Rückgabe von Felgen nach 3 Monaten

    • pandarul schrieb:

      Aber üblicherweise, also sagen wir der Einfachheit halber doch mal in 9 von 10 Fällen, will man damit ein Auto bestücken, mit dem man am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Auch als Tuner.


      Jepp, das glaube ich auch, dass der K das will. Wenn es aber nicht in der AB steht, dass es passen wird.... woher zieht er dann eine "berechtigte" Annahme, dass es passen wird?
    • Ich getraue mich mal auf TE zurückzukommen

      Morientes
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      Zuletzt geändert von Morientes am So 10. Nov 2013, 20:32, insgesamt 1-mal geändert.
    • Panda, diese Tasse hatte eine zugesicherte Eigenschaft, die sie nicht besaß. So einfach ist das, und deshalb schlägt der Vergleich m.E. nicht fehl.
      Und wenn du hier den Zweck des Trinkens anführst, hinkt der Vergleich. Bei einem Speiseteller erwartest du sicher auch keinen Kuchenteller.

      Schabbes, ohne diese zugesicherte Eigenschaft hätte ich den VK zur Sicherheit auslitern lassen und nicht geboten. *g*


      Aber gehen wir mal zurück, zu dem VK, der sich nicht auskennt mit dem, was er anbietet.
      Hier mal ein Stück, das ich in genau dieser Ausführung noch aus eigener Erfahrung kenne, das ich erst kürzlich im Museum bewundert habe, das mir deshalb durch den Kopf schwirrt, und wo ich nur den Kopf geschüttelt habe, als so ein Jungspund erklärt hat - wohl eher den Versuch unternommen... :D
      commons.wikimedia.org/wiki/Fil…rmaschine2.jpg?uselang=de

      Es gibt für die Beschreibung ein Typenschild, auf dem allerhand steht. Außerdem kannst du dann testen, ob sie läuft und Strom annimmt. Du kannst prüfen, ob noch alles gängig ist . Die Wahrscheinlichkeit, dass die dazugehörigen Platten für einen echten Testlauf noch zur Verfügung stehen schätze ich als äußerst gering.
      Als privater VK würde ich genau so anbieten und auch angeben, dass ich für die Funktion der Stanze keine Zusage machen kann.


      Als redlicher VK beschreibst du nach bestem Wissen und Gewissen, versuchst, nichts zu unterschlagen, und stehst für Rückfragen zur Verfügung.
    • ah.. siehste... da war doch noch ein Beispiel für von wegen "üblicherweise in Gebrauch nehmen" und "ungetestet"....

      Ich hatte mal ne ziemlich alte Gasuhr mit Münzschlitz in einem alten Keller gefunden. Verbeult, Deckel etwas offen. Wie hätte man nun das Teil in der Bucht beschreiben sollen? Als Schrott? Oder dann doch lieber (natürlich reich bebildert, mit Beschreibung der Beulen) als "ungetestet"? Man kann sowas ja schlecht an die heimischen Gasrohre anlöten. Und selbst wenn.... vielleicht findet sich ja ein geneigter Gas-Wasser-Scheisse-Fachmann, der das macht) hat man dann auch noch den Mangel an passenden Münzen....

      Ich hab das Teil aber nicht in der Bucht eingestellt sondern mit zum Antikmarkt mitgenommen.... da gabs dann allerdings auch ein Bietgefecht zwischen drei Interessenten. Und niemand hat nach Funktionstüchtigkeit gefragt....

      Hoffentlich wussten diese Sammler um die Mängel von wegen "bestimmungsmässig in Gebrauch nehmen"..... ?(
    • *alte_eule* schrieb:

      Panda, diese Tasse hatte eine zugesicherte Eigenschaft, die sie nicht besaß. So einfach ist das, und deshalb schlägt der Vergleich m.E. nicht fehl.


      Es geht doch aber gerade um Eigenschaften, die nicht zugesichert sind, sondern vom Käufer vorausgesetzt werden können.

      *alte_eule* schrieb:

      Als privater VK würde ich genau so anbieten und auch angeben, dass ich für die Funktion der Stanze keine Zusage machen kann.


      Ja, korrekt, die übliche Verwendung von sowas ist ja auch (heutzutage!) Museumsstück, weshalb kein Käufer einfach voraussetzen kann, daß das Teil tut.

      Bei einem Fax-Gerät sähe das anders aus, daß muß auch ohne konkrete Zusicherung funktionieren. Im 20 Jahren ist das vielleicht anders, weil da auch beim Fax die übliche Verwendung nicht mehr an der Telefondose ist.

      monza30 schrieb:

      Hoffentlich wussten diese Sammler um die Mängel von wegen "bestimmungsmässig in Gebrauch nehmen"..... ?(


      Hör doch auf mit deinem "bestimmungsgemäß", davon sprechen wir nicht. Was ist denn der übliche Gebrauch von sowas heutzutage? Sind mehr davon im produktiven Einsatz (=Gasuhr, die mit Münzen betrieben wird) oder sind mehr davon in Sammlerhand?

      edit: Wenn sich die Frage nicht beantworten läßt, ist der produktive Einsatz übrigens auch nicht mehr der übliche.

      Korrekt beschreiben tust du das als privater mit einem Sachmangelhaftungsausschluß, um auf der ganz sicheren Seite zu sein. Auf dem Flohmarkt könntest du "gekauft wie gesehen" vereinbaren, besser auch ausdrücklich "zum Basteln".

      @all: Geht davon aus, daß Morientes' Realname, Anschrift, Geburtsdatum, Bilder und Daten seiner Karre (die hat natürlich nicht das zeitliche gesegnet), sein Fahrlehrer, seine Kumpels, sein amtliches Kennzeichen usw. bekannt sind. Es gibt aber wenig Sinn, sowas hier zu veröffentlichen, es geht ja nicht um eine Hexenjagd, oder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Hör doch auf mit deinem "bestimmungsgemäß", davon sprechen wir nicht. Was ist denn der übliche Gebrauch von sowas heutzutage? Sind mehr davon im produktiven Einsatz (=Gasuhr, die mit Münzen betrieben wird) oder sind mehr davon in Sammlerhand?



      bestimmungsgemäss ist doch üblich..... nicht üblich wäre auch nicht bestimmungsgemäss. Etwa Eule's Tasse als Wurfgegenstand benutzen. Oder sich ne Felge ans Bein nageln....

      Jo... sind immer noch Gasuhren mit Münzbetrieb in Gebrauch... nur wo musste mal selbst kucken. Und wennste jetzt auf PRODUKTIVEN Einsatz abhebst.... oben steht irgendwas von "229V geräten aus frühen Zeiten" und deinem Geschrubteten von "Ingebrauchnahme". Ich zitiere dich mal: "Ein 220-V-Gerät muß, sofern die übliche Verwendung dieser Dinger tatsächlich deren alltägliche Benutzung ist, an 237 V funktionieren". Nö... ein nach dem Krieg gebautes Gerät MUSS das keineswegs. KANN aber....

      Und nochmal zu den Felgen.... ein "Satz" kann auch unterschiedliche Traglasten bedeuten.... auch unterschiedliche sonstige Abmessungen.

      Hat hier jemand einen Ferrari Modena zufällig? Möge dann mal büdde in die Papiere schauen wegen der Achslasten. Und in der Betriebsanleitung mal nachsehen ob da was von Felgenabmessungen und deren notwendigen Traglasten drinsteht...
    • monza30 schrieb:

      nicht üblich wäre auch nicht bestimmungsgemäss


      Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Speers mit Steinspitze ist die Mammutjagd. Der übliche ist das Rumstehen in der Steinzeit-Ausstellung.

      Und ja, wer ein Gerät, das im Alltag üblicherweise benutzt wird, ohne weitere Anmerkung verkauft, der haftet auf dessen Funktion, s.o. den Rasierer. Ich habe keine Ahnung von Gasuhren, was da üblich ist oder nicht, kann ich dir nicht sagen.
    • Penny schrieb:

      Mich würde jetzt am meisten interessieren, was Morientes jetzt vorhat.


      Interessant wäre das schon. Man ist ja auch neugierig, wie es weiter geht nach so viel "Mühen" :P

      Aber wichtig? Ich weiß nicht....so wirklich....
      Für den Einzelfall hier, gibt es hier "genug" in Hülle und Fülle zu finden. Da habe ich das ganz gute Bauch-Gefühl, dass "dem Recht" geholfen ist.
      Und das reicht mir. Die Neugier, ja...die reizt....Aber wozu? Einfach nur so ein "Kitzel", vollkommen überbewertet...*lach und *drück
    • pandarul schrieb:

      monza30 schrieb:

      nicht üblich wäre auch nicht bestimmungsgemäss


      Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Speers mit Steinspitze ist die Mammutjagd. Der übliche ist das Rumstehen in der Steinzeit-Ausstellung.

      Und ja, wer ein Gerät, das im Alltag üblicherweise benutzt wird, ohne weitere Anmerkung verkauft, der haftet auf dessen Funktion, s.o. den Rasierer. Ich habe keine Ahnung von Gasuhren, was da üblich ist oder nicht, kann ich dir nicht sagen.


      Der "Test" so eines Speeres wäre ein wenig schwierig. Das liegt aber daran, dass Mammuts so selten geworden sind. Genau so wie F 360 Modenas.....
    • pandarul schrieb:

      Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Speers mit Steinspitze ist die Mammutjagd. Der übliche ist das Rumstehen in der Steinzeit-Ausstellung.

      hör uffe mit Klinkendrietereien.... du weisst genau was gemeint ist und reibst dich an solchen Spitzfindigkeiten. Übrigends ist es garnicht gewiss, ob der bestimmungsmässige Gebrauch mal die Mammutjagd war oder das Über-den-Jordan-Bringen des Nachbarn zwei Höhlen weiter, um dessen Weib in die heimische Behausung zu schleifen. Würdeste also irgendwie auch nicht weit kommen mit der Beschreibung als "normale Eigenschaft"....
    • Ja, das stimmt, aber wie gesagt, auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch kommt es doch überhaupt nicht an.

      Es geht darum, was ein Käufer heutzutage mit seinem objektiven Empfängerhorizont erwarten kann, wozu die erworbene Ware üblicherweise eingesetzt wird. Weshalb niemand wissen muß, ob es nun Mammutjagd oder Krieg war, wofür so ein Speer gut war. Heute hat es historischen Wert, wird gesammelt und aufbewahrt. Für diesen Zweck hat sich das Teil zu eignen, wenn nichts gegenteiliges dabeisteht.

      Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern die Rechtslage.

      Und wenn deine Gasuhr auch üblicherweise bloß noch historischen Wert hat, dann gilt für die das gleiche; kein Käufer kann dann voraussetzen, daß sie funktionstüchtig ist.

      Wenn sie üblicherweise aber aufm Campingplatz an der Gasleitung verbaut wird, dann solltest du im eigenen Interesse sicherstellen, daß das Teil noch tut, bevor du sie verkaufst, oder eben einen entsprechenden Sachmangelhaftungsausschluß formulieren. Ich verstehe auch gar nicht, wo da das Problem sein soll.

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    • monza30 schrieb:

      Wer wechselt denn dann aufem Campingplatz die Euros in Reichsmark? 8|


      Sag doch gleich, daß da Reichsmark reinkommen.

      Dann ist die übliche Verwendung jedenfalls nicht, mit dem Ding die Gasleitung via Münzeinwurf zu schalten und ich würde sagen, daß ein Käufer die Funktionsfähigkeit ohne explizite Zusicherung nicht voraussetzen darf.