Rückgabe von Felgen nach 3 Monaten

    • Klar hab sie von einem 2 vorder Achsrigen Ferrari abgeschraubt
      Oh man
      Was soll da für ein rechtmangel geben????


      Achja, gerade ne felge gefunden
      5x108
      Alles drinnen außer Ford
      Was ist jetzt selbstverständlich ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Morientes ()

    • Na ja, Du scheinst nicht genau zu wissen, wo die Teile nun her sind.......

      Von einem markenneutralem Markt von Privat, von (D)einem Fordhändler....das macht doch Sorgen....

      Nö, dass jemand die abgeschaubt hat, das denke ich nicht. Auch neben Ferraris mit zwei Vorderachsen stehen selten die Original-Kartons zum Einpacken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Morientes schrieb:

      Was ist jetzt selbstverständlich ?


      Daß für Felgen aus einem Ford-Autohaus eine Straßenzulassung an einem Ford grundsätzlich möglich ist natürlich. Der übliche Verwendungszweck, für den sich die Dinger zu eignen haben, ist nunmal der Straßenverkehr. Wenn sie nur zur Show taugen und nur auf nicht öffentlichen Wegen legal benutzbar sind, hättest du genau das annoncieren müssen.

      Weißt du, ich finde, es steht mittlerweile oft genug im Thread. Du befindest dich ganz klar in der Phase "verleugnen". Schlaf ne Nacht drüber und denk nochmal ganz scharf über die Fakten nach. Frag dich vor allem mal, wie ich dir auf den Kopf drauf zu sagen konnte, was in deinem Anwaltsschreiben steht, ohne es zu kennen. Glaubst du ich habe ne Glaskugel? Nee, das liegt einfach daran, weil der Ablauf entsprechend war und das mit ein wenig Nachdenken und Erfahrung auf der Hand liegt.

      Mit dem zusammengenommen, was du deinem Käufer über die Herkunft der Felgen suggeriert hast, liegt deine Chance damit durchzukommen bei objektiv 0%.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • irgendwas stimmt doch hier nicht... da müffelt es wie in Bauer Hinrich's Klärgrube.....

      Erst werden die Räder auf nem Teilemarkt als Satz gekauft.... dann werden die (angeblichen) Ferrari-Vorderachsfelgen als Satz bei einem Ford-Händler gewonnen.... dazu dann die Aussage des VK, dass die Felgen unterschiedliche Traglasten haben.... Das wäre bei einem Tuningsatz ok.... das betreffende Fahrzeug kann durchaus den Einsatz unterschiedlicher Felgentraglasten zulassen. Nur eben: wie passt das zu "Nur für Vorderachse" als Felgensatz? Da bleiben nur zwei Vorderachsen. Oder hat der Modena unterschiedliche Ausführungen, die die unterschiedlichen Traglasten erfordern?

      Das ist so komisch dass man garnicht drüber lachen kann....

      Und wenn das tatsächlich speziell für den Modena gefertigte (modifizierte?) Felgen sind, hat die selbstverständlich ein Ford-Hökerer als Gewinn ausgelobt, weil Ferrari-Fahrer natürlich auf einen Ford-Lokus geiern und deshalb gerne durch solche Autohäuser schlendern.... wer das glaubt zieht sich auch ne Hose mit ner Kneifzange an...
    • ... unser Mandant hat sodann die vereinbarte Kaufpreissume auf das von Ihnen bezeichnete Konto ihres Onkels...


      Das war für mich beim uns dargestellten Sachverhalt von Anfang an merkwürdig.
      Weiter lasse ich mich zu meinen derzeitigen Gedankengängen lieber nicht aus.
    • Was ist da merkwürdig ? Wenn mein Onkel was einstellt , ändert er seine bankdaten
      Und wenn ich dann stell ich es auf meins um

      Das hatte ich vergessen

      Kennt jemand Int. Focus rst treffen ? Ist ein offenes markentreffen , wo auch Händler sind ;)
      Und da gibt's ne große Tombola
      Los gekauft und schon mit Glück gewinnt man


      Nochmal , ich lasse immer mit mir reden. Der käufer hätte sich informieren müssen nach der Et
      Da ich nur die Angaben hatte die ich angegeben habe , fällt die Schuld meiner Meinung 50/50 aus

      Aber ich lass mir nicht 100 % ankreiden
      Vlt liest das auch vampi und dann bin ich offen für einiges
    • Deine Meinung hat aber nichts mit der Rechtslage zu tun.

      Die sieht halt so aus, daß du einen Satz Felgen schuldest, mit denen man für einen Ford eine Straßenzulassung bekommt. Die ET ist doch längst nicht mehr das Thema, es geht vielmehr darum, daß man die Felgen mit der zulässigen Achslast legal nicht benutzen darf.

      Du scheinst auch nicht kapieren zu wollen, daß es kein 50/50 gibt. Auch kein 90/10, wenns darum geht!

      Sachmangel ist Sachmangel, sogar vollkommen unverschuldet.

      (OT: eBay-Accounts sind nicht übertragbar und dürfen auch nur vom Inhaber benutzt werden. Und nein, solange alles glatt läuft, finde ich Accountsharing nicht relevant.)
    • Warum, wo ist denn die unverschämte Beleidigung? Solange du die in der Tasche läßt, wird doch wohl kaum einer sperren.

      Vielleicht möchtest du trotzdem mal ein Argument bringen, warum der Verkäufer nicht schleunigst der Rückabwicklung zustimmen sollte.

      Mittlerweile hat er ja sogar selber zugegeben, den Käufer über die Felgen getäuscht zu haben.

      Also, erklär mal, ich bin gespannt.
    • Nix, das ist doch ein Stellvertreterproblem. @Annefrid hat was gegen mich (kann ich verstehen, wir hatten ja keinen guten Start, siehe ihr erster Thread hier) und gegen Käuferrechte im allgemeinen, es ist ihr völlig egal, daß sie den TE reinreitet, in dem sie ihm gut zuredet. Es geht ihr nur um den Widerspruch.
    • Warum sollte man etwas gegen einen TE haben, wenn man Fakten und rechtliche Einschätzungen abgibt?
      Ist das Forum nicht auch dafür da, einen TE nicht blind in zusätzliche heftige Kosten laufen zu lassen, nur weil es ihm schwer fällt mal richtig darüber nachzudenken?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • pandarul schrieb:

      Nix, das ist doch ein Stellvertreterproblem. @Annefrid hat was gegen mich (kann ich verstehen, wir hatten ja keinen guten Start, siehe ihr erster Thread hier) und gegen Käuferrechte im allgemeinen, es ist ihr völlig egal, daß sie den TE reinreitet, in dem sie ihm gut zuredet. Es geht ihr nur um den Widerspruch.
      Huch, ja natürlich meinte ich "Annefried".
      Ganz so sicher bin ich nicht, dass das nicht über persönliche Animositäten hinausgeht. Ich habe über Jahre beobachtet, wie in einem der eBayforen ein Geschäftsmodell mit Zähnen und Klauen verteidigt wurde ("Profit durch überhöhte Versandkosten"), bei dem abzusehen war, dass es den ins ökonomische Desaster führen musste, der sich darauf verließ. Warnungen wurden verlacht und jeder Naivling lautstark bestärkt, der es darauf ankommen ließ - bis ins Sektiererische. ("VSK-Abzocke ist ein Menschenrecht!" /wörtlich - aber nicht von mir).
      Daran muss ich oft denken, wenn ich solche Ressentiments gegen Käufer in jedem, aber auch jedem Konfliktfall lese. Und "sie" ist ja nicht die einzige hier, nur die trolligste.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Morientes, das wird nix mehr. Vor Gericht hältst du das mit deinen widerssprüchl. Angaben nie durch.
      Erst hast du die Felgen aus einer Auktion deines Autohauses (Ford), dann das Auto lt. AB leider geschrottet, hier hattest du sie von privat auf einem Markt erworben und nun wurde daraus eine Tombola die von Händlern verschiedener Automarken bestückt wurde...

      Nicht, dass die Herkunft nun wirklich wichtig ist, sofern legal erworben, aber wenn man sich da schon ständig in Lügen verstrickt, wird die Wahrheitsliebe auch sonst nicht sehr ausgeprägt sein.

      Wenn du dem K suggeriert hast, die Dinger seien vom Fordhändler, dann kann und darf er auch davon ausgehen, dass sie für einen Ford sind.
      Falls du diesbezügl. selbst einem Irrtum erlegen bist, dann ist das Pech und zwar für dich.