Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Ich versorge hier jeden völlig wertneutral mit Tips für sein Problem.

      Hat @Evils Mist gebaut? Ja. Großen.

      Berechtigt das einen Johannes Timm, ihm 750 Euro für einen Schaden aus der Tasche zu ziehen, der gar nicht entstanden ist? Mit Sicherheit nicht!

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    • monza30 schrieb:

      Und genau SOWAS ist das, was ich immer anpranger. Da werden auch die letzten Abbrecher noch mit Tips versehen, wie man aus der Nummer doch rauskommen kann. Als nichtzahlender Käufer biste der letzte Arsxx, als Auktionsabbrecher mit dem allerletzten sogenannten "Grund" (und sei es auch nur ein Schreibfehler) biste "Opfer von Abzockern".
      Ich wüsste nicht wo ich den Herrn als Abzocker oder ähnliches bezeichnet habe. Ganz im Gegenteil habe ich in meinem Post "Oper" mit Anführungszeichen versehen und sachlich meine Situation und den Ablauf beschrieben.

      Ich kann eure Argumentation in großen Teilen nachvollziehen, mit was ich aber wirklich ein Problem habe ist eher die Maßnahmen seitens ebay. Das der Verkäufer hier auch nicht richtig auf Konsequenzen hingewiesen wird.

      Ich selbst hatte auch schon Auktionen die ganz normal geendet sind und der Käufer letztlich sich über ebay aus dem Kaufvertrag geschlichen hat ...
    • @dorke61:

      Ich darf doch sehr bitten, hier nicht Geschädigte und wichtige Informationen hinter die Kulissen zu ziehen. Ich weiß nicht was du zu wissen glaubst, aber "einen Anwalt" regelt hier zumindest bzgl. des Auktionsabbruchs gar nichts. Der Zug wohl eher abgefahren. Und Unfug steht vielleicht in einem öffentlichen Forum hin und wieder, da muß man mit leben, aber solange er öffentlich und nicht per PN geschrieben wird, können die Leute, die sich mit dem Thema aukennen, ja korrigierend eingreifen. Also, wolltest du zum Thema beitragen? Was ist eigentlich aus deiner Auktion geworden, hast du das vermißte Gebot auffinden können?

      .

      Die richtige Strategie ist vorliegend, darüber nachzudenken, wie es möglich war, an die Zugangsdaten der Mutter zu gelangen, die das natürlich nie wollte.
    • pandarul schrieb:

      @giu: Sachlich bleiben und bei den Fakten, bitte!

      Evils schrieb:

      Freundlich hatte ich darauf geantwortet das ich das Gerät anderweitig verkauft habe


      Na gut, das ist ja erstmal nicht verboten.

      Aber: Welcher Fehler beim Eingeben des Angebotes (!) lag denn nun genau deinem Abbruch zu Grunde? Ich tippe mal, gar keiner, das ist also schlecht.

      Deine Argumentation bzw. die deiner Mutter ist aber eine ganz andere:

      BGH VIII ZR 289/09, Erklärung.

      Glück gehabt, würde ich meinen.

      Ach, bin ich unsachlich nur weil ich umgangssprachlich schreibe?
      Danke für den "Anschiss" . Ich werde mich bessern!

      Darfst mir aber gern noch erklären wie und wo du dem Fragesteller weiterhelfen könntest?
      Mit seiner Mail hat er sich selbst reingeritten und "kellnern" kann er auch noch ...
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Evils schrieb:

      monza30 schrieb:

      Und genau SOWAS ist das, was ich immer anpranger. Da werden auch die letzten Abbrecher noch mit Tips versehen, wie man aus der Nummer doch rauskommen kann. Als nichtzahlender Käufer biste der letzte Arsxx, als Auktionsabbrecher mit dem allerletzten sogenannten "Grund" (und sei es auch nur ein Schreibfehler) biste "Opfer von Abzockern".
      Ich wüsste nicht wo ich den Herrn als Abzocker oder ähnliches bezeichnet habe. Ganz im Gegenteil habe ich in meinem Post "Oper" mit Anführungszeichen versehen und sachlich meine Situation und den Ablauf beschrieben.

      Ich kann eure Argumentation in großen Teilen nachvollziehen, mit was ich aber wirklich ein Problem habe ist eher die Maßnahmen seitens ebay. Das der Verkäufer hier auch nicht richtig auf Konsequenzen hingewiesen wird.

      Ich selbst hatte auch schon Auktionen die ganz normal geendet sind und der Käufer letztlich sich über ebay aus dem Kaufvertrag geschlichen hat ...

      Und da bin ich halbwegs bei dir!
      EBay weist nicht darauf hin. Das erspart einem aber nicht die AGB durchzulesen.
      Kannst versuchen, ach ne deine Mom, mit @pandaruls Lösungsansatz durchzukommen :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ach, bin ich unsachlich nur weil ich umgangssprachlich schreibe?


      Nein, eher wegen deiner Bemerkung zur Hochschulreife.

      Zur Sache. Ich weiß nicht ob du die Konstellation schon verstanden hast, aber hier wurde ein fremder Account benutzt, und in solchen Fällen kommt es lt. BGH nicht zu einem Kaufvertrag. Das hat mit Abbruch ja oder nein - diesbezüglich hat @Evils ziemlich viel falsch gemacht, keine Frage - überhaupt nichts zu tun.
    • Pandora schrieb:

      Ist damit nicht nur der Anspruch gegen seine Mutter ausgeschlossen ?


      Nun, laut eBay-AGB kommt ein Vertrag - also das, was bei einem unberechtigten vorzeitigen Abbruch Bestand hätte - zwischen Mitgliedern zustande. Nicht zwischen Nicht-Mitgliedern. Da @Evils kein eBay-Mitglied ist, kommt erstmal nur die Mutter in Frage. Die hat den Vertrag aber weder geschlossen noch muß sie sich etwaige Willenserklärungen zurechnen lassen.

      Mir ist nicht ganz klar, woraus sich ein Anspruch gegen @Evils ableiten sollte. Aus den eBay-AGB, die für ihn nicht gelten, weil er gar keinen Nutzungsvertrag mit eBay hat, jedenfalls nicht.
    • pandarul schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ach, bin ich unsachlich nur weil ich umgangssprachlich schreibe?


      Nein, eher wegen deiner Bemerkung zur Hochschulreife.

      Zur Sache. Ich weiß nicht ob du die Konstellation schon verstanden hast, aber hier wurde ein fremder Account benutzt, und in solchen Fällen kommt es lt. BGH nicht zu einem Kaufvertrag. Das hat mit Abbruch ja oder nein - diesbezüglich hat @Evils ziemlich viel falsch gemacht, keine Frage - überhaupt nichts zu tun.

      Das hab ich schon verstanden!
      Du willst jetzt aber nicht ernsthaft behaupten, daß der Herr Student mit dieser Sache "straffrei" rauskommen könnte?
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      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Du willst jetzt aber nicht ernsthaft behaupten, daß der Herr Student mit dieser Sache "straffrei" rauskommen könnte?


      Warum nicht?

      Ein über eBay zwischen Bieter und Accountinhaber geschlossener Vertrag existiert jedenfalls ebensowenig wie einer, der nach den eBay-Regeln mit dem mißbräuchlichen Verwender des eBay-Accounts zustande gekommen sein könnte.

      Der Herr Ehemann mit der 30.000-Euro-Küche ist ja auch straffrei rausgekommen.
    • pandarul schrieb:

      Pandora schrieb:

      Ist damit nicht nur der Anspruch gegen seine Mutter ausgeschlossen ?


      Nun, laut eBay-AGB kommt ein Vertrag - also das, was bei einem unberechtigten vorzeitigen Abbruch Bestand hätte - zwischen Mitgliedern zustande. Nicht zwischen Nicht-Mitgliedern. Da @Evils kein eBay-Mitglied ist, kommt erstmal nur die Mutter in Frage. Die hat den Vertrag aber weder geschlossen noch muß sie sich etwaige Willenserklärungen zurechnen lassen.

      Mir ist nicht ganz klar, woraus sich ein Anspruch gegen @Evils ableiten sollte. Aus den eBay-AGB, die für ihn nicht gelten, weil er gar keinen Nutzungsvertrag mit eBay hat, jedenfalls nicht.

      Die Argumentation würde ich gerne live erleben!
      Seine, nicht deine (die theoretisch nicht danebenliegt!).
      Dann braucht man nur noch einen volltrunkenen Richter ...
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Warum sollte der Richter volltrunken sein, um dem BGH zu folgen? Wie üblich würde ich eher meinen, daß es andersherum die absolute Ausnahme ist.

      Natürlich wird man erläutern müssen, wie der Sohn an die Zugangsdaten gelangte. Kann ja sein, daß er den Computer der Mutter installiert hat und sie sich gar nicht darüber im klaren war, daß er noch das Masterpaßwort hat, um auf ihre im Browser gespeicherten Paßwörter zuzugreifen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Was gebe ich bitte?

      Ich habe keine Ahnung, wie der Sohn an die Zugangsdaten der Mutter gekommen ist. Ich habe exemplarisch eine übliche Variante wiedergegeben, wie sie in vielen Familien vorkommt. Wie es bei @Evils war, weiß ich nicht, allerdings wird man dazu sagen müssen, daß die vorgetragene Argumentation nicht funktionieren wird, wenn er den Account der Mutter seit langem oder gar mit ihrem Wissen benutzt.

      Von einer Falschaussage kann ich natürlich nur abraten.
    • Pandarul, wäre es aber dann nicht die Mutter, die sich damit auseinandersetzen müsste? Sie müsste doch darlegen, dass sie von den Aktivitäten ihres Sohnes nichts wusste und diese auch nicht billigt.
      Elvis hat ja auch noch Wochen nach dem Vorfall über den Account der Mutter mit dem Bieter korrespondiert, das macht es nicht gerade glaubwürdiger.
    • Einfach ausgedrückt ist doch jeder fein raus.
      Mein Sohn stelle einen Artikel ein, egal ob er ihn schon besitzt oder mitlerweile schon anderweitig teurer weiterverkauft hat und sagt ich habe den Account von meiner Muttter benutzt.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Penny schrieb:

      Einfach ausgedrückt ist doch jeder fein raus.
      Mein Sohn stelle einen Artikel ein, egal ob er ihn schon besitzt oder mitlerweile schon anderweitig teurer weiterverkauft hat und sagt ich habe den Account von meiner Muttter benutzt.

      Eben... und schon ist man wieder einen Grund "reicher", der es Auktionsabbrechern leicht macht, an Verträgen vorbeizukommen....

      Und somit wäre die platte Form des Herrn Ebay dann völligst uninteressant geworden, da sich jeder seiner Verantwortung durch Winkelzüge der 3. Art drücken kann....

      Die wirklich Dummen sind die ehrlichen VK und K, die sich nicht im Traum einfallen lassen, mit solchen Tricks zu arbeiten.....