Ware ungewollt zugeschickt

    • Ware ungewollt zugeschickt

      Moin Moin,

      hier mal ein anderes Thema, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen ;)

      Ich habe mir, als Privatperson, einen Drucker gekauft.

      Der Versandhändler selber war ansich hervorragend. Trotz inbetriebnahme bekam ich, weil das Gerät dann doch nich meine Erwartungen, trotz langer recherche, gerecht wurde, bei der Rückabwicklung das komplette Geld wieder.

      Nun hat der Händler das Gerät wohl an seinen Distributor zurückgeschickt. Dieser hat es aber nicht zum Händler geschickt sondern zu mir. Hat sich da wohl in der Adresse vertan.

      Da ich recht viel Pakete zur Zeit bekomm, und die bessere Hälfte das nicht wusste, nahm sie das Paket an.

      Nun steht es hier .. seit 2 Wochen. Distributor wie auch Händler wissen bescheid, mehrfach mit telefoniert / gesprochen.

      Das Paket sollte in den 2 Wochen nun schon öfters abgeholt werden, aber da ist nichts drauß geworden, warum auch immer. Zur Zeit ist zumindest per eMail funkstille, da ich es zur Zeit nicht schaffe in deren Arbeitszeiten dort anzurufen.

      Was mach ich nun mit dem Paket? Ich bin nicht mobil, kann das Teil also nicht selber mal fix zur Post bringen, bin nicht Mobil, abholen lassen geht eigentlich auch nur morgens <7:45 und abends >19:30. Das könnte ich zwar selber arrangieren, aber ich habe schon angst auf den Kosten sitzten zu bleiben. Zumal das Paket selber >11€ kosten würd + Terminabholung etc pp.

      Zudem kommt hinzu das wir ab Dienstag 3 Wochen gar nicht im Hause sind.

      So .. nun will ich das Paket hier aber nicht ewig stehen haben (wir ham zu 2 ~35qm, da fällt nen Paket mit 60x60x60Cm im Flur schon recht deutlich auf).

      Ich habe ihm nun letzmalig eine Frist gesetzt, das Teil vor meinem Urlaub abholen zu lassen. Was ist wenn die (vermute ich) verstreicht?

      Gebrauchen kann ich den Drucker nicht .. verkaufen geht ja nicht, bin zwar Besitzer und nicht Eigentümer, was ist den mit Verschenken? Es gibt sicher hier in der Umgebung 1-2 Schulen die nicht nein sagen würden zu dem Gerät (ist nen größerer Drucker mit sehr geringen Druckkosten). Entsorgen wäre zu schade, nur meine Frau steigt mir langsam aufs Dach das das Teil aus dem Flur verschwinden soll ;)

      Ich will denen ja kein Schaden zufügen, nur an 2 Abholterminen hab ich mir urlaub nehmen müssen und die kamen nicht. Und die 2 Tage bekomme ich nicht wieder ... langsam reicht es irgendwo ;(

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von bomba ()

    • Lese dir mal diesen Link durch, da wird deine Frage recht ausführlich beantwortet.

      Was tun, wenn Sie Ware erhalten, die Sie gar nicht haben wollten ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ahh ganz vergessen:

      DA war ich schon.

      Aber da wird nicht alles beantwortet.

      Da ist ja der Fall das der Händler es nicht weiß. Bzw sich bei mir nich meldet.

      Da steht ja auch eben: Besitzter und nicht Eigentümer.

      Daher ja die Frage wg. verschenken.

      Grüße
    • Da ist ja der Fall das der Händler es nicht weiß. Bzw sich bei mir nich meldet.


      Wenn sich der Händler nicht bei dir meldet, ist das dessen Problem.

      Hier mal eine Definition zu den Begriffen Besitz und Eigentum

      Besitz bzw. Besitzer ist derjenige, der die Herrschaft über eine Sache hat.

      Eigentum bzw. Eigentümer ist derjenige, der das Herrschaftsrecht über eine Sache hat.

      Durch das Zusenden der Ware an dich, ohne das es hierzu einen Rechtsgrund gibt, hat der Händler letztlich das Herrschaftsrecht an der Sache freiwillig aufgegeben. Etwas anderes wäre es, wenn du das Teil bestellt hättest, z.B. auf offene Rechnung, und ein Eigentumsvorbehalt ( bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises ) vereinbart worden wäre.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ah okay okay,

      verstehe ich soweit! Danke!

      Gut .. also warten wir ab .. Frist ist bis Dienstag, sollte das Teil mittwoch hier noch stehen ruf ich einige Schulen hier in der Umgebung an und frag ob jemand das Teil haben will und das Mopped abholt.

      Dann ist die Schule glücklich wie auch meine bessere Hälfte ;)

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bomba ()

    • bomba schrieb:

      Ahh ganz vergessen:

      DA war ich schon.

      Aber da wird nicht alles beantwortet.

      Da ist ja der Fall das der Händler es nicht weiß. Bzw sich bei mir nich meldet.

      Da steht ja auch eben: Besitzter und nicht Eigentümer.

      Daher ja die Frage wg. verschenken.

      Grüße

      auktions-manni schrieb:

      Da ist ja der Fall das der Händler es nicht weiß. Bzw sich bei mir nich meldet.


      Wenn sich der Händler nicht bei dir meldet, ist das dessen Problem.

      Hier mal eine Definition zu den Begriffen Besitz und Eigentum

      Besitz bzw. Besitzer ist derjenige, der die Herrschaft über eine Sache hat.

      Eigentum bzw. Eigentümer ist derjenige, der das Herrschaftsrecht über eine Sache hat.

      Durch das Zusenden der Ware an dich, ohne das es hierzu einen Rechtsgrund gibt, hat der Händler letztlich das Herrschaftsrecht an der Sache freiwillig aufgegeben. Etwas anderes wäre es, wenn du das Teil bestellt hättest, z.B. auf offene Rechnung, und ein Eigentumsvorbehalt ( bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises ) vereinbart worden wäre.

      Manni - bist du sicher - ich glaube hier gilt die Ausnahme Nummer 1:

      verbraucherzentrale-rlp.de/Unbestellte-Ware-was-tun


      Es ist ja deutlich zu erkennen, dass die Ware irrtümlich zugesand wurde.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Ja .. ist es (Daher ja auch direkt da angerufen)

      Aber ... ABER .. für mich liest sich 1 so, das ich quasi dauerhaft nen Lager für die sein muss?! D.h. wenn die nich abholen bin ich für grob Fahrlässige Sachen (wie z.B. kaputtmachen mit Absicht, verkauf etc pp) haftbar.

      Wie gesagt .. die können den Drucker gerne haben ... ich will / brauch ihn nicht .. und ich will denen natürlich keinen Schaden verursachen .. NUR ich will das Dingen aus meinem Flur haben ;)

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bomba ()

    • Eigentümer bleibt natürlich der Händler.

      Die Sache ist eigentlich ganz einfach. Du setzt eine verbindliche Frist, mit deren fruchtlosem Verstreichen du ihn in Annahmeverzug setzt. Sobald dieser eingetreten ist, läßt du den Drucker von einem Logistiker abholen und einlagern. Für die dafür entstehenden Kosten - dieses Vorgehen hast du natürlich in deinem ursprünglichen Schreiben für den Tag nach dem Fristende angekündigt - kommt der Händler auf.
    • So gesehen hat sich der Händler schon selbst in Verzug gesetzt.
      Er hat ja schliesslich mehrere Termine nicht wahrgenommen.

      Es ist trotzdem besser dass du ihm eine Frist gesetzt hast.
      (Sollte sie aber von jetzt bis Di sein, ist es etwas knapp, er hatte allerdings schon 2 Wochen).
      Damit fährt man auch nach

      http://dejure.org/gesetze/BGB/696.html

      sicher.

      Zu grober Fahrlässigkeit:

      Das mit dem Logistiker ist gut. Doch was ist, wenn das Paket so wie es ist, nur
      unzureichend verpackt ist - kann der Verkäufer es als "grob fahrlässig" auslegen und
      versuchen dem TE zu Last zu legen, obwohl der Distributor es verpackt hatte - was meint ihr ?
      ___________________________________________________________________________________
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    • Das ist die 2te Frist .. die ich ja eigenltich gar nich mehr hätte setzten müssen.

      Die erste Frist war ausreichend lang, zumal er 2 Termine angekündigt und nicht wahrgenommen hat.

      Was ist den, ich beauftrage ja den Logistiker, wenn er das Teil nich abholt?!

      Dann bleib ich doch auf den Kosten sitzten?!

      Grüße
    • werv schrieb:

      Doch was ist, wenn das Paket so wie es ist, nur
      unzureichend verpackt ist - kann der Verkäufer es als "grob fahrlässig" auslegen und
      versuchen dem TE zu Last zu legen, obwohl der Distributor es verpackt hatte - was meint ihr ?


      Ach was.

      Wenn es so wie es ist in der Post war, kann @TE annehmen, daß es so verschickt werden kann.
    • bomba schrieb:

      Was ist den, ich beauftrage ja den Logistiker, wenn er das Teil nich abholt?!

      Dann bleib ich doch auf den Kosten sitzten?!


      Auf dieses dünne Eis würde ich mich auch nicht begeben, weil du dann dem Logistikunternehmen gegenüber Auftraggeber bist - und letztendlich tatsächlich für die Kosten aufkommst.


      Setze schriftlich und mit Hinweis auf die beiden schon nicht wahrgenommenen Termine eine letzte Frist mit Datum. Innerhalb dieser Frist gibst du die letzte Gelegenheit, einen Fixtermin für die Abholung anzugeben. Würde weder ein Termin genannt noch dieser wahrgenommen, siehst du das Interesse an der Ware als aufgegeben an und wirst sie entsorgen.

      In welcher Form du dann entsorgst und ob du an wen auch immer verschenkst, bleibt nach dem Fristablauf dir überlassen.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wann hast du denn die letzte Frist gesetzt? Unabhängig davon, dass ich auch annehme, dass er sich selbst durch die verfallenen Termine in Annahmeverzug gesetzt hat, sollte eine Frist ja realistisch sein.
      Ablauf:

      Gerät kam vor gut 3 Wochen, gerade noch mal nachgescahut, waren nich 2 sondern nun 3 Wochen, hier an. Direkter Anruf + Zusage das das Gerät am nächsten Morgen abegholt wird.
      War nichts. Dann Montags email mit hinweis auf den nahestehenden Urlaub. Darauf hin kam ein: Ich kümmer mich dann, wird mittwochs abgeholt.

      Daraufhin kam wieder kein, ich eine eMail geschickt, keinerlei Reaktion. Nun hab ich vorhin, einfach weil ich ab Dienstag 3 Wochen weg bin, geschrieben das er bis Dienstag Zeit hat das Gerät abzuholen.

      Die liefern mit TransOFlex und DHL. Und bei beiden ist es möglich, wenn er Montags da anruft, das das Teil Dienstags abgeholt wird. Das ist soweit zeitlich realistisch.

      Zudem erwähnte ich halt wenn das Teil nach meinem Urlaub hier immer noch steht, das ich das Dingen dann postwendend entsorgen werde, da ich davon ausgehen muss das sie das Teil nicht mehr haben wollen.

      *alte_eule* schrieb:

      bomba schrieb:

      Was ist den, ich beauftrage ja den Logistiker, wenn er das Teil nich abholt?!

      Dann bleib ich doch auf den Kosten sitzten?!


      Auf dieses dünne Eis würde ich mich auch nicht begeben, weil du dann dem Logistikunternehmen gegenüber Auftraggeber bist - und letztendlich tatsächlich für die Kosten aufkommst.


      Setze schriftlich und mit Hinweis auf die beiden schon nicht wahrgenommenen Termine eine letzte Frist mit Datum. Innerhalb dieser Frist gibst du die letzte Gelegenheit, einen Fixtermin für die Abholung anzugeben. Würde weder ein Termin genannt noch dieser wahrgenommen, siehst du das Interesse an der Ware als aufgegeben an und wirst sie entsorgen.

      In welcher Form du dann entsorgst und ob du an wen auch immer verschenkst, bleibt nach dem Fristablauf dir überlassen.
      Oki .. das wird nun noch vorm Urlaub rausgehen wenn das Teil DIenstag nicht weg ist :)

      Grüße und Danke

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bomba ()

    • *alte_eule* schrieb:

      bomba schrieb:

      Was ist den, ich beauftrage ja den Logistiker, wenn er das Teil nich abholt?!

      Dann bleib ich doch auf den Kosten sitzten?!


      Auf dieses dünne Eis würde ich mich auch nicht begeben, weil du dann dem Logistikunternehmen gegenüber Auftraggeber bist - und letztendlich tatsächlich für die Kosten aufkommst.


      Setze schriftlich und mit Hinweis auf die beiden schon nicht wahrgenommenen Termine eine letzte Frist mit Datum. Innerhalb dieser Frist gibst du die letzte Gelegenheit, einen Fixtermin für die Abholung anzugeben. Würde weder ein Termin genannt noch dieser wahrgenommen, siehst du das Interesse an der Ware als aufgegeben an und wirst sie entsorgen.

      In welcher Form du dann entsorgst und ob du an wen auch immer verschenkst, bleibt nach dem Fristablauf dir überlassen.

      Entsorgen ist nicht - erstmal muss trotz Verzug Verjährungsfrist eingehalten werden.

      Aber wie wärs mit Unfrei zurückschicken ?
      ___________________________________________________________________________________
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    • bomba schrieb:

      Oki .. das wird nun noch vorm Urlaub rausgehen wenn das Teil DIenstag nicht weg ist :)


      Also 2 Tage sind für die von mir vorgeschlagene Frist definitiv zu wenig! Dann wird das Ding in deiner Abwesenheit im Flur urlauben dürfen.

      Welche Verjährungsfrist meinst du, Werv? So etwas tritt nur in Kraft, wenn du keine angemessenen Fristen setzt.
    • Zurückschicken musst du gar nichts. Du musst die Ware lediglich zur Abholung bereit stellen. Die Regelverjährung beträgt 3 Jahre, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
      Ich persönlich hatte so einen Fall schon einmal erlebt

      Reagiert der Händler nicht gibt dieser, wie beschrieben, sein Eigentum an der Sache auf
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Unfrei zurückschicken ist keine gute Idee. Viele Händler nehmen grundsätzlich keine unfreien Pakete an, auch wenn sie das u. U. müssten.
      Dann geht das Paket zurück und zumindest DHL kassiert dafür 15 Euro. Wird dann auch verweigert, dann erhöht sich das auf rund 60 Euro, für den ursprüngl. Absender also bomba.
      Andere Versanddienstleister nehmen aber m.W. gar keine unfreien Pakete an.
    • *alte_eule* schrieb:

      bomba schrieb:

      Oki .. das wird nun noch vorm Urlaub rausgehen wenn das Teil DIenstag nicht weg ist :)


      Also 2 Tage sind für die von mir vorgeschlagene Frist definitiv zu wenig! Dann wird das Ding in deiner Abwesenheit im Flur urlauben dürfen.

      Welche Verjährungsfrist meinst du, Werv? So etwas tritt nur in Kraft, wenn du keine angemessenen Fristen setzt.

      Trotz mehrer gesetzter Fristen?

      Eigentlich müsste ich ja nur 1 x setzten.

      Aber jo ... über den Urlaub hinweg solls mir ja egal sein ;) Aber danach sind wir beide Arbeiten d.h. bis 7:30 oder ab 19:00.

      Wie gesagt .. ich will ihm nichts böses oder ihn bescheißen. Dingen nervt nur :D

      Und ich will ja so gut mitarbeiten wie mir möglich .. nur noch nen Urlaubstag schenk ich denen nicht ;)