Erfahrungen mit Michael Wittig; auto-michi; motor--gbr; moto_michael; cyber-truck; moto_champ etc aus Osterhofen / Stadtroda - bei Aktionsabbruch Schadensersatz

    • Kommt vor Gericht natürlich nicht so gut an
      wenn er bereits 15 gesperrte Accounts besitzt


      Wenn er vom Handel bei ebay ausgeschlossen wurde, kann er eigentlich gar keine Verträge mehr über ebay rechtswirksam abschließen. Insofern würden seine Schadenersatzansprüche verpuffen
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hallo liebe Forumsmitglieder!

      mich hat es nun auch erwischt, ich wollte Ende letzten Jahres, mein Auto über Ebay verkaufen, habe allerdings direkt nach etwa 20Min gemerkt, dass ein Fehler in der Beschreibung vorhanden ist, bzw. dass verschiedene Artikelmerkmale wie Abgasnorm etc. nicht übernommen wurden. Ich habe die Auktion daraufhin sofort beendet, die Fehler behoben und umgehend wiedereingestellt. Nach einem Tag meldete sich der Ebay-Nutzer, welcher bereits ein Gebot auf die falsche Auktion abgegeben hatte und fragte, wo er den Wagen abholen kann, daraufhin meinte ich, dass die Auktion einen Fehler enthielt und deswegen beendet bzw. wieder eingestellt wurde. Darauf kam dann keine Antwort mehr.
      Heute bekomme ich einen Brief von Rechtsanwalt Herrn Geier, welcher auf Erfüllung des Kaufvertrages besteht.
      So nun ist die Frage, wie ich am Besten weiter vorgehe? Es handelt sich bei dem Käufer um keine der hier bereits genannten Personen/Unternehmen sondern eine ganz neuen Person aus Berlin, welche so auch nirgendwo im Internet auftaucht. Da ich hier natürlich niemanden etwas unterstellen will, werde ich den Namen erstmal nicht veröffentlichen.
      Nun zu meiner Frage: Wie gehe ich hier am Besten vor? Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, ich weiß allerdings, dass ich um einen Anwalt vermutlich nicht herumkommen werde, oder?
      Kann mir jemand einen wirklich kompetenten Anwalt nennen, der mich in diesem Fall vertreten könnte?

      Vielen Dank und herzliche Grüße

      hilfesuchender1
    • Kaum ist Geschäftspartner Wittig geplatzt
      hat der Geier gleich eine neue Marionette.
      Wie arm muss man als Anwalt sein um auf solche
      krummen "Dinger angewiesen zu sein!!??

      Wittig sein Briefkasten in Passau hat bestimmt
      auch schon ein neues Namensschld.

      Unglaublich !!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von YR7 ()

    • hilfesuchender1 schrieb:

      So nun ist die Frage, wie ich am Besten weiter vorgehe? Es handelt sich bei dem Käufer um keine der hier bereits genannten Personen/Unternehmen sondern eine ganz neuen Person aus Berlin, welche so auch nirgendwo im Internet auftaucht. Da ich hier natürlich niemanden etwas unterstellen will, werde ich den Namen erstmal nicht veröffentlichen.


      Du könntest diese Daten allerdings der Redaktion zur Verfügung stellen.

      hilfesuchender1 schrieb:

      Kann mir jemand einen wirklich kompetenten Anwalt nennen, der mich in diesem Fall vertreten könnte?


      Nö, aber du brauchst eigentlich auch nur einen, der aus einem OLG-Urteil abschreiben kann.

      Dein Fall ist ja fast identisch mit dem hier bereits geposteten Urteil, nur daß der Fehler bei dir nicht bei der Angabe des Mindestpreises lag, sondern "beim Eingeben des Angebots" passiert ist, was eBay in derselben Aufzählung gleichberechtigt nennt.

      Falls du denselben Anwalt willst, lies mal den Thread von vorne oder frag @laboe.

      Würdest du bitte mal die Artikelnummer und dringend den Accountnamen des Bieters posten oder ggf. ebenfalls der Redaktion zukommen lassen, falls du die nicht öffentlich bekanntgeben möchtest?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Schadensersatz 30.Juni 2013

      Hallo zusammen,

      ich bin im Juni auch auf Micheal Wittig (Moto-Champ) reingefallen.

      Als ich meinen Golf in Ebay eingestellte habe, ist mir am gleichen Tag noch aufgefallen das eine 2. Auktion unabsichtlich gestartet ist. Daraufhin habe ich diese Auktion sofort gelöscht.Heute habe ich erst erfahren, dass er auf beiden Auktionen geboten hat, aber im ersten schreiben nichts davon erwähnt hat. Dort ging es lediglich nur um die 2. Unabsichtlich gestartete Auktion. Er beschuldigt mich auch, mit einem 2. Account (k****K) mitgeboten zu haben. Wenige Tage später kam dann ein Brief von seinem Anwalt „Wolter und Musselmann“, ich solle doch bitte das Fahrzeug heraus geben. Als ich darauf nicht reagierte, tritt er von dem Kaufvertrag zurück und forderte von mir ca. 20.000,-€ Schadensersatz.

      Ich ging zu einem Anwalt der mir helfen sollte sauber aus der Sache rauszukommen. Heute habe ich einen Verlauf zwischen meinem Anwalt und dem von Michael Wittig erhalten in auch oft die rede von einer Klägerin ist. Der Anwalt von H. Wittig schreibt in seinen Briefen von Personen einem Kläger und einer Klägerin. Ich habe auch schon einen Termin für ein Gerichtsverfahren im Landesgericht Tübingen am 20.03.2014 um 15:30 Uhr (Doblerstraße 14, Saal 101, 1.OG bekommen.

      Habt ihr schon Erfahrungen mit einem Gerichtsverfahren durch Michael Wittig gemacht?

      Wenn ja, wie ist es ausgegangen?

      Durch diese ganzen Aktionen von Herrn Wittig litt ich an Gesundheitlichen Beschwerden und konnte mehrere Tage nicht arbeiten und hatte auch mehrere Auslagen zu tragen. Kann ich ihn darauf auf Schadensersatz Verklagen?

      Länger kann das nicht mehr so weiter gehen, ich möchte, dass dies aufhört und nicht noch mehr Menschen Probleme mit Herrn Wittig bekommen. Wer daran Interesse hat bitte PN!!!



      Michael Wittig (Moto-Champ)

      Stephanstraße 43

      94034 Passau







      Wolter und Musselmann

      Rennweg 16

      94034 Passau

      Weis jetzt einer was seine Private und Gewerbliche Adressen wirklich sind ?
    • Vor Geier brauchst Du keine Angst haben, auch vor dem Gerichtstermin nicht. Er ist nicht der hellste Stern am Himmel.Wittig wird nicht auftauchen und mit hoher Wahrscheinlichkeit Geier auch nicht.
      Ich möchte hier keine Strategie öffentlich machen, da Geier hier mit liest und entsprechend reagieren kann.
      Ich habe mal gelesen, obs stimmt weiss ich nicht, Geier ist ein erfolgloser Anwalt aus Fürstenstein. Hatte dort ein Büro mit einer weiteren Anwältin.
      Hat sich später bei Wolter und Muselmann eingekauft und in deren Namen auftreten zu können. Er sitzt im Gemeinderat (CSU) von Fürstenstein. Die Mitglieder werden erfreut sein zu hören, wie zum Geier er sein Geld verdient.
      Eins ist sicher, Geier erwischt irgendwann mal den Falschen.
    • Nochmal Winterreifen ;-/

      Hallo liebe Leidensgenossen,

      ich gehöre zu den Winter Komplettrad
      Kandidaten, Ablauf wie hier schon mehrmals dargelegt, deswegen werde
      ich euch damit nicht mehr belästigen.
      Ich möchte das Ganze gerne auf
      dem kurzen Dienstweg abwatschen, und zwar mit Bezug auf die ebay Richtlinie,
      kurz formuliert "einmal gesperrt, immer gesperrt"
      (§4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung - 3. Sobald
      ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch
      mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut
      anmelden.)
      Ich habe bei ebay schon die Anfrage gestellt, ob Herr Wittig überhaupt noch berechtigt war/ist über ebay Verträge abzuschliessen und warte noch auf Rückmeldung.
      Konkret geht es bei mir ebenfalls um den hier schon mehrfach genannten Account "dragster-70", im ersten Anwaltsschreiben noch mit "Fa. Moto Company Michael Wittig, Regensburger Straße 35, 94036 Passau", im 2. Schreiben dann mit dem ebenfalls hier schon genannten "Michael Wittig, Hinter der Kirche 13, 07646 Stadtroda" verknüpft.
      Daher meine Frage in die Runde, liegt evtl. bereits jemandem eine Bestätigung von ebay vor, dass Herr Wittig mit seinen unzähligen Accounts bereits vom Handel bei ebay ausgeschlossen wurde?
      Das sollte meine Angelegenhiet doch eigentlich klären, da wenn er nicht mehr berechtigt war, seine Angebotsabgabe (Nov. '13) keine wirksame Willenserklärung darstellt und somit kein Kaufvertrag vorliegt.

      Vielen Dank im Vorraus!
      An die Profis/Admins hier im Forum, falls Interesse kann ich per PN noch weiter Infos zu meinem konkreten Fall zukommen lassen, könnte mit Verfahrensfehlern in Bezug auf Gegenstandswert und Geschäftsgebühr dienen.

      Und nochmal ein Lob an die Betreiber, das hier hilft wirklich weiter!
      Dennoch sehr ärgerlicher, dass jemand wie dieser Anwalt in unserem Rechtssystem munter weiter agieren darf und kann, aber so ist das wohl in einer Demokratie ;-()
    • Aasgeier schrieb:

      Daher meine Frage in die Runde, liegt evtl. bereits jemandem eine Bestätigung von ebay vor, dass Herr Wittig mit seinen unzähligen Accounts bereits vom Handel bei ebay ausgeschlossen wurde?


      Prinzipiell nutzt dir eine solche Auskunft nur was, wenn sie wirklich von eBay kommt.

      Die älteste Andeutung Richtung Sperre eines Accounts stammt aus August. Allerdings ist nicht klar, ob da die GbR oder er selbst gesperrt wurde. Das mußt du rausfinden, und außerdem brauchst du von eBay die Info, welcher Accountinhaber in "deinem" Account (dragster-70) zum Zeitpunkt des betreffenden Gebotes hinterlegt war. Das teilt eBay dir auf Anfrage (schriftlich!) mit.
    • Hi Panda,

      pandarul schrieb:

      Prinzipiell nutzt dir eine solche Auskunft nur was, wenn sie wirklich von eBay kommt.
      Korrekt, meine Nachfrage bezog sich auch auf ein offz. Schreiben von ebay.

      pandarul schrieb:

      Allerdings ist nicht klar, ob da die GbR oder er selbst gesperrt wurde.
      Das wäre bei einer GbR doch egal (wurde in diesem Thread ganz am Anfang glaube ich auch schonmal erwähnt), bei mir geht es aber auch nur um den Einzelunternehmer Michael Wittig (Fa. Moto Company).

      Naja mal schauen was ebay Antwortet, habe sowohl Adressinfo zu dragster-70, als auch Sperrung angefragt.

      Sonst noch jemand einen Tipp, wie man am Besten vorgehen sollte?
    • Bin seit Dezember auch im Streit mit "dragster-70", ebenfalls wegen Winterkompletträdern. Wie ich nun gesehen habe, ist sein Account aber nun gesperrt. Darf bzw MUSS ich ihm noch meine Kontodaten schicken damit er mit die lächerliche Summe von knapp 48€ INKL VERSAND sendet?! Ich wollte eigentlich schnell aus der Sache raus, habe aber jedoch mitlerweile GENÜGEND beweise um gegen ihn vorzugehen. Werde also bei weiterer Abmahnung meinen Anwalt einschalten.
    • Es macht mich echt traurig zu hören, wieviele Leute hier inzwischen schon von der ganzen Sache betroffen sind... Ich frage mich ernsthaft, warum ein Anwalt, seinen Namen und vor allem den Namen der ganzen Kanzlei (welche ansonsten im Passauer Raum ja scheinbar NOCH einen recht guten Ruf hat) so aufs Spiel setzt? Ob die ganze Geschichte nun so rechtens ist oder nicht, das kann und will ich nicht beurteilen bzw. das werden andere für uns übernehmen... Aus moralischer Sicht jedenfalls, finde ich es definitiv ziemlich daneben.

      Alles Liebe

      hilfesuchender1
    • Es werden immer mehr.....

      Zum Anfang ein mittlerweile Langweiliger Satz: Ich befinde mich auch momentan im Restsstreit mit Michael Wittig alias Cyber_truck.

      Hatte Anfang letzten Jahres mein Motorrad bei eBay reingestellt, musste es jedoch beenden, weil die ABS-Leuchte immer wieder anging, obwohl Reperaturmaßnahmen den Fehler für kurze Zeit behoben hatten. Letztendlich habe ich die Maschine aber mit defekten ABS an ein Motorradladen verkauft.
      Man stellt ja mit bestem Gewissen sein Gegenstand bei eBay rein, nur wenn man einen Mängel feststellt, bemüht man sich ja den Gegenstand so schnell wie möglich wieder herraus zu nehmen, da man ja keinen betrügerichen Absichten nachgegen will. Dies habe ich leider ein Paar mal machen müssen, weil wie schon beschrieben die ABS-Leuchte immer wieder an ging. Nur hat cyber-truck in einen der Auktionen mitgeboten. Die Vorgehensweise ist wie ich hier schon öfters gelesen habe immer die gleiche.
      Nach ewigen hin und her hatte ich heute einen Gerichtsthermin.
      1. Punkt: Ich hatte eine email bekommen von cyber-truck, in der Stand, wo und wann er die Maschine abholen könne. Weil ich verwundert war, fragte ich ihn ob es ein Sofortkauf Angebot werden sollte und schickte ihm zur klärung des Sachverhaltes noch meine Handynummer. Die Richterin meinte jedoch, dass ich direkt hätte schreiben müssen, dass das Motorrad defekt sei und das es ein Fehler von mir gewesen wäre. Obwohl mit einem einfachen Anruf alles hätte geklärt werden können :wallbash
      2. Punkt: Der Ankäufer des Motorrades hat wohl vergessen das Datum unter den Kaufvertrag zu setzen, nun wird er wohl als Zeuge geladen um den Defekt zu bestätigen, weil die Richterin den Defekt anzweifelt.
      3. Punkt: Die Richterin denkt, es handle sich nur um eine Defekte ABS-Leuchte und da dies nicht so tragisch wäre, obwohl auf dem Kaufvertrag klar steht: ABS-Steuereinheit defekt !!! Und ein Schriftsatz der Dekra bestätigt, dass es sich alleine schon beim aufleuchten der ABS-Leuchte um einen schweren Mängel handelt, wo jeder TÜV'er sofort die Plakette abkratzt.
      4. Punkt: es geht um 2000€ Schadensersatz, was für einen Student, der bei Rewe einmal die Woche Regale auffüllt, sehr viel Geld ist ;(
      5. Punkt: Falls die Richterin immernoch meint, dass das kein Grund gewesen sei den Artickel raus zu nehmen und die Verhandlung beendet, kann ich zwar in Berufung gehen aber es muss doch auch schneller gehen oder ? Bei der Anzahl an geschädigten Personen müsste doch klar erkennbar sein, dass es sich hier um einen Betrüger handelt der sich auf Auktionaabrüche spezialisiert hat, was ja laut dieser ganzen Paragraphen strafbar und unzulässig ist(Schutzwürdig?!). Gibt es da irgendwie eine Möglichkeit was die Richterin überzeugt ? Ca. 30 geschädigte müssten ja eigendlich genügen, oder ? Falls das zutrifft kann man ja dann eine Strafanzeige stellen und dem das Handwerk legen.
      Herr Wittig ist auch hier natürlich nicht erschienen.
      Noch ein Update: Die Rechtsform der Moto-Gbr hat sich wohl nach dem Austritt von Sebastian Peitsch auf ein Einzelunternehmen geändert, falls das irgendwem hilft. [Stephanstraße 43, 94034 Passau(selber die Gewerbeanmeldung bestätigt dies nicht)] und laut eines Schreiben vom 10.5.13 Fa. Moto-GbR, Herzog-Odilo-Straße 6d, 94486 Osterhofen
      Immer wieder ist die Rede von Klägerin, weiß einer damit was an zu fangen ?
      Es wird auch immerwieder geschrieben, dass eine erhöhung der Anwaltsgebüren zulässig ist von 1,4 auf 1,6 Prozentpunkten, da gerade im Bereich des It-Rechts die Rechtslage ständig im Wandel ist, kommentiert aber mit Beschlüssen von 2006 ?( :wallbash (wollte nur die Unfähigkeit untermauern) ^^

      Was mich noch brennend interessieren würde ist, seit wann genau Michael Wittig(Cyber-truck) mit seiner Moto-GbR nun bei eBay gesperrt ist, vielleicht hat da einer ein update.
      Und hat jemand Unterlagen über die Gebotsübersicht, wo man erkennt, dass auf jede menge Sachen geboten wurde ? (die beweisen, dass er gezielt schnell geringe beträge geboten hat, die weit unter dem Wert leigen)
      Gibt es Unterlagen darüber, wie viele Mitgliedsnahmen nun auf Wittig liefen, wie wenig Bewertungen(pro Namen) jeweils vorliegen und wie viele Namen von Geier angefordert wurden ?

      Grüße aus'm Pott
    • @Folterknecht: Bitte sein vorsichtig damit einen Dritten Betrüger zu nennen, der einzige der damit eine strafbare Handlung begeht das bist du!

      In deiner Verhandlung geht es nicht um Strafe für jemanden der ausnutzt das Leute wie du einen Rechtsbruch begehen, sondern darum ob du dazu verpflichtet wirst Schadenersatz zu leisten oder nicht

      Mit dem "Gutachten" deines Dekra Menschen wo drin steht das beim aufleuchten der ABS Lampe die Plakette vom Kennzeichen gekratzt werden muss, damit kannst du auf jeden Fall den Hintern wischen

      Das ist bei einer HU ein erheblicher Mangel der dazu führt das eine neue Prüfplakette nicht zugeteilt wird, und tragisch ist es auch nicht unbedingt, es gibt noch hundrtausende von Motorrädern welche kein ABS besitzen und diese werden im Alltag gefahrlos bewegt

      Das du nur Auffüller bei Rewe bist, hättest du überlegen müssen als du die Auktion dem Anschein nach unberechtigt abgebrochen hast

      Und schnell geht bei einer Verurteilung überhaupt nichts, es geht in die nächste Instanz, Landgericht mit Anwaltszwang und wird dann mehr kosten als diese 2000 Euro die gefordert werden