hallo liebe Gemeinde (der Heiligen, Vergebung der Sünden - tschuldigung, kleine Scherz)
habe mal wieder so einen Spezikäufer (geht nur um 10 Euronen), der am 22.5. kaufte und dann gab es einiges hin und her, weil ich feststellte, dass er in FfM wohnt, 37 km von mir. Wollte daher die Ware persönlich übergeben an einem vereinbarten Punkt. Er keine zeit, etwas Ärger, ok ich soll schicken, aber bis heute hat er nicht bezahlt.
meine Fragen:
1. kann ich trotz vereinbartem Versand persönlich zustellen (falls er noch zahlt), notfalls durch Abgabe beim Nachbarn mit Quittung, falls möglich, wie es ja auch die professionellen Dienste tun? Denn so wie ich es verstehe, bin ich doch nur zur Lieferung verpflichtet. Grund: wenn es noch nachträglich zu Ärger kommt, und ich ihn kostenfrei stellen möchte, will ich nicht noch die Versandkosten auf mich nehmen als Verlustposten. Die Fahrt dahin habe wegen einer Dauerkarte nämlich frei.
2. wenn er nicht mehr zahlt mache ich einen Fall auf bei E., damit ich meinen Euro zurückbekomme. Einen Negativeintrag deutlich erkennbar können ja wohl nur noch Käufer machen? Aber reinschreiben könnte ich doch noch, z.b.: "kauft, zahlt aber nicht, nimmt nicht ab - schlechter Kunde"?
habe mal wieder so einen Spezikäufer (geht nur um 10 Euronen), der am 22.5. kaufte und dann gab es einiges hin und her, weil ich feststellte, dass er in FfM wohnt, 37 km von mir. Wollte daher die Ware persönlich übergeben an einem vereinbarten Punkt. Er keine zeit, etwas Ärger, ok ich soll schicken, aber bis heute hat er nicht bezahlt.
meine Fragen:
1. kann ich trotz vereinbartem Versand persönlich zustellen (falls er noch zahlt), notfalls durch Abgabe beim Nachbarn mit Quittung, falls möglich, wie es ja auch die professionellen Dienste tun? Denn so wie ich es verstehe, bin ich doch nur zur Lieferung verpflichtet. Grund: wenn es noch nachträglich zu Ärger kommt, und ich ihn kostenfrei stellen möchte, will ich nicht noch die Versandkosten auf mich nehmen als Verlustposten. Die Fahrt dahin habe wegen einer Dauerkarte nämlich frei.
2. wenn er nicht mehr zahlt mache ich einen Fall auf bei E., damit ich meinen Euro zurückbekomme. Einen Negativeintrag deutlich erkennbar können ja wohl nur noch Käufer machen? Aber reinschreiben könnte ich doch noch, z.b.: "kauft, zahlt aber nicht, nimmt nicht ab - schlechter Kunde"?
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