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Danke, aber darum geht es mir nicht. Ich wollte eher wissen, ob in der ebay-Mail - die der Käufer vermutlich bekommt, wenn der Verkäufer einen Fall eröffnet - bereits eine Fristsetzung enthalten ist.
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Zitat von Polynx: „Ist mir schon klar Ich möchte eigtl. nur wissen, ob er die Grafikkarte mit diesem Aufkleber, als ungetestet verkaufen durfte.“ Schwer zu sagen. Grundsätzlich ja, aber er schrieb "Grafikkarte ungetestet und wird DESHALB als defekt verkauft." Das ist aber nicht die Wahrheit. Sie wurde als defekt verkauft, weil sie als defekt deklariert war. Zu der Frage ob er ein gewerblicher Verkäufer ist. Wenn es nicht sein persönliches Lager ist (wovon ich ausgehe), dann ganz klar ja. Da könn…
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Zitat von wrxsti: „In Deutschland besteht doch keine Pflicht Verbindungsdaten zu speichern, daher wird man anhand der IP sicherlich nichts ermitteln können.“ Kommt auf den Vertrag an. Bei einigen Anbietern bekommt man sogar eine statische IP. Ein Versuch ist es wert. Je mehr Infos desto besser. Ob man sie verwerten kann kann man erst wissen, wenn man sie hat. Aber irgendwie muss das ja funktionieren, sonst könnte es auch keine Abmahnung im Bereich illegales Filesharing geben.
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1. Anzeige bei der Polizei machen 2. Kopie der Anzeige an ebay schicken mit der Bitte um Herausgabe der IP-Daten. Kann aber auch sein, dass die nur tätig werden, wenn sich der Staatsanwalt meldet. 3. Wenn der Steam-Account nicht mehr existiert, was ist dann mit den Daten/Lizenzen passiert? Kann man da nicht Steam kontaktieren und ein Rückgängigmachen der "Transaktion" erbitten?
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Zitat von asbach69: „Wieso wird ständig alles hinterfragt bzw. negativ gemacht?“ Weil du alles dafür getan hast, den Käufer in die Irre zu führen. Geringe Gebrauchsspuren sind keine dicken Kratzer. Die Tatsache, dass du ihn mit einem Edding (vermutlich für das Foto) kaschiert hast, fällt schon in den Bereich der arglistigen Täuschung. Du hast mit Vorsatz gehandelt. Was willst du von uns hören? Dass du ein toller Verkäuferhecht bist, der mit allen Wassern gewaschen ist und keinen Trick unversucht…
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Hallo, weiß eigentlich jemand, was für ein Text ebay dem Käufer schickt, wenn ein Fall wegen nicht bezahltem Artikel geöffnet wird? Ich stelle mir nämlich gerade die Frage, ob ich mir eine zusätzliche Fristsetzung sparen kann, wenn sie ebay schon im Text drin hat, oder ob ich das noch extra tun muss, um wirksam vom Vertrag zurücktreten zu können. Wenn also jemand den Text hat, wäre ich dankbar, wenn er ihn hier einstellt.
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Hat eigentlich schon mal jemand Transportschäden von DHL & Co. ersetzt bekommen? Ich meine jetzt ausser vielleicht gute Geschäftskunden. Ich gebe da einem meiner Vorredner Recht. Die Voraussetzungen sind grundsätzlich so gewählt, dass man nur eine Chance hat, wenn der DHL-Fahrer mit dem Auto über das Paket fährt umd Reifenspuren hinterläßt.
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Die Argumntationskette ist aber ziemlich dürftig. Erstens dürfte den Richtern die Scheinheiligkeit spätestens beim dritten Verfahren auffallen. Zweitens, wenn jemand tausende von Geboten abgibt und ständig nur "Entschädigungen" kassiert, dann muss man sich doch die Frage stellen, ab der wievielten Entschädigung er überhaupt noch guten Glaubens handelt. Drittens - und das ist der wichtigst Aspekt, muss er theoretisch damit rechnen, dass er alle Auktionen gewinnt. Niemand wird 100 iPhones für sich…
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Es ging um die Checkbox. Und die kann er auf seinem Shop dann einbinden. Dass ebay Probleme mit Gutscheinen & Prepaidangeboten hätte, ist mir nicht bekannt. Kannst du mir da exemplarische Fälle nennen?
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Eine Möglichkeit, die mir einfällt ist, dass du einfach Gutscheine versteigerst, die auf deiner Homepage eingelöst werden. Dort kannst du das mit der Checkbox dann ja regeln. Nur eine Idee. Ob das wirklich so wasserdicht und praktikabel wäre, das kann ich auch nicht sagen.
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Zitat von schabbesgoi: „"Die Ratten verlassen das sinkende Schiff" ist zum Beispiel ein ganz normaler Spruch, der weder diffamierend ist, noch sonst was. “ Der Spruch ist IMMER diffamierend gemeint. "Normal" ist in einigen Kreisen so einiges. Laut BVerfG ist ja mittlerweile auch "Spinner" ok. Sachlich ist es deswegen noch lange nicht.
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Was viele nicht wissen: Wer Waren aus dem Nicht-EU-Land importiert haftet dem Käufer gegenüber wie ein Hersteller. Stichwort Produkthaftung. Wenn die importierte Chinaware bei Omi zu Hause einen Wohnungsbrand verursacht, sollte der Händler sich auf was gefaßt machen.
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Zitat von Stubentiger: „Zitat von wupi: „wäre es ein Scheingeschäft mit dem Ziel, einen Dritten zu schädigen.“ wo bitteschön ist der Schaden, wenn man bei einer Auktion durch wen auch immer überboten wird? Und wer bitteschön will bezweifeln, dass meine Mutter, Tante, Oma, Freundin, Lehrerin, Cousine mir wirklich mein Geraffel abkaufen will, und wenn es nur ist, um mir damit z. B. über einen finanziellen Engpass zu helfen?“ Da der Artikel vermutlich unterhalb des Marktwertes hätte abgegeben werde…
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Zitat von monza30: „Zitat von Krennz: „Och, da kennst Du den Ideenreichtum der Abbruchspekulanten nicht. Die gehen glatt davon aus, dass hier gepushtr wurde um abbrechen zu könen und verlangen auch als Zweitbieter Schadenersatz.“ Hä?“ Selbst wenn du rechtlich mit dir selbst einen Vertrag eingehen könntest (was ich bezweifle), wäre es ein Scheingeschäft mit dem Ziel, einen Dritten zu schädigen. Das wäre mindestens sittenwidrig und meiner Meinung nach Betrug/Betrugsversuch. Genauso wie das Gepushe…
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Zitat von Löschbert Bastelhamster: „Nochmal: Rausnehmen = Nein! Ich klammere jetzt mal bewusst aus, ob der "Irrtum" ob das Gerät neu oder gebraucht ist, tatsächlich einen Inhaltsirrtum darstellt, denn das weiss man ja normalerweise. Gehen wir aber mal davon aus, dem wäre so. Bei Deinem Beispiel ergänzt man das Angebot entsprechend: "Sorry, Gerät ist doch nicht neu, hab ich zwar erst gestern gekauft, laut IMEI wurde das Teil aber bereits 1911 in der k.u.k. Futuristenfabrik hergestellt" und mailt …