Zum Zeitpunkt des einstellens war der Artikel woanders wohl nicht zu bekommen, demnach "ausverkauft".
Sicher muss aber der Verkäufer seine Artikelbeschreibung auch bearbeiten sobald ihm bekannt wird das der Artikel "wieder verfügbar" ist/wird, er also NICHT mehr ausverkauft ist.
Ob diese Änderung der Artikelbeschreibung ausreicht um sein Gebot zu streichen?
Möglich wäre es denn deine gewisse Eigenschaft des Artikels hat sich ja doch schon geändert. Nämlich die Verfügbarkeit des Artikels! (und nur deshalb wurde der Artikel ja so hoch beboten)
Wenn man sich aber mal anschaut das bei diesem Urteil die Begründung sogar auf einer erst später entdeckten Beschädigung lag:
jurpc.de/jurpc/show?id=20040187
Rechtlich gesehen mag der Verkäufer vielleicht im Recht sein aber menschlich gesehen wäre er einfach nur ein Drecksack wenn er es auch wirklich durchziehen würde.
Man kann da wirklich nur hoffen das sich sein Geschäftsgebaren rumspricht und er dann am besten garkeine Shirts mehr verkaufen "darf".
Sicher muss aber der Verkäufer seine Artikelbeschreibung auch bearbeiten sobald ihm bekannt wird das der Artikel "wieder verfügbar" ist/wird, er also NICHT mehr ausverkauft ist.
Ob diese Änderung der Artikelbeschreibung ausreicht um sein Gebot zu streichen?
Möglich wäre es denn deine gewisse Eigenschaft des Artikels hat sich ja doch schon geändert. Nämlich die Verfügbarkeit des Artikels! (und nur deshalb wurde der Artikel ja so hoch beboten)
Wenn man sich aber mal anschaut das bei diesem Urteil die Begründung sogar auf einer erst später entdeckten Beschädigung lag:
jurpc.de/jurpc/show?id=20040187
Rechtlich gesehen mag der Verkäufer vielleicht im Recht sein aber menschlich gesehen wäre er einfach nur ein Drecksack wenn er es auch wirklich durchziehen würde.
Man kann da wirklich nur hoffen das sich sein Geschäftsgebaren rumspricht und er dann am besten garkeine Shirts mehr verkaufen "darf".