ebay Abbruchjäger Amtsgericht Darmstadt 31.07.14, 09:30 Uhr

    • ebay Abbruchjäger Amtsgericht Darmstadt 31.07.14, 09:30 Uhr

      Hallo liebe Community,
      ich bin auch Opfer eines eBay Abbruchjägers geworden, Kläger sind "Rechtsanwälte Dr. Neumeier und Kollegen" unter dem Anwalt Patrick Bauer.
      Der Kläger ist T. M. xxxLink zu Facebook entferntxxxx ebayname: cooltobi

      Der Gerichtstermin findet am 31.07.14, 09:30 Uhr (Amtsgericht Darmstadt) statt, wozu ich jeden gerne einlade, der vielleicht auch betroffen ist.
      Es wäre schön, wenn mir jemand Tipps geben könnte für den Gerichtstermin und gefällte Urteile zum Thema vom Amtsgericht Darmstadt.
      Über jegliche Rückmeldungen würde ich mich freuen.
      Weitere Details gerne per PN oder Email.
      Vielen Dank.

      Gruß Martin

      Redaktion: Realdaten des Klägers entfernt

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    • Ich bin bereits in anwaltlicher Beratung, der Abbruchgrund: "Fehler in der Artikelbeschreibung". Ein Schreibfehler in der Artikelbeschreibung, war der Abbruchgrund.
      Der Kläger bot wenige Sekunden nach Auktionsbeginn 1 Euro, sodass keine reguläre Anpassung der Artikelbeschreibung mehr möglich war.

      Zusätzlich schrieb ich ihm, dass er direkt wieder auf das Angebot bieten kann, da ich den Artikel unverzüglich wieder korrekt eingestellt hatte für 1 Euro Startpreis.
      Diese Auktion lief dann regulär aus für einen adäquaten Betrag für das iPhone.

      Das wollte der Kläger nicht gelten lassen und forderte den Artikel für 1 Euro oder Schadensersatz.
      Die Auktion lief über einen anderen ebay account, sodass dieser nun verklagt wurde.

      Artikelnummern: 321221368072, 321221368073

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    • Prinzipiell berechtigten nach den alten AGB und Grundsätzen, die vorliegend gelten, "Fehler beim Eingeben des Angebotes" zum vorzeitigen Abbruch der Auktion. Daß jede eBay-Auktion unter entsprechendem Vorbehalt steht, weiß dein Anwalt, nehme ich an?

      Ob sich das auch auf triviale Fehler bezieht oder nur auf solche, die Einfluß auf den Artikel haben, ist umstritten. Es existierte damals seitens eBay jedenfalls keinerlei Einschränkung.

      Die für dich geltende Version von end early: web.archive.org/web/2013081214…/help/sell/end_early.html

      Sie haben beim Eingeben des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises einen Fehler gemacht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Der Link führt nicht zum anderen Artikel, wie gewünscht. Außerdem wurde "veschweißt" falsch geschrieben, wodurch ein Missverständnis entstehen kann.
      Außerdem sind folgende Beiträge auf seiner Facebook Pinnwand eindeutig zu einem Abbruchjäger zurückzuführen.
      Diese Unterlagen sind alle dem Richter zur Verfügung gestellt worden, woraufhin er seinen Namen geändert hat auf Facebook und keine Beiträge auf seiner Pinnwand mehr öffentlich einsehbar. Als ob er was zu verbergen hat...?!?

      [Blockierte Grafik: http://s14.directupload.net/images/140629/xht2eg2n.png]

      [Blockierte Grafik: http://s7.directupload.net/images/140629/lmeifpwv.png]
    • Name geändert, keine Einträge mehr sichtbar, was zu verbergen?

      Ich bin gar nicht bei Facebook, ist das neuerdings kriminell?!

      Ich weiß nicht, was du aus diesen Bildern da ableiten willst, aber wichtig für deine Argumentation ist ausschließlich, warum dein Abbruch berechtigt war.
    • Er verkauft seine bei ebay ergaunerten Artikel über Facebook, dann der Kommentar "Mindestgebot 1 Euro *grins* " von einem Kollegen.
      Außerdem kennt er sich mit den Löchern der eBay AGB aus, da er über den Schwarzmarkt bescheid weiß.

      Und wenn er ein Kaufwille gehabt hätte, hätte er ja die Möglichkeit gehabt wieder mitzubieten!!!!!
      Also kein Kaufwille, nur auf Schadensersatz aus ---> Abbruchjäger!!!

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    • Das erzählst du besser nicht vor Gericht.

      Wenn er bereits einen Kaufvertrag hatte, was er ja behauptet, warum hätte er erneut mitbieten sollen? Wenn ein Bekannter von ihm, der offenbar die Geschichte kennt, "1 Euro *grins*" kommentiert, macht ihn das zum Abbruchjäger? Er hat mal eine Projektarbeit über Schwarzmarkt geschrieben und kennt deshalb die Löcher in den eBay-AGB?

      Ernsthaft?! Damit gehst du mit Pauken und Trompeten unter.

      Du wirst wie gesagt argumentieren müssen, warum dein Abbruch berechtigt war. Ich frage erneut, ist dein Anwalt mit der Materie vertraut? Habt ihr über zwei BGH-Urteile und eins vom OLG Hamm (ist btw. euer Gerichtsbezirk) gesprochen?

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    • Die standard Urteile hat er bereits und diese Argumentation ist nur nebenbei.
      Natürlich wird das Hauptargument der Schreibfehler sein, der einen Fehler darstellt.

      Welche Urteile meinst du genau? Haben natürlich einige Urteile mit dabei. Auch ein BGH Urteil.
    • BGH VIII ZR 305/10 und VIII ZR 63/13 sowie OLG Hamm 2 U 94/13

      Wobei ich mich verlesen habe, mit Hamm hast du natürlich nix zu tun. Trotzdem ist das Pflichtlektüre, weil es die Anwendung des älteren BGH-Urteils auf den Fall "Fehler in Artikelbeschreibung" ist.
    • pr3mi3r3 schrieb:

      Ich bin bereits in anwaltlicher Beratung, der Abbruchgrund: "Fehler in der Artikelbeschreibung". Ein Schreibfehler in der Artikelbeschreibung, war der Abbruchgrund.
      Der Kläger bot wenige Sekunden nach Auktionsbeginn 1 Euro, sodass keine reguläre Anpassung der Artikelbeschreibung mehr möglich war.

      Zusätzlich schrieb ich ihm, dass er direkt wieder auf das Angebot bieten kann, da ich den Artikel unverzüglich wieder korrekt eingestellt hatte für 1 Euro Startpreis.
      Diese Auktion lief dann regulär aus für einen adäquaten Betrag für das iPhone.

      Das wollte der Kläger nicht gelten lassen und forderte den Artikel für 1 Euro oder Schadensersatz.
      Die Auktion lief über einen anderen ebay account, sodass dieser nun verklagt wurde.

      Artikelnummern: 321221368072, 321221368073
      Hast Du falsche Artikelnummern angegeben?
      Beide Angebote liegen 1 Minute auseinander,
      bei beiden Angeboten lag jeweils ein Gebot desselben Bieters
      und beide Angebote hast Du vorzeitig beendet.
    • Ja das sind beide Auktionen, die ich eingestellt habe mit einem Auktions Tool.
      Diese Auktionen sollten parallel laufen, beide enthielten die selben Fehler.
      Der Link in der Artikelbeschreibung sollte zur anderen Auktion führen, diesen wollte noch bearbeiten.
      Dies war mir jedoch in beiden Auktionen nicht möglich, wegen des viel zu schnellen Gebots.
      Als ob er ein ebay Tool verwendet, um auf jede startende Ebay Auktion 1 Euro zu bieten.
      Dann hofft er, dass die Auktion auf Grund eines Fehlers beendet wird.