superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • biguhu schrieb:

      ...aber die strafrechtliche Schiene halte ich für groben Unfug, der uns von den eigentlichen Fragen ablenkt. Nochmals: Wo ist hier die Gewalt oder das empfindliche Übel, das zwingend für Nötigung und Erpressung notwendig ist?

      @ Uhu.Nur kurz.Für mich ist es ein empfindliches Übel,wenn man finanziellen Konsequenzen droht.Gewalt? Ja,iallerdings im übertragenen Sinne.Die Gewalt des Gesetzes,wobei man nicht wissen kann,ob sie in diesem Fall zu Gunsten des K ausfällt.
      Ebenso sehe ich persönlich es als Erpessung an,wenn man mir mitteilt,zahle oder ...
      Ich bin weder Richter noch RA.Meine aber,ein gesundes Rechtsempfinden zu haben.
      Somit auch meine Frage,ob nicht auch das Strafrecht greift.M.E. könnte es herangezogen werden.
      Zudem sind meine P´s dazu eher als Frage denn als Feststellung zu sehen.Ich war der Meinung,dass dir das klar ist.
      Um den Fred aber nicht noch weiter unnötig zu belasten,schlage ich vor,die nicht passenden P´s zu verschieben odr zu entfernen.
      Tschuldigung.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • So, nun kommen wir in unserer Diskussion doch weiter.

      ohrwürmchen schrieb:

      Für mich ist es ein empfindliches Übel,wenn man finanziellen Konsequenzen droht.Gewalt? Ja,iallerdings im übertragenen Sinne.Die Gewalt des Gesetzes,wobei man nicht wissen kann,ob sie in diesem Fall zu Gunsten des K ausfällt.

      Entscheidend ist aber nicht, was du für dich als empfindliches Übel ansiehst, sondern was das Gesetz bzw. die Rechtsprechung darunter versteht. Die Gewalt können wir hier vollkommen außer Acht lassen, denn Marcus hat niemals Gewalt gegen einen Verkäufer ausgeübt. Zum empfindlichen Übel führte der BGH aus (vgl. BGH NStZ 1992, 278):

      Empfindlich ist ein Übel dann, wenn der in Aussicht gestellte Erfolg von solcher Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet ist, das bezweckte Verhalten so zu veranlassen, es sei denn, dass erwartet werden kann, dass das Opfer in besonnener Selbstbehauptung standhält.

      Und die Ankündigung rechtlicher Schritte fällt nun mal nicht unter die Definition des empfindlichen Übels. Sonst würden sehr viele Anwaltsbriefe der Straftatbestand der Erpressung oder der Nötigung erfüllen.
      Und dann muss man auch noch folgendes differenzieren:

      Nur eine Warnung, keine Drohung liegt vor, wenn der Täter nicht vorgibt, Einfluss auf den Eintritt des Übels zu haben.

      wwwa.jura.uni-tuebingen.de/vog…ss/vorlesung/freiheit.htm

      Marcus droht also allenfalls mit der Einleitung zivilrechtlicher Schritte, aber nicht mit einer Verurteilung (davor kann er höchstens warnen), denn er wird wohl kaum behaupten, Einfluss auf das Urteil zu haben.

      ohrwürmchen schrieb:

      Um den Fred aber nicht noch weiter unnötig zu belasten,schlage ich vor,die nicht passenden P´s zu verschieben odr zu entfernen.

      Wieso denn, wir diskutieren hier einen Randaspekt, der aber unmittelbar für das Thema von Belang ist, genauso wie Kaio und giu. Mit meinen letzten Post wollte ich nur vermeiden, dass wir uns in der Sache immer nur im Kreis drehen.

      ohrwürmchen schrieb:

      Tschuldigung.

      Das musst du nicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Kaiolito schrieb:

      Grundsätzlich ist es doch so, dass wir alle ständig und von einander lernen und ehrlich gesagt, bin ich da beim BGB heute auch mal ins schlingern gekommen. ;)

      Aber dafür hab ich es dann auch irgendwie im Kopf auseinandergepuzzelt. Danke. Jetzt könnte es passen.

      Mir schwirren da zwar noch ein paar andere rechtliche Ungereimtheiten durch die Birne :D aber die sind weniger interessaant, als die Vorstellung, dass die deutschen PH-Versicherer gegen Ebay klagen ;)

      Nunja.

      Ich fasse nochmal die bereits aufgeführten betreffenden Accounts zusammen, weil sie hier irgendwo stehen, aber nicht beieinander. Die aktuellen Namen sind grün, die umbenannten Vorgängeraccounts darunter:

      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      chrono-matic (10) / i***c (10)

      --> casaorelli

      --> objective-c-dev

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…None_ViewLink&frmPage=992

      myworld.ebay.de/chrono-matic



      chronometre (privat) / 70BWs c***e (privat)

      -->superocean

      -->lidolocarno

      -->viacantonale

      -->vantage-racing

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      myworld.ebay.de/chronometre


      orselina (1)

      myworld.ebay.de/orselina


      erwin321 NRM

      myworld.ebay.de/erwin321


      genferschliff i***e (17)

      -->frecce-tricolori

      -->cocoa-dev

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      myworld.ebay.de/genferschliff


      chronoracer (14)

      -->gordola

      -->javaplus-dev

      myworld.ebay.de/chronoracer
      Bilder
      • chronometre 09.06.13.png

        65,71 kB, 1.423×1.079, 113 mal angesehen
      • chrono-matic 09.06.13.png

        71,18 kB, 1.423×1.079, 114 mal angesehen
      • genferschluff 09.06.13.png

        68,13 kB, 1.423×1.079, 104 mal angesehen
    • Das so genannte "gesunde Rechtsempfinden" des Normalbürgers und Nichtjuristen (nicht ohne Grund steht "gesund" mit dabei !) unterscheidet sich schon erheblich von dem, was in den Gesetzestexten, mehr noch in einigen wirklich kranken Urteilen und Urteilsbegründungen sowie darauf basierenden Gesetzeskommentaren steht.
      • Wenn Gesetzestexte klar und allgemein verständlich wären, wozu brauchen dann ausgerechnet Juristen bei Verfahren und Schriftsätzen immer wieder die diversen Kommentare hierzu? (Die übrigens eindeutig von Juristen für Juristen verfasst wurden und für "normale Menschen" auch wieder kaum verständlich sind ..)
      Entscheidend ist aber nicht, was du für dich als empfindliches Übel ansiehst, sondern was das Gesetz bzw. die Rechtsprechung darunter versteht.
      • Ach ja? Und deshalb diskutieren wir hier bei Auktionshilfe auch in mehreren Threads munter über (teilweise auch "höchstrichterliche") Urteile und deren Sinnhaftigkeit bzw. Sinnfreiheit?
      Zum empfindlichen Übel führte der BGH aus (vgl. BGH NStZ 1992, 278) :
      Empfindlich ist ein Übel dann, wenn der in Aussicht gestellte Erfolg von solcher Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet ist, das bezweckte Verhalten so zu veranlassen, es sei denn, dass erwartet werden kann, dass das Opfer in besonnener Selbstbehauptung standhält.

      Wenn jemand nur über geringe finanzielle Mittel verfügt, ist die Aussicht auf eine hohe Kostenbelastung schon ein empfindliches Übel.

      Und über realitätsferne Entscheidungen des BGH, die teilweise auch durch andere Urteile des gleichen BGH mit anderer Besetzung wieder in den Gully gespült wurden, brauchen wir hier hoffentlich nicht (erneut) ins Detail gehen .... oder etwa doch?

      Gerade bei den in diesem und in den Abmahnthreads behandelten Themenkreisen "passt" das zu 100%, schließlich zielen diese "freundlichen Anschreiben" genau darauf ab, den Angeschriebenen unter Ankündigung von (teilweise abstrus konstrierten) Rechtsfolgen und Kosten zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassung zu bewegen, was im Falle von nicht mindestens mit juristischen Grundkenntnissen ausgestatteten Adressaten sehr erfolgversprechend ist.

      Und die Ankündigung rechtlicher Schritte fällt nun mal nicht unter die Definition des empfindlichen Übels. Sonst würden sehr viele Anwaltsbriefe der Straftatbestand der Erpressung oder der Nötigung erfüllen.

      Gerade weil diese Anwälte (und auch beispielsweise Inkassounternehmen) sehr gut die reinen Gesetzestexte und deren Auslegungen in Kommentaren und Urteilen kennen und eben diese Kenntnisse bei der nicht anwaltlich vertretenen Gegenseite eher seltener anzutreffen sind, sind sie sehr hart an der Grenze zu diesen Straftatbeständen formuliert und erreichen eben gerade durch diese "noch legalen" Druckmittel sehr oft den angestrebten Erfolg.

      In anderen Bereichen wurde und wird den nicht zum "Forenkern" (also längerfistig aktiven Usern) gehörenden Schreibern immer wieder ans Herz gelegt, dass sie eine Anzeige erstatten sollten, wenn sie sich durch die Handlungen eines Anbieters in betrügerischer Absicht geschädigt fühlen.

      So, nun kommen wir in unserer Diskussion doch weiter.
      Wenn Du meinst ....
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • @dieselente

      Noch dezidierter: Definition "empfindliches Übel":

      Das Übel stellt einen Nachteil von solcher Erheblichkeit für das Opfer dar, dass seine Ankündigung geeignet ist, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren. Diese Voraussetzung entfällt, wenn von dem Bedrohten in der konkreten Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (Selbstverantwortungsprinzip, BGHSt 31, S. 195, 201).

      PROBLEM: Drohung mit rechtlichen Schritten (rechtmäßige Mittel)

      tvA: Es ist unerheblich, ob die Übelszufügung erlaubt ist (L/K, § 240 Rdnr. 13).

      Rspr.: Die Ankündigung die Sache an einen Rechtsanwalt zu übergeben ist ein sozial adäquates Verhalten zur Klärung der Streitigkeit. Dies haben der Rechtsstaat & auch der einzelne Bürger hinzunehmen. Es kann erwartet werden, dieser Drohung in besonnener Selbstbehauptung standzuhalten (OLG Karlsruhe, JZ 2004, S. 101 f.).

      Quelle: abosabos.de/Dateien/BT2.PDF

      Wir diskutieren hier nicht über strittige Rechtsfragen, sondern über solche, die in der Rechtsprechung schon lange eindeutig höchstrichterlich geklärt sind. Dass man es selbst anders entschieden hätte, ist eine müßige Feststellung.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      @dieselente

      Noch dezidierter: Definition "empfindliches Übel":

      Das Übel stellt einen Nachteil von solcher Erheblichkeit für das Opfer dar, dass seine Ankündigung geeignet ist, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren. Diese Voraussetzung entfällt, wenn von dem Bedrohten in der konkreten Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (Selbstverantwortungsprinzip, BGHSt 31, S. 195, 201).

      PROBLEM: Drohung mit rechtlichen Schritten (rechtmäßige Mittel)

      tvA: Es ist unerheblich, ob die Übelszufügung erlaubt ist (L/K, § 240 Rdnr. 13).

      Rspr.: Die Ankündigung die Sache an einen Rechtsanwalt zu übergeben ist ein sozial adäquates Verhalten zur Klärung der Streitigkeit. Dies haben der Rechtsstaat & auch der einzelne Bürger hinzunehmen. Es kann erwartet werden, dieser Drohung in besonnener Selbstbehauptung standzuhalten (OLG Karlsruhe, JZ 2004, S. 101 f.).

      Quelle: abosabos.de/Dateien/BT2.PDF

      Wir diskutieren hier nicht über strittige Rechtsfragen, sondern über solche, die in der Rechtsprechung schon lange eindeutig höchstrichterlich geklärt sind. Dass man es selbst anders entschieden hätte, ist eine müßige Feststellung.

      Moin big :)
      Magst du das von dir zitierte Zitat ( ;( welch Satzbau) noch einmal durchlesen?
      Kann ein "Opfer" von Hr. Roos "mit den Folgen rechnen"?
      Wie ich schon bemerkt habe, gibt es dutzende "Interpretationen von "empfindliches Übel".
      Im Kreis drehen wir uns nicht, nur ziemlich doof verteilt auf 2 Threads. Evt. sollte man die Argumentationen zu diesem Thema mal in einem Fred zusammenführen :?:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Kann ein "Opfer" von Hr. Roos "mit den Folgen rechnen"?

      Inwiefern ist das für Nötigung oder Erpressung von Belang? Das verstehe ich jetzt nicht.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Wie ich schon bemerkt habe, gibt es dutzende "Interpretationen von "empfindliches Übel".

      Dann stelle sie doch bitte hier ein. Bitte jetzt aber keine selbstgestrickten Definitionen, sondern Rechtsprechung oder juristische Kommenatare. Ich habe gut 30 min darauf verwendet, nach entsprechenden Definitionen zu googeln und bin dabei auf immer wieder dieselben Formulierungen gestoßen, die bereits vor Jahrzehnten vom BGH gefestigt wurden. Eine andere Interpretation ist mir dabei nicht begegnet, aber wir können gern darüber diskutieren, sobald du die Quelle nennst.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Im Kreis drehen wir uns nicht, nur ziemlich doof verteilt auf 2 Threads. Evt. sollte man die Argumentationen zu diesem Thema mal in einem Fred zusammenführen :?:

      Schaue ich mir vielleicht heute Abend an, wenn man die Postings noch vernünftig getrennt bekommt.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das hast du doch ausgekramt:
      "Das Übel stellt einen Nachteil von solcher Erheblichkeit für das Opfer
      dar, dass seine Ankündigung geeignet ist, den Bedrohten im Sinne des
      Täterverlangens zu motivieren.
      Diese Voraussetzung entfällt, wenn von
      dem Bedrohten in der konkreten Lage erwartet werden kann, dass er der
      Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält
      (Selbstverantwortungsprinzip, BGHSt 31, S. 195, 201)."

      Plöpp, und schon haben wir eine Rechtsauslegung" :)
      Jetzt müssen wir noch die "Erheblichkeit" diskutieren, die ich mit Androhung einer Betrugsanzeige und mehreren Drohmails (in denen von der Forderung Stück für Stück abgerückt wird) sehe.

      Das was ich nicht hervorgehoben habe (letzter Satz), in der konkreten Lage darf der Abbrecher durchaus eine Schadensersatzklage erwarten (muss er das?), muß er sich aber und da lege ich mich fest, auf in mehreren Mails geforderten und, bei Kontra, in der Summe reduzierten Forderungen einlassen?
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      *selbstzensiert*!
    • :?:

      Die Definition ist doch diejenige, die ich hier schon mehrfach in gleichem oder leicht abgewandelten Wortlaut zitiert habe. Insofern ergibt sich hier doch nichts Neues.

      ...muß er sich aber und da lege ich mich fest, auf in mehreren Mails geforderten und, bei Kontra, in der Summe reduzierten Forderungen einlassen?

      Forderungen allein, egal wie häufig sie gestellt werden, erfüllen nicht den Straftatbestand der Nötigung oder Erpressung: Es fehlt weiterhin das empfindliche Übel (oder die Gewalt). Ob da irgendwann eine andere Straftat oder ein Unterlassungsanspruch ins Spiel kommt, wäre vielleicht gesondert zu klären.

      Kann es sein, dass einige hier versuchen auf Biegen und Brechen irgendetwas zu konstruieren, weil sie es nicht ertragen können, dass superocean (straf)rechtlich nicht beizukommen ist?
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Trennen wir doch einmal Zivil- und Strafrecht. Eine Aufforderung von A an B zum finanziellen Ausgleich eines (angeblich) erlittenen durch A verursachten Schaden, verbunden mit der Androhung von zivilrechtlichen Schritten bei Nichtbefolgung, ist ein absolut normaler Vorgang, gegen den nichts einzuwenden ist (es sei denn Sittenwidrigkeit wenn der finanzielle Schaden aus der Luft gegriffen ist). Betrug hingegen ist ein Strafrechtstatbestand, wenn A also B wegen Betrug anzeigt bringt ihm das seinen angeblichen finanziellen Schaden auch nicht zurück, weil dieser nur zivilrechtlich eingeklagt werden kann. Ich sehe also keinen direkten kausalen Zusammenhang zwischen der Geldforderung einerseits und der Androhung einer Strafanzeige wegen Betrugs anderseits. Hinzu kommt, dass der geforderte Betrag in keiner Relation zu dem angeblichen Betrugsschaden (Differenz zwischen Original - und Verkaufspreis) steht und somit kein Schadensausgleich sondern ein willkürlich geforderter Betrag ist. Banal ausgedrückt also "Du hast ein Strafdelikt begangen, entweder du zahlst mir einen Betrag von X oder ich bringe dieses Delikt zur Anzeige". Wie wäre es wenn man Delikt und Betrag beide "erhöht", z.B. in "Mord" und "1 Million"?
    • Das ist mal ein interessanter Ansatz, aber da hätte ich doch zwei Anmerkungen:

      1. Vielleicht habe ich es nur überlesen, aber wo finde ich die Stelle, an der superocean mit Betrugsanzeige droht, wenn kein Geld fließt?

      2. Gehe ich deinen Gedankengang mit, dann stelle ich schnell fest, dass ich mich auch schon (und wahrscheinlich ganz viele von uns) mal der Erpressung schuldig gemacht hätte. Als mir mal minderwertige und defekte Ware von einem Privatverkäufer geliefert wurde, habe ich ganz offen mit einer Anzeige gedroht, wenn ich nicht entschädigt werde. Anzeige folgte später auch und führte durch den dadurch entstandenen Druck zum Ziel.

      Sind wir nun alle Straftäter? Nein! Ich zitiere nochmal:

      Rspr.: Die Ankündigung die Sache an einen Rechtsanwalt zu übergeben ist ein sozial adäquates Verhalten zur Klärung der Streitigkeit. Dies haben der Rechtsstaat & auch der einzelne Bürger hinzunehmen. Es kann erwartet werden, dieser Drohung in besonnener Selbstbehauptung standzuhalten (OLG Karlsruhe, JZ 2004, S. 101 f.).

      Und selbstverständlich ist auch eine Anzeige ein sozial adäquates Verhalten zur Klärung der Streitigkeit (auch wenn die Anzeige das Geld nicht in direkter Weise zurückbringt). Was anderes ist es, wenn ich gar nicht Geschädigter der Straftat bin und lediglich für mein Stillschweigen belohnt werden möchte (das ist kein sozial adäquates Verhalten). Dann sind wir nämlich bei deinem Beispiel des Mordes.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Als mir mal minderwertige und defekte Ware von einem Privatverkäufer geliefert wurde, habe ich ganz offen mit einer Anzeige gedroht, wenn ich nicht entschädigt werde. Anzeige folgte später auch und führte durch den dadurch entstandenen Druck zum Ziel.
      Anzeige wegen was? Wo liegt hier eine Straftat vor? So etwas ist mangelhafte Erfüllung eines (privaten) Kaufvertrages, und kann nur auf zivilrechtlichem Weg geklärt werden. Sorry, aber angesichts deiner Erfahrung überrascht mich dieses Vorgehen nun doch etwas.
    • biguhu schrieb:

      Was anderes ist es, wenn ich gar nicht Geschädigter der Straftat bin und lediglich für mein Stillschweigen belohnt werden möchte (das ist kein sozial adäquates Verhalten). Dann sind wir nämlich bei deinem Beispiel des Mordes.

      Unabhängig davon, dass hier ja überhaupt keine Straftat vorliegt, zielt der Käufer wohl in erster Linie auf den Vernanstalter bzw. die Ticketagentur ab, welche einen Weiterverkauf untersagen. Er selber ist ja nicht geschädigt, da er er einen geforderten Preis gezahlt hat.

      Aber zurück zum "schwereren" Beispielen. Lassen wir den Mord einmal weg, weil der Geschädigte da eben nicht mehr existiert. Sagen wir "schwere Körperverletzung mit Vorsatz", z.B. durch eine Schusswaffe. Wird der Täter strafrechtlich verurteilt bekommt der Betroffene vielleicht ein Schmerzensgeld, was in Deutschland in der Regel relativ niedrig ist. Besorgt man sich nun ein höheres Schmerzensgeld durch Nötigung bzw. in einem solchen Fall sogar Erpressung...?!
    • biguhu schrieb:

      :?:

      Die Definition ist doch diejenige, die ich hier schon mehrfach in gleichem oder leicht abgewandelten Wortlaut zitiert habe. Insofern ergibt sich hier doch nichts Neues.

      ...muß er sich aber und da lege ich mich fest, auf in mehreren Mails geforderten und, bei Kontra, in der Summe reduzierten Forderungen einlassen?

      Forderungen allein, egal wie häufig sie gestellt werden, erfüllen nicht den Straftatbestand der Nötigung oder Erpressung: Es fehlt weiterhin das empfindliche Übel (oder die Gewalt). Ob da irgendwann eine andere Straftat oder ein Unterlassungsanspruch ins Spiel kommt, wäre vielleicht gesondert zu klären.

      Kann es sein, dass einige hier versuchen auf Biegen und Brechen irgendetwas zu konstruieren, weil sie es nicht ertragen können, dass superocean (straf)rechtlich nicht beizukommen ist?

      Zumindest ich (ich kann nur für mich sprechen) konstruiere nicht.
      Ich versuche meine Rechtsauffassung zu erklären, und u.U. durch Gesetzestexte/"Kommentare" zu untermauern.
      Für die moralische Keule bin ich nicht zuständig!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • Es ist ein schwieriges Thema.
      Ein empfindliches Übel ? Kommt darauf an.
      Verdienst 1200 Netto,gewünschte Forderung :1000 €.Schon empfindlich.
      Verd. 10000 Netto,selbe Forderung > nicht so empfindlich.
      Eine Ankündigung rechtlicher Schritte stellt für mich pers. schon eine Bedrohung da.Aber das am Rande.
      Als Beispiel mögen die Abmahnungen incl. derer Verfasser herhalten,wie Dieselente in P# 565 das schon schrieb.

      Zitat Uhu:
      Kann es sein, dass einige hier versuchen auf Biegen und Brechen
      irgendetwas zu konstruieren, weil sie es nicht ertragen können, dass
      superocean (straf)rechtlich nicht beizukommen ist?


      Ich nicht.Rein rechtlich ist er auf der sicheren Seite - zumindest meisst.
      Was aber nichts an der Tatsache ändert,dass er irgendwas zensiertes ist.
      Womit wir bei Recht und Moral und der Verbindung zwischen beiden wären.Es gibt (fast) keine.
      Hätte ein jeder Mensch Moral,bräuchte es keine Juristen.Diese gibt es verm. nur,weil sie einen Weg gefunden haben,die Moral abzuschaffen,rechtlich abgesichert natürlich.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      ...
      Ein empfindliches Übel ? Kommt darauf an.
      Verdienst 1200 Netto,gewünschte Forderung :1000 €.Schon empfindlich.
      Verd. 10000 Netto,selbe Forderung > nicht so empfindlich.

      Nun löst sich diese Betrachtung aber vollends von allen vorliegenden Zusammenhängen.

      ohrwürmchen schrieb:


      Eine Ankündigung rechtlicher Schritte stellt für mich pers. schon eine Bedrohung da.Aber das am Rande.

      Eine Bedrohung kann es ja auch sein, nur eben keine Nötigung/Erpressung

      ohrwürmchen schrieb:

      ...
      Womit wir bei Recht und Moral und der Verbindung zwischen beiden wären.Es gibt (fast) keine.
      Hätte ein jeder Mensch Moral,bräuchte es keine Juristen.Diese gibt es verm. nur,weil sie einen Weg gefunden haben,die Moral abzuschaffen,rechtlich abgesichert natürlich.

      Jetzt wirds philosophisch.

      Die Juristen haben keinen Weg gefunden, die Moral abzuschaffen. Moral ist individuell geprägt und verankert. Wenn diese nicht mehr da ist, dann hat das Individuum daran "Schuld", welches diese besessen hat, da es sie aufgegeben hat, aus welchem Grund auch immer.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      ohrwürmchen schrieb:

      ...
      Ein empfindliches Übel ? Kommt darauf an.
      Verdienst 1200 Netto,gewünschte Forderung :1000 €.Schon empfindlich.
      Verd. 10000 Netto,selbe Forderung > nicht so empfindlich.

      Nun löst sich diese Betrachtung aber vollends von allen vorliegenden Zusammenhängen.


      Und ich würde hier gerne noch eine Ergänzung machen, weil ohrwürmchen sich offensichtlich immer noch nicht das StGB zur Hand genommen hat (bzw. die Zitate daraus hier gelesen hat), es nicht verstehen will oder kann. ohrwürmchen, nicht die Forderung muss empfindlich sein, sondern das angedrohte Übel! superocean wird sich angesichts dieser unnötigen Diskussion ins Fäustchen lachen.

      Edit: Ja, und es ärgert mich so langsam wirklich, dass du noch immer versuchst, das StGB nach deinem persönlichen Empfinden zurechtzubiegen, was nun wirklich skurrile Züge annimmt. Nachdem du zu Beginn der Diskussion die Fragen nach dem empfindlichen Übel komplett ignoriert hast, versuchst du jetzt das "empfindlich" vom "Übel" zu lösen, Hauptsache es taucht irgendwo in deinen Zeilen auf, dann wird das mit der Nötigung und Erpressung schon passen. Der superocean muss sich doch irgendwie strafbar gemacht haben! X(
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.