PayPal Lastschrift nach Betrug zurückbuchen

    • PayPal Lastschrift nach Betrug zurückbuchen

      Hallo liebe Community :)
      Ich habe leider folgendes Problem:Ich hab bei eBay eine Onlinewährung erworben(elektronische Zahlungsmittel) was nicht über den eBay/Paypal Käuferschutz abgesichert ist.Nun hat mir der Verkäufer(aus Australien) anschließend geschrieben das wohl sein eBay und Paypal Konto gehackt wurden und er nichtmal weis was da in seinem Namen verkauft wurde.
      Habe dann einen Fall eröffnet etc jedoch ist dieser Kauf nicht durch eBay und Paypal abgesichert,d.h. ich würde auf den über 200€ um die ich betrogen wurde sitzen bleiben.
      Ich weiß das war alles sehr dumm von mir hab einfach zu schnell gehandelt ohne nachzudenken bzw mich im Vorfeld zu informieren.Hab jedoch bei über 100 Käufen aller möglicher Dinge bei eBay noch nie eine negative Erfahrung gemacht und war darum vermutlich unvorsichtig :(
      Meine Frage jetzt an euch: Ich weiß,dass Lastschriften bis zu 6 Wochen lang zurückgebucht werden können ohne Angabe von Gründen.Was würde im schlimmsten Fall seitens PayPal passieren wenn ich die Lastschrift einfach zurückbuchen würde(brauche das Geld wirklich dringend)??
      Anzeige? Sperrung des PayPal Kontos? Einfach erneute Abbuchung mit zusätzlichen Gebühren und Mahnung?
      Bitte nur ernsthafte Antworten am Besten von Leuten die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Wie gesagt weiß ich,dass es sehr dumm von mir war also brauch ich keine weitere Belehrung ;)
      Vielen Dank für alle Antworten im Vorraus :)
    • Da kommt mir doch spontan der Verdacht des Dreieckbetrugs in den Sinn.

      Die Sperrung des PP-Kontos würde mich nicht kratzen.

      Aber ich würde meine Unterlagen zusammenpacken und Anzeige bei der Polizei erstatten. Dies auch PP mitteilen und es darauf ankommen lassen und die Zahlung zurückholen.
      PP ist ja der Empfänger des Geldes bekannt.
    • Dave: bei einem Streitwert von 200 Euro - kannst Du über Tante Google ermitteln.

      Da kannst Du auch das Thema Dreiecksbetrug nachschauen. Wenn PP Teil dieses Betruges ist ( und da spricht m.Ea. einiges für ) werden die sich hüten, ein Verfahren in D gegen Dich anzustrengen. Das ist meine Ansicht.
    • Ok vielen Dank für die schnelle Hilfe..hab jetzt mal so einiges über PayPal,KSP,Mahnungen etc. in Erfahrung bringen können.Sind wohl ganzschön viele ähnliche Fälle beider Seiten(Käufer/Verkäufer) bekannt und anscheinend kam es nie zu einer Klage seitens PayPal/KSP-Inkasso.

      Werde dann wohl die Lastschrift einfach zurückbuchen lassen und abwarten was kommt.

      Für den Notfall habe ich glücklicherweise vor einigen Monaten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen :P
    • Die Rumkasperei bei unberechtigten Forderungen kann man sehr einfach unterbinden:

      Das geht so:

      Nicht selbst antworten, sondern einen guten FreundIn bitten:


      Frau/Herr XYZ hat mich gebeten, Ihnen bzgl. Ihres Schreibens ABX v. - Datum - zu antworten:

      Die Forderung Ihres Auftraggebers wird hiermit zurückgewiesen

      Für meine durch Sie verursachten Bemühungen erlaube ich mir 5 Euro in Rechnung zu stellen. Bitte überweisen Sie den
      Betrag bis zum - Datum - auf mein Konto OPQ. Im Falle des fruchtlosen Fristablaufs werde ich ohne weitere Information
      Mahnbescheid beantragen.

      Unterschrift


      Ich habe in dieser Form in den letzten Jahren mit über 20 Inkassounternehmen korrespondiert und danach nie mehr
      etwas von denen bzw. deren Auftraggebern gehört.

      ( Auf den Mahnbescheid habe ich allerdings auch verzichtet, obwohl der Schuldner als Inkassobüro bestimmt zahlungsfähig wäre )
    • Es sollte auf keinen Fall der deutliche, direkte und ausgesprochene Hinweis fehlen:

      Ich werde keinerlei Zahlungen leisten!
      @Heiner hat das neulich richtig schön aufgeführt.
      PP kann nicht Inkasso und Inkasso dann RA beauftragen, wenn PP schon bekannt ist, dass der Schuldner keine Zahlungen leisten wird. D. h. beauftragen können die schon, aber die Kosten haben sie dann selbst zu tragen..... unabhängig vom Ausgang.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Ich kann PP oder dem Inkasso erklären, dass ich die Rechtmässigkeit der Forderung bestreite und keinerlei Zahlungen auf diese Forderung leisten werde.

      Damit entgehe ich auch einer Meldung an die Schufa. (Sofern PP Mitglied der Schufa ist)

      Eine bestrittene Forderung darf da nicht gemeldet werden. Passiert das doch, kann ich den Verursacher auf Unterlassung verklagen und Schadenersatz, sofern Schaden dadurch entstanden ist, geltend machen. Das wird sich jeder Abmahner erst mal überlegen.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • @Krennz

      Das Posting #12 ist jetzt nicht dein ernst?

      Was soll PP derzeit an die Schufa melden? Was dürfte/könnte Inkasso derzeit melden?
      Glaubst du wirklich den Dreck, der in fast jedem Inkassoschreiben steht? Hallo?

      Vielleicht liest du hier einfach mal nach, bevor du hier irgendwelchen Leuten einen Hinweis darauf gibst, dass PP/Inkasso der Schufa melden könnte, dass eine Forderung nicht bezahlt wurde ohne ein gerichtliches zivilrechtliches Mahnverfahren einzuleiten/durchgezogen und dann die entsprechenden weiteren Schritte eingeleitet zu haben:

      de.wikipedia.org/wiki/Schufa

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Hallo liebe Community ,
      wollte euch mal auf dem Laufenden halten.
      Also ich hatte glücklicherweise bisher noch keine weiteren Schritte eingeleitet weil ich ertsmal abwarten wollte was vom 'PayPal Käuferschutz' zurückkommt(welcher ja Klipp und Klar angibt das Virtuelle Güter nicht abgesichert sind).

      Naja zu meiner Verwunderung hab ich dann heute eine Mail von PP bekommen,in welcher mir versichert wird das weitere Schritte gegen den Verkäufer eingeleitet werden und das Geld ist bereits zurück auf meinem Konto.

      Da hab ich ja nochmal Glück gehabt das ich mich nicht mit nervigen Briefen oder Anrufen vom Inkasso etc rumschlagen muss und das ganze jetzt auf die einfache Art und Weise gelöst wurde.

      Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe und einen schönen Tag noch :D
    • Mahlzeit liebe Community,

      ich habe einen ähnlichen Fall und denke ein neuer Thread wäre Schwachsinn.
      Kurz erfasst: ich sollte 2x 25€ Paysafecards bekommen, Verkäufer aus dem Ausland, ich habe 45€ dem Verkäufer zugesendet, nach Einzahlung hat der Verkäufer den Kontakt zu mir direkt geblockt - sprich mich aus dem Messenger Skype blockiert und auf weitere Mails nicht geantwortet, ich war natürlich sofort aktiv, habe einen Konflikt eröffnet, der Verkäufer hat sich am nächsten Tag im Konflikt gemeldet - kack frech geantwortet: Ich verstehe diese Welt nicht, ich habe dem Käufer gültige Paysafecards gegeben (nur auf Englisch), anschließend habe ich mich mehrmals mit PayPal über den Mail Verkehr in Verbindung gesetzt, ich habe sogar Beweise, die den Betrug nachweisen, aber PayPal nicht annehmen möchte und sich ganz schnell auch wieder verzieht.

      Nun möchte ich das nicht auf mir sitzen lassen, wenn ich mir schon vorstelle, wie der drec** Betrüger sich über das Geld gefreut hat, der tagtäglich andere Leute verarscht und nur vor seinem PC gammelt, unehrlich und gesetzeswidrig das Geld erwirtschaftet - PayPal schaut freundlich zu, schließlich machen die Profit.

      Jetzt kommen wir zu meinem Anliegen, ich habe nun einen Brief verfasst, mithilfe dieses Threads, was ich sehr gut finde (die Antworten).
      Zuvor hatte ich noch am Mittwoch einen Brief per Einschreiben an PayPal geschickt (Widerruf der Lastschrift-Einzugsermächtigung) - nebenbei.

      Mein nächster Brief schaut vom Inhalt so aus und ich wollte euch fragen, ob der okay ist oder doch einige Verbesserungen nötig hat, bevor ich den abschicke:
      Sehr geehrte Damen und Herren,

      hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich die volle Lastschrift für die
      Transaktion **X10*****U9*40*** bei meiner zuständigen Bank widerrufen werde.
      Aufgrund dessen, das es sich um Betrug handelt und ich seitens Ihrer kein Interesse oder Bemühungen erhalten habe, den Konfliktfall ordentlich und fair zu überprüfen und Sie mir den Betrag nicht rückerstatten möchten, sehe ich mich gezwungen diesen Entschluss durchzuführen. Jeglicher Kontakt mit dem Verkäufer ist zwecks los gewesen, zugleich er wohnhaft im Ausland ist.
      Ich habe Ihnen Beweise zugeschickt, die den Betrug nachweisen, aber den Sie nicht anerkennen möchten – vermutlich in voller Absicht.

      Außerdem kündige ich hiermit mein PayPal Konto unter der o.g. angemeldeten Anschrift und dem Namen Adam Max, fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

      Darüber hinaus widerspreche ich der künftigen Nutzung meiner Daten insbesondere für Zwecke der Werbung, Beratung und Marktforschung. Von Rückwerbeversuchen ist Abstand zu nehmen.

      In Zukunft entstehende Kosten für von Ihnen beauftragte Inkassounternehmen haben Sie selber zu tragen. Dies gilt ebenfalls für in Zukunft entstehende Kosten für Porto- und sonstige Kosten, die ich einfordern werde. Ich werde keinerlei Zahlungen leisten!

      Das Kündigen des PayPal-Kontos reicht mir zur Kenntnisnahme dieses Schreibens aus, unabhängig davon ist dieses Schreiben ein Einschreiben.
      Ich bedanke mich jetzt schon mal. Sehr nette Community!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Adam ()

    • Adam schrieb:

      habe einen Konflikt eröffnet

      d.h. der konflikt ist wie gehabt offen und du willst die entscheidung NICHT abwarten, sondern gleich die lastschrift widerrufen?
      wann genau war die abbuchung des betrages?
      zur rückbuchung hat man ca. 6wochen zeit.

      wenn ich das richtig verstehe, dann sind paysafecards reale plastikkarten mit guthaben X drauf - also kein immaterielles wirtschaftsgut (wie guthaben in nem game oder so).
      in dem fall sollte der käuferschutz greifen und dein vk müßte dir die paysafecards als paket geschickt haben, damit er einen nachweis hat - hast du da was bekommen?
      ein umschlag oder so, für den du unterschreiben musstest?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • In vielen Fällen werden PSC per Mail gehandelt. Die Kenntnis des Codes reicht, die Karte, wo der freigerubbelt wurde, ist nicht notwendig. Entsprechend handelt es sich bei Mail-Versand um nicht-physische Ware.

      Die Lastschriftrückgabe wird nur zu einem auf alle Zeiten unbrauchbaren PayPal-Account führen.

      Wo fand dieser Kauf eigentlich statt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • riverside schrieb:

      Adam schrieb:

      habe einen Konflikt eröffnet

      d.h. der konflikt ist wie gehabt offen und du willst die entscheidung NICHT abwarten, sondern gleich die lastschrift widerrufen?
      wann genau war die abbuchung des betrages?
      zur rückbuchung hat man ca. 6wochen zeit.

      wenn ich das richtig verstehe, dann sind paysafecards reale plastikkarten mit guthaben X drauf - also kein immaterielles wirtschaftsgut (wie guthaben in nem game oder so).
      in dem fall sollte der käuferschutz greifen und dein vk müßte dir die paysafecards als paket geschickt haben, damit er einen nachweis hat - hast du da was bekommen?
      ein umschlag oder so, für den du unterschreiben musstest?
      Mahlzeit.
      Nein, der Konflikt wurde bereits zu Gunsten des Betrügers geschlossen.
      Ich kann sowas nicht verstehen, ich habe mir Mühe gegeben den Fall zu beweisen, Texte verfasst und Beweise zugeschickt, dann kommt ganz kurz sowas zurück wie: kein Käuferschutz auf virtuelle Ware.
      wenn ich das richtig verstehe, dann sind paysafecards reale plastikkarten mit guthaben X drauf - also kein immaterielles wirtschaftsgut (wie guthaben in nem game oder so).
      Ja ich verstehe es genau so.
      Ich kam ja auch irgendwann mit der Frage: Seid wann den Papier (meistens werden Paysafecards gedrückt) virtuell erstellt werden. Dann kamen die wieder mit einer anderen Ausrede mit: kein Käuferschutz auf Gutscheine, wobei das hier auch kein Gutschein ist.

      Ich habe nichts unterschrieben, es ging über den Messenger Skype und hauptsächlich über das Forum: elitepvpers.com/

      Edit: Jeder sieht es hier wieder anders, denn Paysafecards sind nicht virtuell, es ist nicht nur der Code, den man beim Kauf erhalten sollte, sondern den kompletten Kaufbelegt/Paysafecard, weil dort auch noch andere Informationen wie die Seriennummer drauf stehen.

      Die Abbuchung der Lastschrift war Montag.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Adam ()

    • Naja, du hast keinen schriftlichen Kaufvertrag. Das ist problematisch.

      In der Tat sind Gutscheine und virtuelle Ware vom Käuferschutz ausgenommen. Obwohl eine PSC kein Gutschein ist, sondern ein Zahlungsmittel.

      Hast du denn Porto mitgeschickt, mh? Kannst du belegen, daß ihr euch auf postalischen Versand geeignet habt?

      Und noch nebenbei: Warum glaubst du, verkauft dir jemand 50 Euro für 45 Euro?