Rückgabe von Felgen nach 3 Monaten

    • pandarul schrieb:

      Ein Hamster-in-der-Mikrowelle-Vergleich hat damit überhaupt nichts zu tun, so ein Quatsch. Die Felgen sollten auch nicht beim Mondflug zum Einsatz kommen, sondern um Straßenverkehr.


      Das definierst jetzt aber einfach Du und machst Dich damit zum "Beurteiler" davon, was "allgemein" anzunehmen ist....so wie das mit der ET 30 bis 50 (mit "Hang" zu 45) als "erwartbar" anzunehmen.
      Im übrigen: Ich habe das Gefühl: GIb mir 60.000 Euro und ich schaffe es, diese Felgen auf einen (irgendeinen?) Ford zu bringen...inklusiv Straßen-Zulassung. Wahrscheinlich für weniger, aber da weiß ich es nicht wirklich und schätze lieber Risikobewusst.

      In den US wurde das mit der Katze prozessiert so weit ich weiß.....stand ja nicht in Der Bedienungsanleitung, dass man Tiere nicht darin trocknen darf....

      Der "Trend" dazu zieht auch hierzulande ein. Auch hier sah ich auf Kaffeebechern (diese Pappdinger beim "Coffee to go") schon so Warnhinweise, das man vorsichtig sein muss, weil Kaffee heiß sein kann ....Nicht, dass das noch Schadensersatzansprüche herausfordert, wenn der "allgemeine Durchschnittsmensch" sich die Lippen verbrennt, weil er Kaffee mit Cola verwechselt hat.....

      Ne irgendwo muss Ende sein mit dem "Beschreibungswahn"......
    • schabbesgoi schrieb:

      Im übrigen: Ich habe das Gefühl: GIb mir 60.000 Euro und ich schaffe es, diese Felgen auf einen (irgendeinen?) Ford zu bringen...inklusiv Straßen-Zulassung. Wahrscheinlich für weniger, aber da weiß ich es nicht wirklich und schätze lieber Risikobewusst.


      Möglich. Ist das üblich?

      schabbesgoi schrieb:

      In den US wurde das mit der Katze prozessiert so weit ich weiß.....stand ja nicht in Der Bedienungsanleitung, dass man Tiere nicht darin trocknen darf....


      Sagt zumindest die urbane Legende. Eine Katze in der Mikrowelle ist aber nicht die übliche Verwendung eines solchen Gerätes (die ist: Essen machen!), weshalb selbstverständlich kein einziger Mikrowellenverkäufer jemals irgendetwas dazu schreiben muß, daß seine Welle nicht tiergeeignet ist. Jedenfalls nicht aus der Perspektive der Sachmangelhaftung.

      Das Beispiel ist doch völlig ungeeignet, weil es mit dem diskutierten Sachverhalt nicht das geringste zu tun hat.

      Und noch ein edit:

      Natürlich ist das immer Auslegungssache, das schrieb ich oben schon, aber du wirst nicht ernsthaft leugnen, daß üblicherweise eine Waschmaschine Wäsche waschen soll und keine Hunde, eine Welle Essen erwärmt, Felgen für den Straßenverkehr und nicht die Weltraumforschung sind, Telefone zum Telefonieren und Rasierapparate zum Rasieren?

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    • pandarul schrieb:

      @schabbesgoi; deine Beispiele haben allesamt gemeinsam, daß sie völlig am Thema vorbeigehen. ;)

      Natürlich gehört es bei einem Gebrauchtfahrzeug zum Erwartungsbild, daß da Schäden nachlackiert sein können.


      Aber selbstverständlich, wenn Du das so sagst..."Natürlich". Deshalb musste die Entscheidung ja auch bis zum BGH, weil beim OLG die "Deppen" von Richtern zu blöd waren zu erkennen, was für dich "natürlich" ganz "natürlich" ist. Wenn es keine Anrufung des BGH gegeben hätte, dann wäre die "Rechtslage" natürlich anders zu beurteilen. Dann könnte man da ein hübsches OLG-Urteil auf den Foren-Tisch legen....und "natürlich" wäre es dann, dass auf Unmöglichkeit der vertragsgemäßen Lieferung entschieden wäre...

      Du machst es Dir zu einfach manchmal, denke ich....Du ruhst in Dir und entscheidest für Dich was "normal" und "natürlich" ist, was natürlich auch "natürlich" ist....;-)
    • pandarul schrieb:

      Möglich. Ist das üblich?


      Was ist schon "üblich" unter Sammlern und Schraubern? Viel Geld für "Ich hab was besonderes, was voll krasses, was sonst keiner hat" Würde ich sagen ----JA!

      Aber genau da liegt das Problem....In der Beurteilung des "Üblichen". Hilft auch nichts, wenn diese Beurteilung "Dein Bauch" übernimmt.

      Und noch schwieriger wird es, wenn eine Ware nicht so beschrieben ist, dass überhaupt ein "Übliches" fest zu stellen wäre....und trotzdem jemand kauft.

      Ganz krass: Wem die Spezifikation einer Felge "egal" ist und er sie trotzdem kauft....der wird vielleicht zu den "Üblichen" Freaks gehören, die sich solche Teile zum Schnapp-Preis in der eigenen Kellerbar des Reihenhäuschen als Deko an die Wand nageln will. Sieht bestimmt "voll krass" aus und macht was her. Auch das ist eine "übliche" Nutzung nicht näher (ausreichend) spezifizierter Waren.

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    • Mein Bauch übernimmt hier gar nichts, sondern mein Verstand. Was üblich ist ist viel leichter rauszufinden als du es darstellst.

      Üblich ist z.B., daß 4 zusammen angebotene Felgen ein Satz sind.

      Das kannst du ja bestreiten, nur wirst du mit dieser Auffassung dann allein dastehen. Genau daraus definiert sich ja "üblich".

      Ich mache es mir auch nicht zu einfach, die Frage nach §434 Abs. 1 war ja auch nur eine Teilfrage in der Beurteilung der Gebrauchtwagenthematik.

      Zitiere doch mal die PM diesbezüglich hierher:

      Der Bundesgerichthof hat auch einen Mangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB verneint. Das Fahrzeug weist bei einer Ersetzung der Originallackierung durch eine ordnungsgemäß ausgeführte Neulackierung eine Beschaffenheit auf, die bei Gebrauchtwagen dieses Alters üblich ist. Bei einem Gebrauchtfahrzeug gehört es nicht zur üblichen Beschaffenheit, dass sich alle Fahrzeugteile noch im Originalzustand befinden. Die übliche Beschaffenheit gleichartiger Sachen ist vielmehr auch dann noch gegeben, wenn einzelne (wesentliche) Fahrzeugteile in technisch einwandfreier Weise erneuert wurden. Das gilt in gleicher Weise, wenn das Fahrzeug mit einer neuen Lackierung versehen worden ist, um es technisch und optisch wieder in einen tadellosen Zustand zu versetzen. Der Käufer kann auch nach der Art der Sache - eines rund vier Jahre alten Gebrauchtwagens - nicht erwarten, dass das Fahrzeug noch mit der ursprünglich vorhandenen Originallackierung versehen ist. Es nicht ungewöhnlich, dass es im Laufe des mehrjährigen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs zu Lackschäden kommt, die durch eine mehr oder weniger umfangreiche Neulackierung beseitigt werden.


      Ernsthaft, das entspricht meinem gesunden Menschenverstand, und ich wäre übrigens der Allerletzte, der ein Problem damit hätte, ein gegenteiliges Urteil als schwachsinnige Fehlleistung zu brandmarken, wenn ich das so empfinden würde. Allerdings würde ich das Ergebnis (vulgo: die derzeitige, ggf. ständige Rechssprechung) dennoch zum Ausgangspunkt meiner Äußerungen machen, ist doch klar, wir sind hier nicht bei Wünsch-dir-was.

      An o.g. Entscheidung kann ich allerdings nichts verwunderliches erkennen. Diskutabel finde ich allenfalls den ersten Punkt, die Änderung der Vertragssache nach Abschluß, die aber mit der hier diskutierten Frage der Sachmangelhaftung gar nichts zu tun hat.

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    • Ich würde mal behaupten, daß es "üblich" ist, einen Gegenstand bestimmungsgemäß in Gebrauch nehmen zu können.
      Üblicherweise werden Felgen auf Autos geschraubt, damit durch die Landschaft gegurkt und das in 99,9% der Fälle so.
      Ist das nicht möglich gehört das in die AB. Und schon 2x wenn du dafür überhaupt keine Zulassung bekommst.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich versuche es mal anders....

      Bei ebay kann jeder Alles einstellen. Di AB richtet sich also weltweit an alle Menschen, die einen ebay-Account haben.

      Die Kaufinteressierten wählen aus, an was sie Interesse haben. Sie können aber auch Dinge kaufen, von denen sie keine Ahnung haben. Es ist ihnen nicht verboten.

      Panda, hast Du schon jemals Interesse an einer Felge im (Neu-) Stück-Kostenbereich von 500+ Euros gehabt? Um Dein Auto aufzuwerten und zu einem möglichst tollen Teil zu machen?
      Hast Du Dich dann auch damit beschäftigt, was für Dich nicht nur "natürlich üblich" dabei ist, sondern wichtig? Und was Du an Deinem Auto überhaupt machen "kannst", mit welchem finanziellen Einsatz?

      Wenn nicht...dann bist Du auch nicht der Richtige, um zu beurteilen, was da "üblich" und "natürlich" ist. Und obwohl Du es keufen "darfst"....DU bist nicht der "allgemeine Anwenderkreis" eines solchen Artikels, der etwas "erwarten" darf.

      *Grins, ich mit meinem exotischen Sammelgebiet......Du würdest die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, was da "üblich" ist, das würde Dir sehr "unnatürlich" vorkommen......Kaufen dürftest Du die Teile für "zu viel" Geld aber trotzdem.... Kannst ja mal versuchen die allgemein erwartbaren Eigenschaften an eine Figur aus einem Überraschungsei zu definieren ;)
    • Zunächst mal richtet sich ein Angebot bei eBay.de in erster Linie ("üblicherweise") an deutsche eBay-Mitglieder.

      schabbesgoi schrieb:

      Panda, hast Du schon jemals Interesse an einer Felge im (Neu-) Stück-Kostenbereich von 500+ Euros gehabt? Um Dein Auto aufzuwerten und zu einem möglichst tollen Teil zu machen?


      Nein, natürlich nicht!

      Und trotzdem bzw. gerade deswegen kann ich beurteilen, was üblich ist. Ich habs jetzt x-fach geschrieben. 4 Stück sind ein Satz und nicht 2 Mal für vorne, es ist prinzipiell eine Zulassung zu bekommen, prinzipiell passen die Teile - ggf. mit Umbau - an mehr als ein konkretes Automodell nageln, sind nicht fixgebohrt und bedürfen keiner Spezialbolzen.

      schabbesgoi schrieb:

      Kannst ja mal versuchen die allgemein erwartbaren Eigenschaften an eine Figur aus einem Überraschungsei zu definieren ;)


      Echtheit.

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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ich würde mal behaupten, daß es "üblich" ist, einen Gegenstand bestimmungsgemäß in Gebrauch nehmen zu können.
      Üblicherweise werden Felgen auf Autos geschraubt, damit durch die Landschaft gegurkt und das in 99,9% der Fälle so.
      Ist das nicht möglich gehört das in die AB. Und schon 2x wenn du dafür überhaupt keine Zulassung bekommst.



      Da bleiben dann eigentlich nur noch zwei mögliche Varianten. ....
      ......Entweder bis auch Du kein "üblicher" Käufer solcher ausgefallenen Felgen von Privat im Internet und solltest Dich lieber an einen Händler Deines Vertrauens wenden, der Dir dann die Dinger montiert und abnehmen lässt....."Üblicherweise" gibt es keine einzige Felge auf dem Markt, die ohne "Extras" auf 99,9 Prozent aller Autos passt.

      .....oder solche Dinge, die kein "Durchschnitt" der Bevölkerung beurteilen kann ohne (höchstwahrscheinlich) Fehler zu machen, darf man gar nicht mehr im INEt verkaufen....(Wäre irgendwie auch schade)

      Aber mach Dir nix draus. Mein Papa geht auch lieber zum Fachhändler und lässt machen. Das ist dann auch besser so. Wir übrigens auch :)
    • Klar kann man das Geraffel verkaufen.

      Wenn man es ordnungsgemäß beschreibt.

      Insbesondere die Punkte, die einer üblichen Verwendung widersprechen und/oder eine Beschaffenheit darstellen, die bei Waren gleicher Art unüblich ist und die der Käufer nicht zu erwarten braucht.

      Sowas wie 2 x Vorderachse z.B., daß die Montage aufgrund der Fixbohrungen auch bei passendem Lochkreis nicht möglich ist da Spezialanfertigung, daß die zur Felge gehörenden Deckel vom Hersteller (!) nicht passen, weil es eine Spezialanfertigung ist oder auch, daß eine Zulassung aufgrund der zu geringen Achlast bei allen anderen außer dem einen Fahrzeug, für das sie eine Spezialanfertigung sind, ausgeschlossen ist.

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    • pandarul schrieb:

      Und trotzdem bzw. gerade deswegen kann ich beurteilen, was üblich ist.


      da liegt der Hund eventuell begraben. Du gehörst überhaupt nicht zum real betroffenen Interessenten-/Käuferkreis. Und die "allgemeine" Erwartungshaltung muss schon auch ein wenig mit der Ware und der erwartbaren Zielgruppe zusammen passen.

      Klar, Papa will nur das das Ding fährt. Und wenn er mal wieder ne Felge am Bordstein geschrottet hat, dann geht er zum Händler und kauft da ne neue.

      Aber selbst mein alter Herr Papa käme nicht auf die Idee sich Alufelgen bei Ebay für so eine Preis zu kaufen, weil "Normalverbraucher so etwas gar nicht will.
      Aber selbst, wenn er sie "schick" finden würde....würde er nicht so "dumm" sein, und die ohne weiteres kaufen. Das nicht "alles zu alles" passt, das weiß sogar er mit der Lebenserfahrung seiner fast 80 Jahre.
      Das tut nur jemand der von sich überzeugt ist und "weiß", dass er das hin bekommt. ....
      Und wenn er Ahnung hätte, dann täte er nachfragen, weil da eben Angaben fehlen.

      So macht das zumindest der "Normalverbraucher".

      Hach, morgen gehe ich los und kaufe mir einen Gasherd....Hab zwar bisher kein Gas zu hause....aber ich habe gedacht, dass das kein Problem ist.....weil "Gas" kann ja jeder Durchschnittsverbraucher bei seinem örtlichen Energieunternehmen leichtestens ordern, so wie fast "alle anderen" auch.....

      Oder konkret und wahr.... Ich kaufe mir Geräte mit Tuner für Kabel-TV. Kabelfernsehen ist doch "normal" in D und Durchschnitt, oder? Kann doch kein Problem sein....
      Bei mir schon. Selbst auf Anfrage hat sich Kabel geweigert einen Anschluß zu legen...."Lohnt sich nicht in Ihrer Nebenstraße" haben sie gesagt, es sei denn, wir würden die kompletten Erschließungskosten selber tragen wollen, so ein paar 10.000 Euronen halt. Und das trotz all der Werbung.... Macht aber nix, dann gebe ich die Geräte eben einfach zurück...Die passen einfach hier nicht....woher sollte ich das wissen? Da hat der private Vk "selber Schuld" hätte er eben dazu schreiben sollen, dass Voraussetzung für den Betrieb ist, dass man einen Kabelanschluß hat....Hat er aber nicht: Also ein klarer Sachmangel.
    • schabbesgoi schrieb:

      Du gehörst überhaupt nicht zum real betroffenen Interessenten-/Käuferkreis.


      Entschuldige, das ist absurd.

      Glaubst du, ein BGH-Senat tuned in seiner Freizeit Fords? Trotzdem entscheiden die im Ernstfall, was üblich ist, und nicht der Ford-Freunde Kleinkleckersdorf e.V.

      Mach dich doch nicht lächerlich.

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    • pandarul schrieb:

      Sowas wie 2 x Vorderachse z.B., daß die Montage aufgrund der Fixbohrungen auch bei passendem Lochkreis nicht möglich ist da Spezialanfertigung, daß die zur Felge gehörenden Deckel vom Hersteller (!) nicht passen, weil es eine Spezialanfertigung ist oder auch, daß eine Zulassung aufgrund der zu geringen Achlast bei allen anderen außer dem einen Fahrzeug, für das sie eine Spezialanfertigung sind, ausgeschlossen ist.


      Bitte nicht zurück zu Morientes. Der scheitert ja schon daran, dass er die Deckel, die in seinem Ab-Bild zu sehen sind, überhaupt nicht geliefert werden (können)....und an vielem anderen...
      Nein, darüber will ich nicht....und das wäre für mich ein Rückfall....

      Es warst Du, der meinte, dass in Sachen "Morientes" eh genug wäre und man sich dann auch durchaus "erweiterten" Fragen (Und damit auch für mich welche im "legalen" Bereich) widmen könnte.
    • Schabbes...

      du bist anstrengend. ;)

      Mal weg von den Reifen zu einem Gebiet, wo ich mich besser auskenne und dann reklamiert habe. Klar, war ein Händler, ich hätte nur widerrufen können aber war ein Schnapp unter 40 Euro, von daher war der Unterschied nicht so ganz unwichtig.
      Nun muss ich dazu sagen, diese Tassen unterlagen im Laufe der Jahrzehnte auch gewissen Formveränderungen, es gab diverse Sonderauflagen usw.

      Angeboten war eine Jumbotasse, Bild eingestellt - fertig.

      Geliefert wurde aber eine Frühstückstasse. Aktueller Unterschied, die Frühstückstasse fasst 300 ml, die Jumbotasse 750.


      Es ist nicht mein Problem als Käufer, dass ich nicht im Vorfeld nach der genauen Größe gefragt habe und der VK den Unterschied nicht kannte, den der Hersteller ganz eindeutig macht.
      Eine andere Jumbotasse älterer Auflage hat ein Fassungsvermögen von 625 ml.

      Hätte ich die ältere Auflage der Tasse geliefert bekommen, wäre es kein Reklamationsgrund gewesen.
    • pandarul schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Du gehörst überhaupt nicht zum real betroffenen Interessenten-/Käuferkreis.


      Entschuldige, das ist absurd.

      Glaubst du, ein BGH-Senat tuned in seiner Freizeit Fords? Trotzdem entscheiden die im Ernstfall, was üblich ist, und nicht der Ford-Freunde Kleinkleckersdorf e.V.

      Mach dich doch nicht lächerlich.


      Exakt darin liegt aber der Reiz. Einem Richter, der naturgemäß und vollkommen verständlich, kein Experte ist, den Themenbereich nahe zu bringen.
      Um ihm als erstes zum Beispiel klar zu machen, dass eben nicht jede Felge von Haus aus auf jedes Auto passt und "man" das auch nicht erwarten darf.
      Weil es so viellfältig ist, funktionieren die serösen Shops ja auch so: Erst gibst Du an, was für ein Auto Du hast und danach sagen sie Dir was sie Dir anbieten können und Dir verkaufen täten.
      Ohne die vorige Angabe Deinerseits kannst Du oftmals Felgen nicht mal in den Warenkorb legen ;)

      Wer interessiert ist, für viel Geld im INet "geile Alus" zu kaufen, ohne genaue Spezifikationen, der ist nicht mehr "Durchschnittskäufer"....Oder der kauft auch morgen TreckerFelgen ( ET -103) , weil da in der AB auch irgendwo "Für Ford" drin steht. Stand ja nicht drin: Nicht für den Ka 2 ;)

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    • *alte_eule* schrieb:

      du bist anstrengend.



      Ich weiß, aber lass uns nur genüßlich gemütlich und freundlich aneinander reiben, alte_eule :love:

      Der Vk in Deiner Sache hat sich zu dem Begriff "Jumbo" hinreißen lassen, weshalb auch immer. Aber das hat er angeboten. Und es ist keine Jumbo gewesen.

      Ganz klar: "Falsch" geht gar nicht.

      Wenn er nur Tasse geschrieben hätte, ohne Jumbo...dann hättest Du vielleicht 3 oder 5 mal das Foto angeschaut und gedacht....könnte das ne Jumbo sein?
      Ich glaube, Du hättest dann nachgefragt. Oder, je nach Preis, auch "blind gekauft, auf eigenes Risiko. So als Sammler will man ja auch manchmal keine "schlafenden Hunde" wecken, gell *grins

      Aber wenn Du "einfach" so gekauft hättest, ohne Nachfrage beim VK, weil Du nach Bild "gedacht hast"....welchen Grund zur Reklamation hättest Du dann gehabt?

      Und darum geht es. AB, die irgendwie nicht so vollständig sind, dass alles "klar" wäre.

      Bei Tassen würde ich als "Durchschnittstassenbenutzer" übrigens sagen: Wenn der Kaffee nicht rausläuft, dann ist das Teil für den allgeminen Gebrauch geeignet ;)
      Und das erwarte ich von einer Tasse. Und, wenn da "Jumbo" dran steht, dann muss da auch ein großer Kaffee rein passen. Wieviel ml ein "Jumbo-Kaffe" zu haben hat...dass weiß ich schon nicht mehr.

      Nun darfst Du das gerne als "ignorant" beurteilen...Und Du hast dann auch absolut recht...ich gehöre ja auch nicht zu den Porzellan-Sammlern, sondern da zu den Banausen. Bin dann da also auch nicht der anzusprechende "Interessenkreis"

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    • Ich glaube, auch die Tasse geht fehl.

      Ein Sachmangel wegen unüblicher und nicht genannter Beschaffenheit ist z.B. eine Tasse mit Loch oder eine, die mit löslicher Farbe angepinselt ist; sprich: eine, aus der man nicht trinken kann.

      schabbesgoi schrieb:

      Um ihm als erstes zum Beispiel klar zu machen, dass eben nicht jede Felge von Haus aus auf jedes Auto passt und "man" das auch nicht erwarten darf.


      Das war ja auch nicht die These. Die These war, daß es üblicherweise zu erwarten ist, daß man für einen Felgensatz eine Staßenzulassung überhaupt bekommen kann, daß es grundsätzlich möglich ist, Felgen an verschiedene Automodelle zu verbauen, daß 4 Stück ein Satz sind usw.

      Steht alles x-mal da.

      Ich weiß nicht ganz, warum du mir Dinge in den Mund legst, die ich so nie vertreten habe, um sie dann zu widerlegen. Das mag funktionieren, aber wenn du alles mögliche widerlegen willst, was ich nie gesagt habe, wird das doch eine längliche Diskussion, und ich mutmaße, daß sie einen überschaubaren Nutzen für den Leser haben wird.

      Anstrengend? Nuja, will ich mal nicht widersprechen. Rückzugsgefechte halt. 8)
    • Ich unterstütze gerne auch gius Aussage, auch wenn es vielleicht nur 99,5% oder gar nur 98% sind, da würde ich mich jetzt nicht festlegen. Ein paar Felgen werden sicher auch aufgrund des Schrottwertes, zur Deko im Clubhaus oder für Monstertrucks verkauft, keine Frage.

      Aber üblicherweise, also sagen wir der Einfachheit halber doch mal in 9 von 10 Fällen, will man damit ein Auto bestücken, mit dem man am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Auch als Tuner.