Ein Käufer zahlt - vielleicht

    • Ein Käufer zahlt - vielleicht

      hallo liebe Gemeinde (der Heiligen, Vergebung der Sünden - tschuldigung, kleine Scherz)
      habe mal wieder so einen Spezikäufer (geht nur um 10 Euronen), der am 22.5. kaufte und dann gab es einiges hin und her, weil ich feststellte, dass er in FfM wohnt, 37 km von mir. Wollte daher die Ware persönlich übergeben an einem vereinbarten Punkt. Er keine zeit, etwas Ärger, ok ich soll schicken, aber bis heute hat er nicht bezahlt.
      meine Fragen:
      1. kann ich trotz vereinbartem Versand persönlich zustellen (falls er noch zahlt), notfalls durch Abgabe beim Nachbarn mit Quittung, falls möglich, wie es ja auch die professionellen Dienste tun? Denn so wie ich es verstehe, bin ich doch nur zur Lieferung verpflichtet. Grund: wenn es noch nachträglich zu Ärger kommt, und ich ihn kostenfrei stellen möchte, will ich nicht noch die Versandkosten auf mich nehmen als Verlustposten. Die Fahrt dahin habe wegen einer Dauerkarte nämlich frei.
      2. wenn er nicht mehr zahlt mache ich einen Fall auf bei E., damit ich meinen Euro zurückbekomme. Einen Negativeintrag deutlich erkennbar können ja wohl nur noch Käufer machen? Aber reinschreiben könnte ich doch noch, z.b.: "kauft, zahlt aber nicht, nimmt nicht ab - schlechter Kunde"?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()

    • nouvaleur schrieb:

      kann ich trotz vereinbartem Versand persönlich zustellen, notfalls durch Abgabe beim Nachbarn mit Quittung, falls möglich, wie es ja auch die professionellen Dienste tun?



      Dein Problem könnte nur sein, dass eine "Quittung" vom Nachbarn als Nachweis der Auslieferung nicht so angesehen sein wird, wie eine Sendungsnummer/ID von Post, Hermes oder Consorten.

      Ansonsten, why not. :huh:

      Aber reinschreiben könnte ich doch noch, z.b.: "kauft, zahlt aber nicht, nimmt nicht ab - schlechter Kunde"?


      nö. weil das der Zwangsgrünen wiederspricht und Kunden generell ein "tolles Einkaufserlebnis" von Ebay gewährleistet bekommen sollten.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Natürlich kannst du jederzeit persönlich erfüllen, der Versand ist nur eine Nebenleistung, die den eigentlichen Kaufvertrag nicht berührt. Allerdings müßte eine dritte Person schon vom Käufer bevollmächtigt sein, die Erfüllung in seinem Namen anzunehmen.

      Nein, positive Bewertungen mit negativem Text sind gegen die Grundsätze. Dir bliebe nur, einen Fall zu melden und an eBay zu übergeben.
    • Das ist bei den Versanddiensten verschieden. Im wesentlichen begründet es sich aus ihren AGB, dass sie dürfen.

      Solche hast Du wahrscheinlich nicht. Zumindest keine in denen steht, dass Du bei den NAchbarn Deiner K zustellen darfst.
      Ich habe aber auch schon "unterschrieben", dass ich mit Zustellung an einem bestimmten Ort und bei Nachbarn einverstanden bin. Ein Versender hat sich das bestätigen lassen von mir.
      Das nennt man wohl im allgemeinen Sprachgebrauch "Garagenzustellvertrag" oder "Mülltonnenregelung". Ist aber so lange her schon, dass ich mich echt nicht mehr erinnern kann, welcher der großen Versender das war.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • nouvaleur schrieb:


      wieso können dann dhl & co einfach beim Nachbarn abgeben und gut is? da wurde der Nachbar doch auch nicht vorher bevollmächtigt. haben die Sonderrechte?

      schabbesgoi schrieb:


      Das ist bei den Versanddiensten verschieden. Im wesentlichen begründet es sich aus ihren AGB, dass sie dürfen.

      Wie wir das allerdings schon wissen, nicht alles was in AGBs steht, ist auch regel/gesetzkonform -da man einen Nachbarn nicht einfach so als Erfüllungsgehilfen ansehen kann.

      Da ist die Gefahrenbergabe an Nachbarn, der er eine Vollmacht hat (sowie Pandarul schreibt), genaso gut wenn nicht sogar viel besser.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • nouvaleur schrieb:

      habe mal wieder so einen Spezikäufer (geht nur um 10 Euronen), der am 22.5. kaufte und dann gab es einiges hin und her, weil ich feststellte, dass er in FfM wohnt, 37 km von mir.


      Das ist eine Frage der Perspektive. Du bietest Versand oder Abholung an, dein Käufer darf aus diesem Angebot wählen. Es ist nicht an dir, die Abholung oder eigene Zustellung zu verlangen, nur weil du es praktisch findest. Dein Käufer muss auch nicht seine Lebensgeschichte erzählen, warum er sich nicht mit dir treffen will. Er/sie wird Gründe haben, warum der Versand gewählt wurde. Die gehen dich nichts an.

      Wenn du hier schreibst, du hast die geringe Entfernung entdeckt, und dann gab es einiges hin und her, kann dein Käufer das auch als Nötigung empfunden haben. Dem bist du mittlerweile suspekt und nicht umgekehrt.

      Wenn es dich nicht in finanzielle Nöte bringt, pack den Artikel ein und verschicke ihn sendungsverfolgt. Dann teilst du die Sendungsnummer mit und bittest um Zahlung.

      Und danach wirst du dich in Zukunft zwar wundern, warum einer deiner Käufer manche Dinge in welcher Form wünscht, du wirst aber nie wieder fragen.
    • eigentlich ist doch der Weg: Vorkasse
      und wenn nicht gezahlt wird: Fall eröffnen

      wenn der Käufer nach Empfang der Ware nicht zahlt, hat doch der Verkäufer keine Handhabe?nichtmal ne rote kann er verpassen
      im umgekehrten fall der Käufer, insbesondere bei PP-Zahlung, schon: Geld zurück und rote

      insofern macht Vorkasse schon Sinn

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Klar aurum.
      Wenn da nicht diese Nebensächlichkeit" wäre, dass unser TE mit seinem Käufer das Diskutieren angefangen ist - und ihn dann auch noch als Spezi bezeichnet.

      Bei einem Artikel für ein paar hundert Euro hätte ich diese Alternative auch sicher nicht vorgeschlagen. Bei 15 Euronen sehe ich die Gefahr doch gering, selbst wenn er im Anschluss einen nicht bezahlten Artikel melden müsste.
    • nun werv, ich versuche es konkreter zu fassen.

      Wer versendet, hat einen Vertrag mit dem Versandunternehmen. Der Empfänger nicht unbedingt. Wenn ein K einer konkret beschrieben Versandart mit einem speziellem Versender zustimmt, so ist er aber auch mit dessen Zustellverfahren (inklusiv Zustellung beim Nachbarn) "zufrieden". Würde ich zumindest so annehmen. Sei es, weil es in der AB konkret angegeben war oder auch weil er es selber ausgewählt hat. Und das Versandrisiko trägt ja in diesem Fall der K, er hat also ein gewisses Recht über die Art des Versands und damit der Zustellmethoden mit zu bestimmen.

      Anders sieht es zum Beispiel bei gewerblichen VK mit "kostenlosem Standardversand" ohne weitere Angaben aus. Da hat der K keinerlei Zusage gemacht, dass er Nachbarschaftszustellung dulden würde.
      Ich las vor kurzem von so einem Fall woanders (War aber nur eine Diskussion, kein Gerichtsurteil) Da hat sich ein Kunde (warum auch immer) geweigert, eine Sendung beim Nachbarn abzuholen, obwohl er das "Zettelchen" bekommen hat. Die Mehrheit der Meinungen gingen davon aus, dass der Kunde "im Recht" ist und ihm nicht korrekt zugestellt wurde, der Händler damit also nicht aus der Pflicht wäre. Nun ist eine Forendiskussion kein "gesicherter Wert"...aber...

      Nö, ich denke, dass "Selbstversand" nur "sicher" geht, wenn der Kunde selbst den Erhalt quittiert.
    • Ähhh, wenn man schon im "Streit" ist...dann wäre eine Abweichung von der "Vorkassevereinbarung" aber ziemlich....naiv, oder?

      Im allgemeinen Kaufrecht gibt es ja gar keine "Reihenfolge". Beide Seiten haben zu erfüllen und ohne anderweitige Abmachungen "Sofort". Seit den "neuen" (wie lange nennen wir sie noch "neu"?) Ebay-AGB ist dort als Standard die Vorkasse fest geschrieben. Aber man darf natürlich davon abweichen per Einzelvereinbarung.

      Novaleur, im Kopf eines hier teilnehmenden Menschen bilden sich ja so "Ideen". Könnte es sein, dass Du einfach die von Dir angegebenen VSK kassieren möchtest, dann aber selbst zustellen?
      Weil...Du kommst ja "kostenfrei" dahin und hast Zeit? Und dann möchtest Du, dass der K sich natürlich auf eine bestimmte Zeit einstellt?
      Das würde ich als K auch nicht wollen (oder können). Auch wenn es mir egal wäre, ob das Portogeld für ein Paket nun Du bekommst oder ein Versandunternehmen.
      Liege ich mit meinen Gedanken so halbwegs richtig?
    • schabbesgoi schrieb:

      nun werv, ich versuche es konkreter zu fassen.

      Wer versendet, hat einen Vertrag mit dem Versandunternehmen. Der Empfänger nicht unbedingt. Wenn ein K einer konkret beschrieben Versandart mit einem speziellem Versender zustimmt, so ist er aber auch mit dessen Zustellverfahren (inklusiv Zustellung beim Nachbarn) "zufrieden". Würde ich zumindest so annehmen. Sei es, weil es in der AB konkret angegeben war oder auch weil er es selber ausgewählt hat. Und das Versandrisiko trägt ja in diesem Fall der K, er hat also ein gewisses Recht über die Art des Versands und damit der Zustellmethoden mit zu bestimmen.

      Anders sieht es zum Beispiel bei gewerblichen VK mit "kostenlosem Standardversand" ohne weitere Angaben aus. Da hat der K keinerlei Zusage gemacht, dass er Nachbarschaftszustellung dulden würde.
      Ich las vor kurzem von so einem Fall woanders (War aber nur eine Diskussion, kein Gerichtsurteil) Da hat sich ein Kunde (warum auch immer) geweigert, eine Sendung beim Nachbarn abzuholen, obwohl er das "Zettelchen" bekommen hat. Die Mehrheit der Meinungen gingen davon aus, dass der Kunde "im Recht" ist und ihm nicht korrekt zugestellt wurde, der Händler damit also nicht aus der Pflicht wäre. Nun ist eine Forendiskussion kein "gesicherter Wert"...aber...

      Nö, ich denke, dass "Selbstversand" nur "sicher" geht, wenn der Kunde selbst den Erhalt quittiert.

      Gibt man einem Nachbarn eine Vollmacht, ist es genauso sicher, wenn nicht besser.

      Zu Versand: So wie du sagst der VK hat ein Vertrag. Der Käufer nicht. Also ist er nicht an AGBs gebunden und muss auch nicht "zufrieden" sein.
      Sie/Er will nur igendwie die Ware haben und oft kann er auch nicht entscheiden mit welchem Versand.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Werv, außer er hat den Versand selber "geordert", dann führt der (private) VK nur die Anweisungen des K aus.

      Hier im Fall von Novaleur nehme ich aber mal an (solange TE nichts anderes sagt), dass dem VK keine Vollmacht des K für eine Nachbarschaftszustellung vorliegt.
    • so ist es!
      was passiert, wenn er nicht zahlt und ich (zwangsweise) positiv ankreuze, aber negativ beurteile, wie oben als Beispiel geschrieben? es entspricht ja den Tatsachen. Eröffnet dann der K ebenfalls einen Fall bei der Bucht und kann die Löschung der negativen Beurteilung verlangen? Ich werde die freiwillig nicht ändern, weil ich das nicht einsehe. Ja sind wir denn schon im Wald, dass einige drauflosholzen können ohne Sanktion durch den V?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()

    • Aus Deinen Angaben kann ich immer noch nicht wirklich verstehen, was eigentlich vorliegt.
      Ich versuch mal mir das zusammen zu reimen, so wie ich das verstanden habe. Und Du kannst das dann korrigieren.

      Du hast etwas verkauft mit Versand und Versandkostenangabe. (War ein Versandunternehmen angegeben? Wie "Dhl-Paket" oder "Hermes"?)
      Du hast mit dem K angefangen zu diskutieren und versucht, ihn dazu zu bringen eine persönliche Zustellung zu erlauben.
      Das wollte der K aber absolut nicht und blieb dabei, dass Du bitte (so wie im Kaufvertrag ausgemacht?) versenden sollst.
      Du wolltest aber trotzdem. Und danach sogar "erst recht" selbst zustellen, weil Du Angst hast, dass es "hinterher" noch mehr Ärger gibt?
      Darauf hin will nun der K "gar nicht" mehr? (Könnte ich verstehen)
      Und somit hast Du nun Angst, dass er gar nicht zahlt?

      Und nun willst Du ihn schlecht (wenn auch in "Zwangsgrün) bewerten, wenn er, nach den Verunsicherungen, nicht zahlen will?
    • schabbesgoi schrieb:

      Aus Deinen Angaben kann ich immer noch nicht wirklich verstehen, was eigentlich vorliegt.
      Ich versuch mal mir das zusammen zu reimen, so wie ich das verstanden habe. Und Du kannst das dann korrigieren.

      Du hast etwas verkauft mit Versand und Versandkostenangabe. (War ein Versandunternehmen angegeben? Wie "Dhl-Paket" oder "Hermes"?) richtig
      Du hast mit dem K angefangen zu diskutieren und versucht, ihn dazu zu bringen eine persönliche Zustellung zu erlauben.
      Das wollte der K aber absolut nicht doch, erst mal war er einverstanden, ich schlug einen Termin vor, dann sagte er was von Terminproblemen. ich bat um einen neuen Termin, da ich flexibel bin. er sagte dann, ich solle versenden. und blieb dabei, dass Du bitte (so wie im Kaufvertrag ausgemacht?) versenden sollst.
      Du wolltest aber trotzdem. Und danach sogar "erst recht" selbst zustellen, weil Du Angst hast, dass es "hinterher" noch mehr Ärger gibt?
      damit nicht noch Versandkosten entstehen unnötigerweise, die dann in einem Streitigkeitsfall mit Rückabwicklung an mir hängenbleiben, so könnte ich das ganze notfalls brutto für netto beenden und zu ihm schreiben: vernichten Sie die Ware, ihr Geld überweise ich zurück. Darauf hin will nun der K "gar nicht" mehr? (Könnte ich verstehen). er hat sich seitdem gar nicht mehr geäussert und zahlte bisher nicht. letzte Email von mir (vor 3 Tagen), ob es nun nicht an der Zeit wäre zu zahlen - keine Antwort von ihm.
      Und somit hast Du nun Angst, dass er gar nicht zahlt?

      Und nun willst Du ihn schlecht (wenn auch in "Zwangsgrün) bewerten, wenn er, nach den Verunsicherungen, nicht zahlen will?
      es war keine Verunsicherung, sondern ich wartete auf einen Gegentermin zur Übergabe an der Ubahn gerade um die Ecke wo er wohnt. Wie leicht muss man es denn einem noch machen? Der Rest war schweigen. Es lebe die Kommunikation.
      jetzt reicht es mir, wenn Dienstag nachmittag kein geld, dann Fall aufgemacht und schlechtes Urteil reingestellt. soll er zusehen, wie er das wieder rauskriegt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()

    • nouvaleur schrieb:

      was passiert, wenn er nicht zahlt und ich (zwangsweise) positiv ankreuze, aber negativ beurteile, wie oben als Beispiel geschrieben?



      klarer Fall von hineingesteigert Angstneurosenphobie! :S

      Entweder er zahlt, dann geht alles seinen Gang, oder nicht, dann eröffnest du einen Fall. Und eine Bewertung musst du gar nicht abgeben. Wenn ein Fall wegen Nichtzahlung eröffnet ist, kann der Käufer meines Wissens gar nicht bewerten, falls doch, kann man eine gegen die AGB verstoßende Bewertung löschen lassen oder eine Bewertung immer noch sachdienlich kommentieren.

      Nun steiger dich nicht in etwas hinein und vermute gleich Zahlungsunwillen, nur weil da einer keine Lust auf "Stalkerzustellung" hat, denn vielleicht hat auch der Käufer sich in eine Angst hineingesteigert, weil da einer unbedingt an seiner geheiligten persönlichen Privatadresse auftauchen und auch noch mit seinen Nachbarn kommunizieren will .... X/
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Nochwas zum Thema "Selbstzustellung".
      Ich würde dem VK was husten! Wenn ich Versand wünsche (und bezahle) erwarte ich, daß der Postmuggel vor der Tür steht und nicht ein mir nicht bekannter VK!
      Und Übergabe an einer UBahn-Haltestelle is hoffentlich nicht dein Ernst? Das is nämlich hammerdreist.
      Das ganze Theater wg. 10€??
      Man kann sich das Leben auch unnötig verkomplizieren.
      Ich als K hätte den Kontakt zu dir längst abgebrochen und mir gedacht "der soll sich seine Ware an den Hut stecken".
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Irre!
      Da hat jemand eine Dauerfahrkarte und gedenkt daher das Paket u.U. an meinen Nachbarn abzugeben, mit dem ich vielleicht seit 5 Jahren Streit habe.
      Alle Versanddienstleister wissen z.B. bei mir, dass nicht an die Nachbarn abzugeben ist.
      Nicht, weil ich mit ihnen Streit habe, aber aus anderen Gründen.