#541
Wenn du Namen und Adresse deines "Privatkäufers" kennst, lässt sich das auch im Nachhinein regeln. Natürlich könnte es sein, dass dieser Käufer als Zeuge aussagen muss und eventuell das Handy auch vorlegen muss, aber wenn deine Angaben stimmen, hast du eigentlich nichts zu befürchten.
Sollten deine Angaben nicht stimmen und/oder nicht belegbar sein, dann hast du ein echtes Problem. Den fehlenden Rechtsbindungswillen nachzuweisen ist außerordentlich schwierig und lässt sich nicht alleine auf screens von Gebotslisten reduzieren. Da wirst du einen recht guten Anwalt brauchen und dazu noch einen Richter, der kapiert um was es geht. Beides ist nicht leicht zu finden.
Wenn du Namen und Adresse deines "Privatkäufers" kennst, lässt sich das auch im Nachhinein regeln. Natürlich könnte es sein, dass dieser Käufer als Zeuge aussagen muss und eventuell das Handy auch vorlegen muss, aber wenn deine Angaben stimmen, hast du eigentlich nichts zu befürchten.
Sollten deine Angaben nicht stimmen und/oder nicht belegbar sein, dann hast du ein echtes Problem. Den fehlenden Rechtsbindungswillen nachzuweisen ist außerordentlich schwierig und lässt sich nicht alleine auf screens von Gebotslisten reduzieren. Da wirst du einen recht guten Anwalt brauchen und dazu noch einen Richter, der kapiert um was es geht. Beides ist nicht leicht zu finden.