Euroweb lässt fast 2 Jahre alten Artikel abmahnen

Ob es die arbeitsarme Zeit der Wochenenden, erhöhter Kaffeegenuss im Kreise der Liebsten, die Gesellschaft “Giselas” oder auch nur Langeweile ist – wieder einmal “beglückt” mich der Herr Berger mit einer denkwürdigen Abmahnung, dies scheint ihm im Monatsrythmus zur Gewohnheit werden zu wollen. Indes werden die angeführten Gründe der Abmahnungen, wie ich finde, immer fadenscheiniger, wie folgendes Pamphlet beweisen kann.

Bereits mit Fax vom 26.08.2010 wurde von Seiten der Kanzlei Berger aufgrund des hier monierten Beitrages gegen einen “Mitbewerber” Sturm gelaufen, der lediglich die Seite http://www.blogigo.de/euroweb_vor_gericht vorhielt. Bei Bedarf kann ich das entsprechende Fax gerne beibringen und auch die daraufhin erfolgten Anpassungen im Beitrag belegen.

Was den Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Berger aus Düsseldorf nun zu einer neuerlichen Abmahnung in dieser Angelegenheit bewogen haben könnte, entzieht sich meiner Kenntnis und dürfte wohl auch in einem anstehenden Prozess im Dunkel bleiben. Meiner Vermutung nach versucht hier ein “Rechtsanwalt”, der nicht als ehemaliger Jurastudent erkannt werden möchte, eine Drohkulisse aufzubauen, die zu einer eingeschränkten Berichterstattung über die Tätigkeiten der Euroweb und auch der WAZ führen soll.

Herr Berger verkennt allerdings, dass ich in benanntem Artikel ausschliesslich Bezug auf die Verfügung des  AG Hoyerswerda nehme, welcher zum Zeitpunkt der Berichterstattung durchaus aktuell und somit auch berichtenswert war, es handelt sich somit um einen Tatsachenbericht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wenn der Herr Berger nun weiter formuliert “bereits per Verfügung vom 15.03. 2012″ habe ein Gericht an der damaligen Verfügung nicht mehr festhalten wollen, ändert dies nichts an der bereits erfolgten Verfügung über die zu berichten war. Nochmals : eine Verfügung ist ergangen und wurde kommuniziert, rechtliche Schritte wurden von der Gegenseite eingeleitet und weitere Verfügungen und Entschlüsse sind gefasst worden, so bleibt die Berichterstattung über ersteren Beschluss immernoch ein Tatsachenbericht, da der Berichtende kaum in die Zukunft sehen konnte. Unwahre Behauptungen wurden von mir zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beitrages (und wie ich glaube auch danach) nicht aufgestellt, allerdings lassen die Ausführungen des Herrn Berger, wie ich finde, einige Fragen unbeantwortet. So nimmt er in seinem Schreiben Bezug auf einen § 278 Absatz 6, ich kann nur vermuten es handele sich um die

Zivilprozessordnung

§ 278
Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich

(6) Ein gerichtlicher Vergleich kann auch dadurch geschlossen werden, dass die Parteien dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten oder einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen. Das Gericht stellt das Zustandekommen und den Inhalt eines nach Satz 1 geschlossenen Vergleichs durch Beschluss fest. § 164 gilt entsprechend.

Allein die vom “Rechtsanwalt” Berger genannten Daten sind aufschlussreich genug und erklären hinreichend mein weiteres Vorgehen. Ich übernehme die Auskünfte des Herrn Berger ungeprüft und stelle diese, in oben gewählter Form, zur Kenntnis.

Der bemängelte Download der Verfügung ist in meinen Augen ebenso lächerlich, wie die verlangte Unterlassungserklärung, gerne soll ein Zivilgericht über die Rechtmäßigkeit entscheiden.

 

 

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7 Antworten auf Euroweb lässt fast 2 Jahre alten Artikel abmahnen

  1. rudram sagt:

    Ob es nicht die neue Abmahn Software “blogsniff” von WahnSoft ist? Die wurde gerade auf der Eurowebtainment in Malle in den Hinterzimmern heiss angepriesen: die neusten Algorhythmen scrapen täglich Bloginhalte auf abmahnwürdige Inhalte und generieren den Text, drucken den Brief, alles vollautomatisch.
    Sie glauben doch nicht im Ernst, die ehrenwerten Mahnwälte können sich noch eine “Kellerassel” leisten, die sowas für die erledigt?

  2. Problembärdompteur sagt:

    da muß der mit außergewöhnlicher Intelligenz ausgestattete Herr Berger ganz schön verzweifelt sein, was?

  3. Jörg Reinholz, Sclosser sagt:

    Dem Herrn Berger sollte bewusst sein, das er für das allfällige Verfahren um die negative Feststellung seines Verlangens womöglich einen Anwalt braucht.

    Falls die StA Düsseldorf und die dortigen Strafkammern und dann die GStA schneller sind als die Zivilkammern am LG ist das ja nach der Nummer nicht ganz auszuschließen.

    Womöglich hat der Herr Berger aber nicht besseres zu tun, als einen Arzt (med. vet.) zu belästigen…

  4. Bernd sagt:

    Nun bleibt mal locker. Herr B. hat sich den Vorfall bestimmt “auf Termin” gelegt, kam aber vor lauter Arbeit nicht dazu es vorher zu schaffen.
    Da kann man mal sehen, wozu so etwas führt: Nur weil ein paar (böse Zungen behaupten: Tausende!*) Referenzkunden Streit machen und nicht ohne sich zu wehren einfach mal ein paar tausend Euro an eine seriöse Firma, deren ehrenwerte Geschäftsführer ohne Grund immer wieder verleumdet werden, zu zahlen. Genauso, wie es in der “Partnerschaftlichen Vereinbarung” unterschrieben wurde.
    Würde sich also die Zahlungsmoral dieser Referenzkunden bessern, müssten die fleißigen Herren Rechtsanwälte nicht so viel Zeit auf das Verklagen der Aufmüpfigen verwenden und könnten sich mehr auf das Abmahnen renitenter Blogger konzentrieren, die wiederum durch schamloses Verbreiten schlimmer Verleumdungen und anderer Unwahrheiten dafür sorgen, dass immer mehr Referenzkunden sich auf die Hinterbeine stellen und nicht artig ihr Lehrgeld an o.g. Firma überweisen – ein Teufelskreis!
    Mal im Ernst: Wenn diese unsägliche Geschichte nicht so traurig wäre, könnte man eigentlich herzlich drüber lachen. Das Lachen bleibt einem allerdings im Halse stecken, wenn man bedenkt, dass hinter jedem “Referenzkunden” ein Schicksal steckt, und so mancher dieser armen Teufel wahrscheinlich unter Schlafstörungen o.ä. leidet, seit ihn jemand angerufen, und “nichts verkauft” hat.
    An dieser Stelle möchte ich Herrn Romacker meinen höchsten Respekt aussprechen *Chapeau* für Ihr Durchhaltevermögen. Wer weiß, wie viele Referenzkunden so ihrem Schicksal entgangen sind.
    Und, mal ganz ehrlich, verstehe ich den “großen Partner” nicht. Wie leicht wäre es gewesen, als “die Sache” zu eskalieren drohte eine stillschweigende Vereinbarung zu treffen. Frei nach dem Motto:” Pass’ auf, Romacker, du hälst in Zukunft die Klappe, dafür kommst du aus deinem Vertrag!”
    Wäre wahrscheinlich zu einfach gewesen. Vielleicht war man aber einfach nur zu raffgierig, wer weiß. Nun ist es dafür eh zu spät.

    * Hinweis an die mitlesenden Herren Anwälte Als ich oben von “tausenden von Verklagten” schrieb, habe ich unseriöse Blogs zitiert. Diese Aussage bitte ich ausdrücklich als Satire auf Blogger und andere Dummschwätzer zu sehen. Kein normal denkender Mensch käme doch auf die Idee, dass eine marktführende und Ehrenpreis behangende Firma mit einem Kundenstamm von 20.000 höchst zufriedenen Kaufkunden ausgerechnet die für die Firma so wichtigen Referenzkunden in vierstelliger Anzahl verklagt. Mal ehrlich: Was wäre das wohl für eine Firma, die mit mindestens 10% ihrer Kunden vor Gericht zieht….

    Ach ja, bevor hier jemand denkt ich wüsste nicht, wovon ich schreibe: Ich habe mein Lehrgeld bezahlt. Ungefähr ein Monatsgehalt ging damals an die “ehrenwerten Geschäftsleute” nach Düsseldorf. Für genau 4 Stunden Referenzkundendasein. Wenn ich heute noch dran denke, kann ich gar nicht so viel essen,wie ich k….. möchte.

  5. huk sagt:

    Unabhänging von der Berechtigung der Abmahnung, die mehr als zweifelhaft sein dürfte, könnte sich der Artikel “Zur Frage der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten II. Teil” hinsichtlich des Rechtschutzbedürfnisses vielleicht sogar als Eigentor erweisen, wird doch dort im Namen der Euroweb auf diesen Blog verlinkt. Jedenfalls ist die Verlinkung nett, hilft sie doch denjenigen, die sich auf die Antwaltsseite verirrt haben, diesen Blog zu finden.

    Auch die dortige aktuelle Bekanntgabe des Strafverfahrens (sogar mit Aktenzeichen
    7 Ns 620 Js 18272/10) gegen einen ADM , der sich nur unter Einhaltung einer Auflage ( Rückabwicklung des zivilrechtlichen Vertrages) einer Verurteilung entziehen kann, (wenn tatsächlich keine strafbare Handlung vorliegen würde, hätte zumindest einer der beiden Verteidiger naheliegender weise auf Freispruch plädiert), finde ich nett. Zeigt man im Namen von Euroweb dort erfreulicher Weise doch, dass die Vertragsanbahnung von Euroweb-Verträgen durchaus auch (ob nur in Einzelfällen oder systematisch ist wohl noch umstritten) strafrechtlich relevante Komponenten hat.

  6. Jörg Reinholz, Schlosser sagt:

    Das der Anwalt Berger über den in der Sache 1 C 366/09 des AG Hoyerswerda angeblich am 15.03.2012 ergangenen Beschluss sowie über den nachfolgenden Vergleich (Herr Berger verweist selbst auf § 278 Abatz 6 ZPO) nichts veröffentlichte und auch nichts verlautbart erzeugt bei mir die Vermutung, dass das Ergebnis für die Euroweb absolut nicht positiv und wohl nicht einmal positiv darstellbar war. Ich gehe davon aus, er hätte sonst gerade über dieses Verfahren – welches einiges öffentliches Aufsehen erregte, lauthals berichtet.

    Zu dem Vergleich dürfte das sich damals ankündigende Urteil des LG Bautzen, AZ 2 O 520/11 (“arglistige Täuschung”) dann auch nicht unwesentlich beigetragen haben.

    Übrigens: Auch das öffentliche Aufsehen steht dem Erlass einer Verfügung entgegen. Sei es in der Hauptsache oder in einer einstweiligen Verfügung. Zu dem hatte sich die Kanzlei Berger – als Vertreterin der Euroweb selbst dazu öffentlich geäußert und über die Aussetzung berichtet.

    Sollte der Nicht-Ex-Jurastudent Philipp Berger und die von Christoph Preuß noch immer vertretende Euroweb eine einstweilige Verfügung beantragen, dann möchte ich nicht in deren Haut stecken: Denn ich selbst hätte das Vergnügen, die wohl sogar strafbaren Hintergründe dieses Handelns zu beleuchten.

    Und zwar öffentlich als auch gegenüber der Staatsanwaltschaft.

  7. Jörg Reinholz, Schlosser sagt:

    Ich reiche den korrekten Link nach:

    Zu dem hatte sich die Kanzlei Berger – als Vertreterin der Euroweb selbst dazu öffentlich geäußert und über die Aussetzung berichtet.

    Übrigens hat die Kanzlei Berger diesen Beitrag erst kürzlich gelöscht. Im Google-Index ist er noch, im Google-Cache ist er noch, nur auf der Webseite kommt ein “404er” (“File not found”)…