Rückgabe von Felgen nach 3 Monaten

    • ich hätt dann gerne noch mal ein Problem.... (kann ja sein, dass mir die Fischbrötchen auf der Insel hier irgendswie das Denken erschweren...)



      wenn also die Felgen aus der Auktion (OZ Ultraleggera hlt 8,5 x 19 5x108 et27 ) nur für die Vorderachse eines Ferraris vorgesehen sind, warum bietet denn zum Bleistift dieser VK hier gleich vier (4) Kompletträder in dieser Ausführung an? Gibt's Ferraris mit zwei Vorderachsen?

      reifentiefpreis24.de/product_alu_info.php?products_id=57016



      oder... dies hier... für nen Citroen???

      rupteur.ch/de/produkt/alufelge…traleggera-HLT-Matt-Black

      ok... man könnte über ein Ferrari-Fahrwerk ne Citroen-Karosse stülpen, sogenanntes Downtuning, aber das Problem mit den zwei Vorderachsen bliebe dann....



      Gut das ich unter Tuning etwas verstehe, was ein Auto BESSER macht.... etwa (beim oben erwähnten Manta) damals Doppelscheinwerfer anstelle der trüben Originalfunzeln. Oder ne Anhängerkupplung unterm Mondeo *g*. Oder härtere Dämpfereinheiten beim Lastesel anstelle der weichen "Komfort"Dämpfer.... plus H7 Scheinis anstatt der alten H1-Funzeln, incl. Austausch der kompletten Scheinwerfermaske ohne diese ewig vergilbenden Steck-Streuscheiben...
    • schabbesgoi schrieb:

      Na ja, von Schaden ist es ja nicht, wenn man gleich zwei Sätze für vorne hat, einen für die Winter- und einen für die Sommerreifen ;) Ist schon "praktisch" sowas :D


      ok... bei zwei Vorderachsen müsste es ja zumindest Stützräder hinten haben. Könnte man vom Fahrrad abschrauben....

      allerdings habe ich hier bei diesen "Handelspartnern" das Gefühl, dass die beiden anstelle von 19-Zoll Felgen doch besser bei den originalen Stützrädern an ihrem Gefährt bleiben sollten....
    • monza30 schrieb:

      allerdings habe ich hier bei diesen "Handelspartnern" das Gefühl, dass die beiden anstelle von 19-Zoll Felgen doch besser bei den originalen Stützrädern an ihrem Gefährt bleiben sollten....


      :rolleyes:

      Nur...leider, leider....hat der K nun wohl seinen "großen Bruder", (s)einen Anwalt, mit ins Boot geholt. Und da ist für TE dann Schluss mit lustig.
      Wo man doch vorher noch so freundlich darüber miteinander reden konnte, wie man gemeinschaftlich und voller Frieden die (wohl nicht ganz leicht reell verkäuflichen) Teile "anderweitig" an den nächsten "Deppen" verticken kann......

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    • schabbesgoi schrieb:

      Nur...leider, leider....hat der K nun wohl seinen "großen Bruder", (s)einen Anwalt, mit ins Boot geholt. Und da ist für TE dann Schluss mit lustig



      warum? Nur weil der Armleuchter... ääähhhh..... Anwalt sich vom Mandanten was von "nur für Ferrari-Vorderachse" vorschwafeln lässt bzw. das einfach mal so behauptet?

      Da brauchts nur Tante Gurgle für und nen Drucker.... und schon lässt man dem Anwalt mal eben ein paar Hinweise zukommen. Das sollte der Autoteilehökerer aber noch hinbekommen....
    • Morientes schrieb:

      Dachte es zählt zu privat aber ist laut Versicherung ein Autoteil und das ist Verkehrsrecht

      HÄ???? Verkehrsrecht???? Wer hat dir den Lötzinn denn erzählt? Hier geht's um einen Verkauf.... Was hat denn ein Verkauf mit Verkehrsrecht zu tun? Ok... ausser jemand verkauft "das Recht, Verkehr auszuüben". Das hat aber eher was mit Rotlicht und Bordsteinschwalben zu tun... und das Verkehrsrecht wäre zuständig wenn der Verkehr während des Autoverkehrs ausgeübt würde....
    • Morientes schrieb:

      Mein Auto war ein focus rs 2
      Felgen hätten gepasst wenn ich die bolzen getauscht und etwas gebördelt hätte


      Aha. Damit ist das Thema ja dann geklärt, du gibst also zu, daß du eine dir bekannte kaufentscheidende Information verschwiegen hast. Womit der Käufer auf die von dir öffentlich (!) getätigte Aussagen "paßt an Ford" vertrauen durfte.

      Ja, ich bleibe dabei, du solltest schleunigst den Kaufvertrag rückabwickeln, bevor dein Käufer auf die Idee kommt, von dir Felgen zu verlangen, die bei ihm passen.
    • monza30 schrieb:

      wenn also die Felgen aus der Auktion (OZ Ultraleggera hlt 8,5 x 19 5x108 et27 ) nur für die Vorderachse eines Ferraris vorgesehen sind, warum bietet denn zum Bleistift dieser VK hier gleich vier (4) Kompletträder in dieser Ausführung an? Gibt's Ferraris mit zwei Vorderachsen?


      Es geht auch dabei um die Einpreßtiefe, die Einfluß auf die Spur hat. Die ungewöhnliche 27er ist auf die Spur von Sportwagen angepaßt, was Einfluß auf das Lenkverhalten hat. Natürlich kann man die auch hinten oder an anderen Fahrzeugen verwenden. Machen kann man viel. Ob es ratsam ist ist die andere Frage.
    • Ist ja heftig
      Also hatte er sie 2 mal in eBay eingestellt ?
      Erst mit 613€ dann mit 950€?


      Passen tun sie auch bei ihm wenn er die nötigen arbeiten macht
      Aber ob man was fahren darf ist was anderes, das war mir egal aber die umbau Maßnahmen zu hoch.

      Deshalb steht in der Beschreibung auch kein Ford oder sonstiges. Wusste ja auch nicht welches Auto er hat.
      Hat aber wohl den neuen focus st


      Rechtsschutz bzw allrecht
      Die meinen es zählt zu Verkehr , da es Autoteile sind , auch wenn bei eBay versteigert


      Er hat ja ne Probemontage an seinem Auto ohne Reifen gemacht
      Zählen die jetzt noch als neu?

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    • pandarul schrieb:

      monza30 schrieb:

      wenn also die Felgen aus der Auktion (OZ Ultraleggera hlt 8,5 x 19 5x108 et27 ) nur für die Vorderachse eines Ferraris vorgesehen sind, warum bietet denn zum Bleistift dieser VK hier gleich vier (4) Kompletträder in dieser Ausführung an? Gibt's Ferraris mit zwei Vorderachsen?


      Es geht auch dabei um die Einpreßtiefe, die Einfluß auf die Spur hat. Die ungewöhnliche 27er ist auf die Spur von Sportwagen angepaßt, was Einfluß auf das Lenkverhalten hat. Natürlich kann man die auch hinten oder an anderen Fahrzeugen verwenden. Machen kann man viel. Ob es ratsam ist ist die andere Frage.


      Nee Panda... da gibt's jede Menge Angebote für diese Einpresstiefe bzw. diese Konfiguration. Wenns nur spezielle Fahrzeuge wären, wäre das Angebot nicht so umfangreich. Schau mal bei Tante Gurgel....



      Ach ja... Tante Edith sagt noch: Anpassungsarbeiten sind in der Tuning-Scene "im Preis inbegriffen". Völlig normal in der Scene.... da wird gehämmert, gebördelt, geschraubt und geschweisst (manchmal auch geklebt und gepappt) was das Zeugs hergibt. Fahrwerksumbauten gehören zum normalen Leben....

      Und wer meint sein 15-Zoll-Fahrwerk gegen ein 19zölliges auszutaushen, weiß auch dass das nicht ohne Anpassungen geht.

      Ok... soll Leute geben die einfach versuchen, solche Felgen an ihren Trabi zu schrauben ohne Ahnung und ohne sich vorher schlau zu machen... spätestens wenn sie das Auto vom Wagenheber ablassen werden sie eines Besseren belehrt....

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    • Und @all;

      laßt euch doch nicht davon irritieren, daß @grafiksammler sich nicht auszudrücken vermag. Was er sagen will, ist in der Sache absolut korrekt und steht für jeden nachlesbar im Paragraphen der Sachmangelhaftung.

      Die Einpreßtiefe ist keine entscheidende Eigenschaft, so ziemlich alles zwischen 38 und 50 läßt sich an jedem "normalen" Fahrzeug montieren und danach vom TÜV abnehmen. Das sind ja auch die üblichen Größen für Alus. Und deshalb will der K ja auch 45er, siehe seine Auktion, wo er genau das als Grund für den Verkauf nennt.

      Felgen, die für ein durchschnittliches Auto passen, haben keine Sportwagen-EP zu haben, die dafür sorgt, daß man sie nur an einer handvoll Modelle montieren kann. Und natürlich hat der Verkäufer das gewußt! Wenn eine Eigenschaft nicht vereinbart ist, kann der Käufer darauf vertrauen, daß sich der Gegenstand zu durchschnittlichen Verwendung eignet. Durchschnittlich haben Leute halt einen Focus und keinen Ferrari oder Jaguar.

      Wem das noch nicht reicht, der liest nach Abs. 2 weiter und stellt fest, daß ein Käufer insbesondere auf unwiderrufene Angaben vertrauen darf, die sein Verkäufer zum Produkt gemacht hat. Das ist hier (1. Auktion) der Fall.

      Einfach gedankenlos bei eBay reinkloppen und sich auf den Standpunkt zu stellen, der Käufer hat gefälligst nachzufragen, deckt sich in keinster Weise mit der Rechtslage.

      @Morientes:

      Sei doch so freundlich und kläre uns darüber auf, wie genau der gegnerische Anwalt begründet, daß du den Kaufvertrag rückabzuwickeln hast.

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    • monza30 schrieb:

      Nee Panda... da gibt's jede Menge Angebote für diese Einpresstiefe bzw. diese Konfiguration.


      In dieser Größe, mit dem Lochkreis, der EP und der Breite bei dem Gewicht? Ich habe soweit verstanden, daß die Dinger so gut wie nirgends passen. Ok, Löschbert sagt, es gibt mindestens einen Ford, wo man sie evtl. drangefummelt kriegt.

      Dafür sind sie aber von OZ nicht gedacht.

      monza30 schrieb:

      da wird gehämmert, gebördelt, geschraubt und geschweisst (manchmal auch geklebt und gepappt) was das Zeugs hergibt.


      Selbstverständlich! Der K sagt aber (siehe seine Auktion), daß er dafür keine Eintragung kriegt. Ich halte das für glaubwürdig, weil das Spezialfelgen sind, die nicht für Allerweltswagen taugen. Genau das ist ja der Punkt hier.

      Und noch ein edit: Ich teile durchaus deine Meinung übers Tunen und darüber, was man mit gesundem Menschenverstand tun sollte und was nicht @monza. Nicht, daß wir uns hier falsch verstehen. Aber das ist nicht das Hauptthema des Threads oder anders gesagt; davon kann sich @TE nix kaufen.

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