Warnung vor paverin.de – PAVERIN GMBH - Agnes-Bernauer-Str. 151 - 80687 München – vertrieb@paverin.de – 089/12345 – Achtung: Alles Betrug – Hier gibt es keine Ware.

    • hallo zusammen,

      ich hab Ende 05/2022 bei paverin.de bestellt, bin danach auf dieses interessante Forum gestoßen und werde, aufgrund der Beiträge hier, meine Bestellung stornieren - und die Rechnung (interessanterweise ohne Zahlungsziel) natürlich nicht überweisen!

      Entgegen der Empfehlung, abwarten und nichts zu tun, werd ich meine Bestellung auf alle Fälle stornieren bzw. widerrufen. Meiner Meinung ist die Bestellung eine Willenserklärung bzw. die Annahme des Angebots, was dem Zustandekommen des Vertrages durch Antrag (=Angebot) und Annahme entspricht.




      Update zur Empfänger & IBAN:

      • Zahlungen erfolgen an die Einkaufszentrale unter folgender Bankverbindung
      • Empfänger: Royal Lion Im. GmbH Österreich - Abrechnungsleistungen
      • IBAN: AT18 1700 0001 4004 1297

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    • 7zero schrieb:

      Entgegen der Empfehlung, abwarten und nichts zu tun, werd ich meine Bestellung auf alle Fälle stornieren bzw. widerrufen. Meiner Meinung ist die Bestellung eine Willenserklärung bzw. die Annahme des Angebots, was dem Zustandekommen des Vertrages durch Antrag (=Angebot) und Annahme entspricht.
      Gute Rechtsmeinung aber hier fehl am Platz! Die Paverin GmbH ist nahezu demontiert und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gibt es die Website schon weit vor Ende 05/2022 gar nicht mehr.

      7zero schrieb:

      ich hab Ende 05/2022 bei paverin.de bestellt
      Ich vermute mal, du veräppelst uns hier!
    • 7zero schrieb:

      Reducal schrieb:

      Ich vermute mal, du veräppelst uns hier!
      wieso sollte ich das tun?
      Die Seite gibt’s nach wie vor:
      paverin.de/

      Hätte auch ne Bestellbestätigung und ne Rechnung vom 03.06.2022!
      Wie auch immer!

      Es gibt derzeit ein Erklärungsdefizit, warum einige User die Website tatsächlich aufrufen können, die meisten anderen aber nicht - auch nicht indirekt, über Google. Dazu kommt, dass die Domain paverin.de mit fremden Daten registriert wurde und die Denic eG eigentlich über ihren amerikanischen Kooperationspartner ICAN bereits im April die Deconnectierung angestoßen hat.

      @MajorK
    • Haĺlo, ich bin auch reingefallen. Das war im März 2022. Ich hatte Glück, weil nach ein paar Tagen wurde meine Überweisung zurück gebucht. Daher war die Sache für mich auch erledigt.

      Seit Dezember bestellt aber jetzt jemand mit meiner Adresse im Internet. Keine Ahnung, ob es einen Zusammenhang gibt. Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht?
    • sreve schrieb:

      Haĺlo, ich bin auch reingefallen. Das war im März 2022. Ich hatte Glück, weil nach ein paar Tagen wurde meine Überweisung zurück gebucht. Daher war die Sache für mich auch erledigt.

      Seit Dezember bestellt aber jetzt jemand mit meiner Adresse im Internet. Keine Ahnung, ob es einen Zusammenhang gibt.
      Die Überweisung kam vermutlich zurück, weil das Empfängerkonto schon deaktiviert war - Glück gehabt! Das mit der Adresse ist vermutlich eine ganz andere Kiste, auch wenn die Paverianer ebenso deine Daten hätten.

      Datenopfern, wie dir, kann bei solchen Vorfällen geraten werden, wegen dem Datenmissbrauch vorsorglich eine Anzeige nach § 269 StGB zu erstatten. Bei der Polizei bekommt man dann auf Anforderung die "Bestätigung über die Erstattung einer Anzeige". Diese reicht einmalig und eben auch nur eine einzige Anzeige, um sie in Kopie den Gläubigern im Forderungsfall mit dem Widerspruch zu übermitteln. Aber Achtung: ...die erforderliche Bestätigung gibt es nur bei persönlicher Vorsprache auf einer Wache, bei einer Online-Anzeige erstmal nicht!

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    • sreve schrieb:

      keine Rechnungen, nur Mahnungen.
      Das ist heutzutage normal, denn die Rechnung geht an die eMailadresse des Bestellers, ebenso zumeist auch die erste Zahlungsaufforderung. Da das nicht die eMailadresse des betroffenen Rechnungsempfängers ist, versuchen die Händler und/oder das Inkasso erst im Verlauf des Forderungsmanagements per Brief an den ausgefallenen Zahlungsbetrag zu gelangen.

      sreve schrieb:

      Die Anzeige habe ich online gestellt, so hat es mir der Polizeibeamte am Telefon geraten.
      Im bayerischen Jargon nennt man das auch "Wimmeln". Bei der Onlineanzeige gibt es nur eine Eingangsbestätigung der Nachricht mit einem Erfassungszeichen. Das ist aber weder ein Aktenzeichen, noch die inhaltlich "Bestätigung über die Erstattung einer Anzeige".
    • Reducal schrieb:

      Das ist heutzutage normal, denn die Rechnung geht an die eMailadresse des Bestellers, ebenso zumeist auch die erste Zahlungsaufforderung. Da das nicht die eMailadresse des betroffenen Rechnungsempfängers ist, versuchen die Händler und/oder das Inkasso erst im Verlauf des Forderungsmanagements per Brief an den ausgefallenen Zahlungsbetrag zu gelangen.
      Ja, ziel ist es den Bestellprozess möglichst einfach und ohne Hürden zu gestalten. Der Schaden der durch Online-Betrug entsteht, ist eingepreist und niedriger, als der Aufwand um es sicherer zu machen. Die Frage, die ich mir stelle ist, wie ich meinen Aufwand gering halten kann, falls da noch mehr kommt. Man scheint ja relativ machtlos zu sein.

      Reducal schrieb:

      Im bayerischen Jargon nennt man das auch "Wimmeln". Bei der Onlineanzeige gibt es nur eine Eingangsbestätigung der Nachricht mit einem Erfassungszeichen. Das ist aber weder ein Aktenzeichen, noch die inhaltlich "Bestätigung über die Erstattung einer Anzeige".
      Mir geht es aber genau darum - um ein Aktenzeichen, dass ich bei einer Forderung dann direkt mitteilen kann. Aus keinem anderen Grund habe ich die Anzeige gestellt. Dass da was ermittelt wird, damit rechnet doch keiner.
    • sreve schrieb:

      Mir geht es aber genau darum - um ein Aktenzeichen, dass ich bei einer Forderung dann direkt mitteilen kann.
      Variante 1 (prio1): ...dann gehst du jetzt zu deiner örtlich zuständigen Polizei, und lässt dir diese "Bestätigung", unter Benennung deiner Personalien und der Vorgangsnummer aus der Online-Anzeige, aus dem System ausdrucken.

      Oder Variante 2: ...du schreibst erneut über das Kontaktformular "deiner Polizei", unter Benennung deiner Personalien und der Vorgangsnummer aus der Online-Anzeige, dass du dieses Formular für die Gläubiger benötigst und man es dir schicken möge. Ob du das dann auch bekommst, ist jedoch nicht sicher, womöglich ist erst eine formale Beschwerde erforderlich.
    • sreve schrieb:

      Die Frage, die ich mir stelle ist, wie ich meinen Aufwand gering halten kann, falls da noch mehr kommt. Man scheint ja relativ machtlos zu sein.

      Hallo sreve,

      Vielleicht ist hier etwas brauchbares für dich dabei: (lies mal die Empfehlungen von Regenschirm22)

      Warnung vor dialog-unternehmensberatung.de - Betrügerische Stellenangebote/Datenmissbrauch - Anwerbung von Versand-/Verkaufs-/Finanzagenten - Eröffnung von Bankkonten über das Post- oder VideoIdent-Verfahren bzw. zur Verfügungstellung des eigenen Kontos.
    • patria schrieb:

      Hallo Leute, ich habe auch aufgesessen
      Wann war denn das?

      patria schrieb:

      ...was genau brauche ich für Anzeige erstatten.
      Vielleicht eine Polizeistation in deiner Nähe oder du machst eine Onlineanzeige. Lies halt ein paar Seiten zuvor. Was das Münchener Verfahren angeht, dürfte das vermutlich längst eingestellt sein.

      Reducal schrieb:

      MajorK schrieb:

      Gz. der StA München I: 257 Js 102236/22
      Es macht Sinn der aufnehmenden Polizei nun nicht mehr (nur) das Aktenzeichen vom PP München mitzuteilen, sondern vor allem das der Staatsanwaltschaft, denn die ist die Herrin des Verfahrens.