Drucker zu billig verkauft

    • Laurynn schrieb:

      Der Vollständigkeit halber:

      Stubentiger schrieb:

      Dann hättest du 50 Euro zusätzlich als MINDESTPREIS festlegen müssen, das steht auch dort oben in der Gebrauchsanweisung.


      Mindestpreis ist erst ab 75 Euro verfügbar. Selbst wenn sie die Funktion gekannt hätte, hätte sie sie bei diesem Angebot nicht nutzen können.

      pandarul schrieb:

      Ich raubmordkopiere mal ein Bild aus dem anderen Thread:

      img5.fotos-hochladen.net/uploads/…ucefbo4zl8d.jpg

      "Für diesen Artikel wurde kein Mindestpreis festgelegt".

      Daß das da steht, spricht natürlich auch dagegen, daß ein Irrtum plausibel ist.


      Wenn sie das Schnelleinstell-Tool vor der Nase hatte, als sie das Angebot vorbereitet hat, hat sie zum Thema Mindestpreis dort nichts zu Gesicht bekommen. Diese Funktion ist nämlich nur im erweiterten Verkaufsformular verfügbar.

      Wenn du Laura bist schuldest du mir noch ne Einladung zu nem Angelausflug!
      Ansonsten hast du hier absolut recht und die Brülle kann sich ma auf mittlerweile 2 Kaufverträge einstellen. Mit falschem Bild? Na viel Spaß!
      Und nein, ich bringe solch eine Engelsgeduld wie @panda nicht auf!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @Laurynn:

      giu meint Paypal-Laura, die erste PP-Pinklinerin, die sich bei uns Ekelpaketen echten Respekt verdient hat, weil sie mehr als nur eine hohle Phrasendreschmaschine auf textlichem Ausweichkurs war. Und ich sage mal: nein, bist Du nicht. Erstens ist Laura Mitarbeiterin bei Paypal, zweitens schreibt sie 'nen anderen Stil, drittens ist die Forenschreiberei nicht wirklich ihr Ding und viertens hättest Du dich dann schon längst bei mir per PN gemeldet. ;)

      Sorry fürs OT, aber bevor Laurynn noch lange rumrätseln muss, wer Laura ist...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Lieselotte7777 schrieb:

      Es ist Pflicht von Ebay, solche Konditionen DEUTLICH zu machen. Ebay hat dies nicht getan.

      Ich greif das mal auf, weil ich genau deshalb was getan habe, was ich bestimmt schon seit Jahren nicht mehr gemacht habe. Dsa Einstellformular von ebay aufgerufen.

      Da steht rechts oberhalb des Felds für den Sofortkaufen-Preis in der Auktionseingabe ein kleines Fragezeichen. So wie bei den meisten anderen Feldern auch. Wenn ich da draufklicke bekomme ich so 'ne Sprechblase mit folgendem Text:

      Legen Sie einen Preis fest und verkaufen Sie den Artikel direkt an den ersten Käufer. Dieser Preis wird ausgeblendet nachdem ein erstes Gebot abgegeben wurde oder der Mindestpreis erzielt wurde.

      Darunter ein Link "Mehr zum Thema", der dann rechts eine Zusatzspalte öffnet in der dann steht
      Sofort-Kaufen-Preis (Auktionsformat)Mit dieser Zusatzoption können Sie einen Preis angeben, zu dem Sie Ihren Artikel sofort verkaufen. Der erste Käufer, der sich bereit erklärt, diesen Preis für den Artikel zu bezahlen, erhält den Artikel, ohne dass er ein Gebot abgeben muss.
      ->[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]So funktioniert's
      "So funktioniert's" bringt einen dann spätestens zu dieser Anzeige:

      • Wenn ein Käufer sich bereit erklärt, den Sofort-Kaufen-Preis zu bezahlen, bevor das erste Gebot für den Artikel eingeht, wird der Artikel sofort an diesen Käufer verkauft und Ihr Angebot wird beendet.
      • Sobald jedoch ein erstes Gebot für den Artikel abgegeben wurde, ist die Sofort-Kaufen-Option nicht mehr verfügbar. Der Artikel wird nun im Rahmen einer Auktion versteigert. (Wenn Sie einen Mindestpreis festgelegt haben, wird die Sofort-Kaufen-Option ausgeblendet, sobald der Mindestpreis erreicht wurde.)

      Die scrollt dann direkt da drunter auf. Fettdruck ist von ebay, nicht von mir. Links ist man immer noch im Verkaufsformular. Ich mecker ja gerne über ebay, aber in dem Fall meine ich, dass man sich hier schon ausreichend informieren kann, was dieser Sofortkaufpreis ist und wie das funktioniert.

      Was ich allerdings nirgends gefunden habe ist die Behauptung hier im Thread, dass ein Mindestpreis unter 75 Euro nicht möglich sein soll. Allerdings sehe ich hier die Möglichkeit, dass beim Einstellen Sofortkauf- und Mindestpreis aufgrund der Unerfahrenheit der TE verwechselt wurden. Anscheinend kommen mit dem Ding ja sogar uralte ebay-Mitglieder nicht in allen Ausprägungen richtig klar. Und das wäre dann ein möglicher Irrtum bei der Angebotserstellung. Angefochten (wenn auch ziemlich ungelenk) wurde der Vertrag laut EP auch schon.

      Ich weiss, das ist keine sonderlich feste Argumentationsschiene aber es ist die einzige, die mir gerade einfällt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Andere Schiene. Irgendwo hier hatte ich gelesen, der Drucker auf dem Bild ist nicht der angebotene Drucker? Welcher Drucker soll hier überhaupt verkauft werden? Ich hoffe doch, es handelt sich um ein eigenes Foto?
      In dem Fall hätte sie doch ihren Einstellungsirrtum auf ganz anderer Ebene. Der zum Verkauf angebotene Drucker mit der Typenbezeichnung ... war nie verfügbar.
    • da der fotografierte wohl der neuere/teurere ist, wird der Käufer den gerne ersatzweise nehmen
      das sollte schon mit dem Käufer geklärt werden
      und davon wird der Käufer wohl auch fest ausgegangen sein, denn 6Monate-junge 5200 wirds wohl kaum geben
      Ausnahme: er spekulierte auf noch gut gefüllte Tonerkartuschen für seinen eigenen 5200
      dann wirds interessant

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Ufffff...jetzt alles gelesen ick habe :O

      Soll ich euch sagen was ich denke :whistling: Ich kann lieselotte irgendwie verstehen, aber das ändert nichts daran das der Drucker verkauft ist.

      Was ich aber trotzdem oder gerade deswegen doof finde ist das man einen Artikel zum Sofortkauf anbieten kann, der Artikel aber auch beboten werden kann und dann zu einem niedrigeren Preis als das Sofortkaufangebot weggeht, auch weil ein Sofortkauf gar nicht mehr möglich ist sobald ein Gebot abgegeben wurde.

      Ist doch irgendwie :tongue: :!: Oder :?: :O
    • Annefrid schrieb:



      Was ich aber trotzdem oder gerade deswegen doof finde ist das man einen Artikel zum Sofortkauf anbieten kann, der Artikel aber auch beboten werden kann und dann zu einem niedrigeren Preis als das Sofortkaufangebot weggeht, auch weil ein Sofortkauf gar nicht mehr möglich ist sobald ein Gebot abgegeben wurde.

      Ist doch irgendwie :tongue: :!: Oder :?: :O


      Ich habe schon oft beobachtet das in solchen Konstellationen die Auktion mehr gebracht hat als die Preisvorstellung bei Sofortkauf ausmachte

      Das passiert oft bei Privatverkäufern welche keine Vorstellung über den realen Wert eines Artikels haben, und diese bekommen dadurch mehr als eigendlich erwartet
    • Sternchen schrieb:

      Annefrid schrieb:



      Was ich aber trotzdem oder gerade deswegen doof finde ist das man einen Artikel zum Sofortkauf anbieten kann, der Artikel aber auch beboten werden kann und dann zu einem niedrigeren Preis als das Sofortkaufangebot weggeht, auch weil ein Sofortkauf gar nicht mehr möglich ist sobald ein Gebot abgegeben wurde.

      Ist doch irgendwie :tongue: :!: Oder :?: :O


      Ich habe schon oft beobachtet das in solchen Konstellationen die Auktion mehr gebracht hat als die Preisvorstellung bei Sofortkauf ausmachte

      Das passiert oft bei Privatverkäufern welche keine Vorstellung über den realen Wert eines Artikels haben, und diese bekommen dadurch mehr als eigendlich erwartet

      Ok, wenn man mehr bekommt als der Sofortkaufpreis ist das sicher erfreulich.

      Aber wenn man die Kohle dringend braucht und man statt 50 Euro nur 16 bekommt ist das bitter, ick kann Liselotte verstehen - ick muß auch jeden Euro 2x umdrehen. ;(
    • Annefrid schrieb:

      Aber wenn man die Kohle dringend braucht und man statt 50 Euro nur 16 bekommt ist das bitter,
      wenn es - aus welchen Gründen auch immer- zu einem finanziellen Engpass gekommen ist:

      niemals auf einen "Mindestumsatz" bei Ebay spekulieren....

      es wäre für Liselotte sinnvoller gewesen die Ebay-Mails / News / Nachrichten zu lesen -
      für einen (reines) Sofortkauf-Angebot gibt es für Privatverkäufer ab 04.02.2014 die Möglichkeit ohne Einstellgebühren
      bis zu 20 monatliche Festpreis-Angebote einzustellen:

      news.ebay.de/showitem&id=1826

      die Information über diese Änderung ist via Mail an die Verkäuferaccounts verschickt worden....

      selbst wenn das Gerät beim ersten Anlauf nicht verkauft worden wäre hätte eine spätere Einstellung ohne Probleme erfolgen können....

      diese Option hat sie sich durch das gewählte Format/Kombination: " 1 Euro Startpreis mit der Zusatzoption des SK`s" selber verbaut

      ist natürlich auch ein Skandal das kein Ebay-Kundendienstmitarbeiter bei Ihr vorbeigekommen ist um ihr das persönlich zu erklären
      -
      Ironie OFF
    • Da nicht jede(r) alle Druckermodelle jedes Herstellers kennen kann und Farblaser nicht zwangsläufig in jeder Hütte stehen:

      ModellIBP5200LBP5050
      Abbildung
      Bemerkung-Der Verkauf dieses Produkts durch Canon Deutschland wurde eingestellt.
      Druck-Geschwindigkeitmax 12 S/min SW / max 8 S/min Farbemax 19 S/min SW / max 4 S/min Farbe
      Druckqualitätbis zu 9.600 x 600 dpi mit Automatic Image Refinement (AIR)9.600 x 600 dpi mit Automatic Image Refinement (AIR)
      Druckauflösung600 x 600 dpibis zu 600 x 600 dpi
      Bilder
      • LBP5050.jpg

        5,34 kB, 220×183, 415 mal angesehen
      • LBP5200.jpg

        7,03 kB, 220×179, 404 mal angesehen
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Ich finde das Urteil vom "Rübenroder" passt hier ganz gut:

      internetrecht-rostock.de/ebay-zu-niedriger-preis.htm



      Der Verkäufer hatte einen Rübenroder im Wert von 60.000,00 Euro als Auktion bei eBay eingestellt und zwar zu einem Startpreis von 1,00 Euro sowie mit einer "Sofort-Kauf"-Option zum Preis von 60.000,00 Euro. Der Kläger war mit einem Endbetrag von 51,00 Euro Höchstbietender. Die "Sofort-Kauf"-Option wurde nicht genutzt. Der Verkäufer weigerte sich, den Rübenroder für 51,00 Euro zu übereignen und wurde daraufhin auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung verklagt.




      Auch die enttäuschte Erwartung, dass letztlich der gewünschte Preis nicht erreicht worden ist, berechtigte den Verkäufer nicht zur Anfechtung wegen Irrtums gemäß § 119 BGB.



      Sowie:

      Aus dem Urteil ergeben sich zwei Schlussfolgerungen:



      Zum einen für Käufer, zum anderen für Verkäufer. Als Verkäufer muss man sorgfältig darauf achten, wie man einen Artikel bei eBay präsentiert. Dies bezieht sich nicht nur auf einen Startpreis oder entsprechend eingestellte "Sofort-Kauf"-Optionen. Obwohl nach unserer Ansicht bei eBay in der Regel bei Gebrauchtwaren Marktwerte erzielt werden, muss dies nicht zwangsläufig so sein. Ein zu niedrig angesetzter Startpreis kann somit gerade bei Gegenständen, die nicht unbedingt zum täglichen Bedarf gehören, wie Rübenrodern, durchaus nach hinten losgehen. Auf der anderen Seite sollte natürlich neben einer sorgfältigen Entscheidung über Startpreis und "Sofort-Kaufen"-Option die Artikelbeschreibung sorgfältig gefasst sein.



      Aus Käufer-Sicht ergibt sich zum wiederholten Male, dass geschlossene Kaufverträge bei eBay wirksam sind und auch dementsprechend eingeklagt werden können. Falls nicht erfüllt wird, kann gegebenenfalls Schadenersatz geltend gemacht werden. Genau diese Sicherheit, dass nämlich Kaufverträge wirksam sind, ist es letztlich auch, was den Erfolg von eBay ausmacht. Hier gilt der allgemeine Spruch: "Vertrag ist Vertrag."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Günter-16v ()