutlich erst in ein paar Wochen geliefert wird.

      Eine Woche später hatte ich dann folgende Mail erhalten:
      "
      durch den Umzugsstress konnte ich leider die Auktion mit dem schönen iPad Air vom 6.2.2014 nicht weiter verfolgen.
      Wurde plötzlich beendet.
      Was war passiert? Hatte ich was übersehen oder falsch gemacht?
      Wird es jetzt nochmal reingesetzt bzw. ist es noch zu haben?
      Evtl. Sofortkauf möglich?

      LG Gudrun
      "

      Freundlich hatte ich darauf geantwortet das ich das Gerät anderweitig verkauft habe und ich viel Erfolg wünsche bei anderen Auktionen.
      Exakt einen Monat später dann die bekannte Mail mit der Fristsetzung und nun heute, knapp eine Woche vor Ablauf der Frist nun die Forderung auf Schadensersatz.
      Das ganze ist insofern hier dubios das die EMail Adresse immer mal wieder wechselt und in der erste Mail noch Gudrun genannt wird und jetzt J.Timm

      Für mich insofern extrem ärgerlich als das ich Student bin und mir das Gerät nur gewählt hatte da so der Effektivpreis meines Vertrags machbar war =(((

      Ich möchte mich zwar nicht aus der Sache reden oder ähnliches und vorschnell urteilen, aber ehrlich gesagt kann ich mir 750€ Schadensersatz kaum leisten was der Herr hier fordert.

      Gibt es denn aus den anderen Fällen irgendwelche Erkenntnisse?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Evils ()

    • Evils schrieb:

      Freundlich hatte ich darauf geantwortet das ich das Gerät anderweitig verkauft habe und ich viel Erfolg wünsche bei anderen Auktionen

      Evils schrieb:

      Das eigentliche Problem war das dass ich mir das Gerät über einen Handyvertrag geholt hatte und mir zum Zeitpunkt mitgeteilt wurde das dass Gerät vermutlich erst in ein paar Wochen geliefert wird.

      Langsam habe ich den Eindruck, dass sich manche Leute VOR einer Auktion keinerlei, nach dem Einstellen ALLE Gedanken machen....

      Schreiben wir das mal in Klartext: du hast ein Handy in die Bucht gestellt was du noch garnicht hattest, nur um es etwas später anderswo zu verkaufen....

      Eigentlich unfassbar....

      Schade das selbst bei solch offensichtlichen Verstössen noch mildernde Umstände gefunden werden...
    • Dass der Artikel erst in ein paar Wochen geliefert wird, den man selbsttätig zum Verkauf angeboten hat, ist mit Sicherheit kein Abbruchgrund!
      Und der hinterhergeschobene Student als Ausrede? Darf nicht erst dann studieren wenn man die Hochschulreife erlangt hat?
      Wird aber noch doller! Deine Mutter hat nämlich jetzt ein kleines/großes Problem.
      Wie kommst du eigentlich auf die Idee in ihrem Namen potentielle Kaufverträge abzuschließen?

      Das Salär des Anwaltes, den du benötigen wirst, kann sie ja dann vom Taschengeld abziehen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Dass der Artikel erst in ein paar Wochen geliefert wird, den man selbsttätig zum Verkauf angeboten hat, ist mit Sicherheit kein Abbruchgrund!
      Und der hinterhergeschobene Student als Ausrede? Darf nicht erst dann studieren wenn man die Hochschulreife erlangt hat?
      Wird aber noch doller! Deine Mutter hat nämlich jetzt ein kleines/großes Problem.
      Wie kommst du eigentlich auf die Idee in ihrem Namen potentielle Kaufverträge abzuschließen?

      Das Salär des Anwaltes, den du benötigen wirst, kann sie ja dann vom Taschengeld abziehen!
      Manchmal im Leben macht man eben Fehler, bspw. wenn man von 250€ im Monat Leben und studieren muss und daher auf jeden Cent achten muss ...
      Ich lerne daraus, sowohl bei dieser Ebay Sache als auch mit diesem Forum - letzteres bedeutet eben das man hier nämlich nicht mehr posten sollte, da ja alle anderen unfehlbar sind und noch nie einen Fehler gemacht haben.

      Hoffentlich passiert euch nie ein Fehler und Ihr erhaltet dann solch tolle Konstruktive Beiträge!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Evils ()

    • @giu: Sachlich bleiben und bei den Fakten, bitte!

      Evils schrieb:

      Freundlich hatte ich darauf geantwortet das ich das Gerät anderweitig verkauft habe


      Na gut, das ist ja erstmal nicht verboten.

      Aber: Welcher Fehler beim Eingeben des Angebotes (!) lag denn nun genau deinem Abbruch zu Grunde? Ich tippe mal, gar keiner, das ist also schlecht.

      Deine Argumentation bzw. die deiner Mutter ist aber eine ganz andere:

      BGH VIII ZR 289/09, Erklärung.

      Glück gehabt, würde ich meinen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Aus Fehlern lernt man!
      Du hast deinem Gegenüber durch "hab ich anderweitig verkauft" gut in die Karten gespielt.
      Und deine Mutter hängt auch noch mit drin! Warum?
      Ich war leider gutgläubig und hatte der guten Gudrun die sich jetzt als J.Timm erweist (und ja auch zwischenzeitlich in der Kommunikation die Namen wechselt) eben ehrlich geantwortet.
      Ich pflege leider keinen eigenen ebay Account, weshalb ich den meiner Mutter genutzt habe. Sicherlich kein gutes vorgehen, allerdings hatte ich das damals fälschlicherweise nicht als Fehler empfunden.
    • Und genau SOWAS ist das, was ich immer anpranger. Da werden auch die letzten Abbrecher noch mit Tips versehen, wie man aus der Nummer doch rauskommen kann. Als nichtzahlender Käufer biste der letzte Arsxx, als Auktionsabbrecher mit dem allerletzten sogenannten "Grund" (und sei es auch nur ein Schreibfehler) biste "Opfer von Abzockern".