Gerichtsreporterin “Sabine” kann es nicht lassen

Weiterhin versucht die Gerichtsreporterin, deren Name mittlerweile vermutlich bekannt sein dürfte, mit polemischen Aufsätzen für ihre vermeintlichen Auftraggeber Euroweb/Kanzlei Berger Stimmung zu machen. Auffallend ist dabei nicht nur, dass eine einstweilige Verfügung auf Seiten der Kanzlei Berger als endgültiges Urteil dargestellt wird, auch die Wortschöpfungen einer “selbst behaupteten” Journalistin erscheinen nachdenkenswert:

Womit die Fernsehgemeinde ein größtenteils komplett falsches bzw. völlig verzerrtes Bild von Euroweb und die sie vertretene Kanzlei Berger Law LLP (CEO: Philipp Berger, Andreas Buchholz) präsentiert bekam.

“…. größtenteils komplett…….” ? , was genau will eine Journalistin damit sagen?

Weiter wird über den Rechtsanwalt Musiol berichtet, der angeblich zahlreiche Prozesse gegen die Firma Euroweb verlor, die gewonnenen Prozesse und die auf Wunsch des Beklagten im Vergleich endenden Prozesse mag “Sabine” nicht erwähnen. Die errungenen internationalen Preise der Euroweb Internet GmbH dürften zumindest teilweise ein “Geschmäckle” haben, gerade dann, wenn 365 Preise im Jahr von einer Jury vergeben werden und diese abhängig von monetären Gegenleistungen sind. Es erscheint mir schon seltsam, wenn diese Preise als Qualitätsmerkmal  einer Firma vor Gericht herhalten sollen und können.

Was von der mit allergrößter Wahrscheinlichkeit bezahlten Mitteilungswut der “Gerichtsreporterin” zu halten ist, sollte und dürfte mittlerweile jedem bewusst sein.

Ich verzichte ausdrücklich darauf den Herrn Rechtsanwalt Berger daraufhin abzumahnen, dass er nicht explizit darauf hinweist, dass eine “einstweilige Verfügung” eines Gerichtes nur einen “einstweiligen” Charakter hat und kein endgültiges Urteil darstellt. Dieser Nachsatz ist für ehemalige Jurastudenten völlig überflüssig.

 

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13 Antworten auf Gerichtsreporterin “Sabine” kann es nicht lassen

  1. Ich sagt:

    Ob das Giselator überhaupt versteht, was da gerade passiert? Vielleicht erklärt ihr ein Praktikant, was ein Quelltext ist?

  2. Arno-Nümüs sagt:

    Hallo miteinander,

    mir kam das Impressum von “Güsela” irgendwie bekannt vor , es ist eindeutig kopiert vor allem der
    letzet Abschnitt : siehe hier

    Impressum

    Eine Impressumspflicht wie es Sie z.B. in Deutschland gibt, gibt es in Afrika nicht.

    Schildern Sie uns Ihre Erfahrung ! Treten Sie mit uns in Kontakt:

    Unsere Faxnummer in Afrika lautet: +27 86577 9406

    Sie wählen also für ein Fax (z.B. aus Deutschland oder der Schweiz) folgende
    Faxnummer: 0027865779406

    Da die Telefon/Faxverbindungen hier unten häufig schlecht sind, mehrmals (ggf zu unterschiedlichen Tageszeiten) versuchen! Sollte dies nicht klappen, können Sie uns auch eine Email an schreihals @ ymail.com senden. Jedoch können wir die Emails hier nur sehr selten abrufen, (die nächste Internetstation ist mehrer Kilometer entfernt) weshalb wir um Kontaktaufnahme per Fax bitten !

    Beachten Sie bitte, dass wir nicht jede Zuschrift sofort beantworten können.
    Die Pflege unseres Infoportals kostet sehr viel (Frei-)Zeit und wird nach Bedarf durchgeführt. In jedem Fall werden wir Ihre Unterlagen anonymisiert veröffentlichen und uns auf Wunsch mit Ihnen vor einer Veröffentlichung in Verbindung setzen.

    Warum wir keine Telefonnummer angeben? Auch wir wissen unsere Privatsphäre zu schätzen und genießen unseren Schlaf gerne ungestört (ohne Telefonanrufe). Auch erreichten uns viele Anrufe aus dem Ausland zu den unmöglichsten Zeiten (andere Zeitzone) weshalb wir keinen Telefonsupport mehr anbieten.

    grüße aus KA. U.M

  3. Anonymus sagt:

    Man kann wahrlich über die “Beiträge” von Frau Gisela geteilter Meinung sein. Wahrscheinlich haben einige Beträge nur den einen Zweck einen gewissen Blogger zu reizen und zu unüberlegtem Gerede zu verleiten. Das aber gelingt Frau Gisela trefflich !

    Wenn der gewisse Blogger schweigt, schweigt auch Gisela !

  4. Jörg Reinholz, Schlosser sagt:

    “Wenn der gewisse Blogger schweigt, schweigt auch Gisela !”

    Ich danke Herrn N. aus K. für den Hinweis. Ich werde mich aber nicht an die gemachte Vorschrift halten.

    Grund: Ich bin nicht erpressbar.

    • Ann O. Nym sagt:

      Trotzdem gibt es manchmal das “Schweigen des Schlossers”. So zum Herrn A.K.. Ich verrate zwar nicht den Namen, aber spätestens wenn Euroweb herausfindet um wen es ging und wie das geklappt hat, haben die Erfolg, und ein neues Thema ist dran.

      • Hannes O Nym sagt:

        Es gibt da den kleinen Unterschied.

        1.) A.K. ist nicht mehr aktiv – was sollte also berichtet werden?
        2.) Er hat in Osnabrück sein Fett “wegbekommen”
        3.) Er hat seinerseits auf alle Rechte aus allen Urteilen und Beschlüssen verzichtet.

        Billiger wird das “Schweigen des Schlossers” für die Euroweb wohl auf keinen Fall. Und da es[wohl] niemanden gibt der auch nur glaubt, dass die Euroweb oder die Kanzlei Berger in diesem Umfang zurückstecken, können wir uns auf die weiteren Artikel des “Schlossers” weiterhin freuen.

        • Ann O. Nym sagt:

          Er hat seinerseits auf alle Rechte aus allen Urteilen und Beschlüssen verzichtet.

          Dazu habe ich allerdings etwas völlig anderes gehört. Insbesondere sorgte A.K. gerüchteweise damals für die zeitweise “Abwesenheit” des Schlossers.

          Ausserdem war A.K. auch zum Zeitpunkt der Schlosser-Berichterstattung nicht mehr “aktiv”.

          Es ist Zeit dass es mal eine “Schlosserleaks” Seite gibt. Die Schlosser-Berichterstattung ist zwar immer interessant und Grund für Popcorn, aber leider etwas einseitig. Wenn der Schlosser 10 Prozesse führt, 9 verliert und 1 gewinnt, berichtet er über den einen und freut sich drüber.

  5. Hannes O Nym sagt:

    “Ausserdem war A.K. auch zum Zeitpunkt der Schlosser-Berichterstattung nicht mehr “aktiv”.

    In diesem Punkt kam das Landgericht in Osnabrück allerdings zu einem ganz anderem Urteil. Die Berichterstattung begann 1996.

    Und was jetzt die Frage einer Haftentschädigung betrifft – die mir zweifelsfrei zugestanden hätte: Darüber hätte man – siehe Osnabrücker Urteil – trefflich prozessieren können. Nur ob diese Entschädigung jemals erlangbar gewesen wäre, das steht nicht fest. Und mir jedenfalls geht es nicht darum jemanden vollkommen fertig zu machen.

    Eine der streitgegenständlichen Fragen war ja, ob A.K. dem LG Hamburg gegenüber vorsätzlich unwahr über sein Verhältnis zu M.B. versichert hatte. Er hatte geschrieben, er habe jeden zu M.B. Kontakt vermieden – nur wurden eben die vom LG Osnabrück bestraften Straftaten gemeinsam von A.K., M.B. und B.S. begangen. Also gab s auch Kontakt. Die andere Frage war, dass er an eides statt versichert hatte, dass er seit einem bestimmten Datum nicht mehr öffentlich unter seinem Name in Foren e.t.c. gepostet habe: Auch da gelang es mir unter seinem Name veröffentlichte Heise-Artikel weit (Jahre!) nach diesem Datum vorzulegen, weshalb A.K. prozessual in einer unhaltbaren Situation war.

    Falls jetzt die Nummer kommt, das Urteil des LG Osnabrück sei nicht rechtskräftig – verurteilt wurde nach Teilgeständnis, die Revision richtet sich nur gegen das Strafmaß – nicht gegen den Schuldspruch.

    Ansonsten kennst Du den Weg das direkt mit den Betroffenen zu diskutieren. Hier ist das O.T. – allerdings geht es Dir ja nur ums “Stimmung machen”…

    Ich denke der Thorsten wird uns für die engagierte Diskussion “danken”.

    • Ann O. Nym sagt:

      Mir gehts nicht wirklich um A.K. – sondern darum aufzuzeigen, dass die Geschichte zeigt, dass der Schlosser leider sehr wohl zum Schweigen gebracht werden kann. EW ist lediglich nicht klug genug dazu.

      Und mir jedenfalls geht es nicht darum jemanden vollkommen fertig zu machen.

      Bei GvG hats ja geklappt. Und bei einem anderen RA scheint ja das Ziel zu sein, ihm die Zulassung zu entziehen, oder nicht?

  6. Hannes O Nym sagt:

    “Bei GvG hats ja geklappt. “

    Nein! Der hat (ich zitiere “Jonny” Eisenberg) “<[d]er hat einfach nicht aufgehört.

    “Und bei einem anderen RA scheint ja das Ziel zu sein, ihm die Zulassung zu entziehen, oder nicht?”

    Nun, ich bin der Auffassung, die Staatsanwaltsschaften und Anwaltskammern sollten darauf schauen, dass Rechtsanwälte tatsächliche Organe der Rechtspflege sind und nicht asozial handelnde Elemente, welche den Beruf aus Gier oder Garstigkeit zu Straftaten missbrauchen, statt solches kriminelles Pack (ich nenne bewusst keinen Name, aber die angesprochenen werden sich die Jacke schon selbst anziehen) auch noch zu schützen.

    Das Ziel, eine Zulassung zu entziehen, kann man als Blogger gar nicht betreiben. Ein Blogger kann allenfalls das Ziel haben, dass dem einen, anderen oder ganz anderem “Rechtsanwalt” die Zulassung durch die Zusammenargeit der GStA und der Kammern entzogen wird. Die Verurteilung zu mindestens einem Jahr und einem Tag oder eine Krankschreibung ist dazu halt erforderlich. Wenn aber ein “Rechtsanwalt” so strunzdumm ist und Straftaten begeht, welche eine Verurteilung zu mehr als einem Jahr nach sich ziehen können, dann ist er es, der auf den Entzug der eigenen Zulassung hinarbeitet.

    Dafür zu sorgen, dass das auch passiert, ist gesetzliche Pflicht der Justiz. Der Blogger hat als Presse die Aufgabe, die Justiz zu kontrollieren.

  7. UG sagt:

    Mein Vertrauen zur deutschen Justitz hat sich heute nach meinem Webstyle-Prozess in Luft aufgelöst. Nachdem wir mehrere Lügen[wie ich finde wenig glaubwürdige Aussagen] seitens Webstyle/Berger aufdecken konnten( 300 festangestellte Mitarbeiter, hauseigene Server usw.) hat ein Richter es leider auch für schlüssig empfunden das die Webstyle mit “konzerneigenen Leiharbeitern” Ihre so tollen kostenlosen Webseiten erstellt. So musste ich leider einen Vergleich in dreistelliger Höhe eingehen (immer noch besser wie 7000€).