Laien-Publizist aus Meine antwortet ehemaligem Jurastudenten

Da der Rechtsanwalt Berger nicht nur auf seiner Kanzleieigenen Seite unter

http://www.berger-law-duesseldorf.de/aktuelles/Laien-Publizist-aus-Meine-entgeht-mit-Unterlassungserklaerungen-einem-kostspieligen-Prozess.25620.php

sondern auch hier

http://www.presse-kostenlos.de/recht-und-jura/item_20393.htm

meint über Abmahnungen, deren Hintergründe und meine Erklärungen dazu berichten zu müssen, sehe ich mich genötigt meinerseits Stellung zu beziehen, um gerade dem Vorwurf des „nationalsozialistischen Bezugs“ mit aller Schärfe entgegen zu treten.

Tatsächlich bin ich, wie von Herrn Berger richtig klargestellt, ein Laien-Publizist und bekenne mich dazu ebenso wie zu der Betitelung Laien-Jurist, wobei mir letztere noch ferner liegt. Allerdings lässt mich die Äußerung  ich sei „vormaliger Referenzkunde unserer Mandantin Euroweb Internet GmbH“ mal wieder an der Glaubwürdigkeit des Herrn Berger zweifeln,  stellte die Kanzlei Berger in ihrem Schriftsatz vom 28.04.2009 an das Amtsgericht Gifhorn doch eindeutig klar:

Bestritten wird, dass die beklagte Partei Referenzkunde der Klägerin werden sollte.

Sei es drum – tatsächlich habe ich im März dieses Jahres vier, also wie Herr Berger meint – eine Vielzahl -, Abmahnungen erhalten. Drei betrafen die Firma Euroweb  und eine wurde durch den Rechtsanwalt Buchholz im Namen seines Mandanten Berger gegen mich betrieben, und gerade diese soll einen nationalsozialistischen Bezug  zum Hintergrund haben. In diesem speziellen Fall ging es um die Begriffe „Propagandaminister“, „Chefpropagandist“ und „Euroweb-Reich“, welche die Herren Rechtsanwälte vermutlich lediglich mit einer unrühmlichen Epoche der deutschen Geschichte in Verbindung bringen können.

Auch wenn ich mich zu einer Erklärung entschlossen habe, um einer gerichtlichen Auseinandersetzung keinen Raum zu geben, habe ich den Herren Rechtsanwälten, wie ich glaubte, einleuchtend ihre stark begrenzte Wahrnehmung vor Augen geführt und mich wie folgt geäußert.

Weder der Begriff „Chefpropagandist“, noch der Begriff „Propagandaminister“ sind „Termini aus dem Nazijargon“ wie Sie fälschlich behaupten. Mindestens China, die Sowjetunion und Kuba  hatten oder haben Propagandaminister. Die Sowjetunion schon sehr lange vor dem sogenanntem “3. Reich”.

Die britischen Propagandaminister waren laut Wikipedia:

•             Lord Macmillan (4. September 1939 – 5. Januar 1940)

•             Sir John Reith (5. Januar 1940 – 12. Mai 1940)

•             Alfred Duff Cooper (12. Mai 1940 – 20. Juli 1941)

•             Brendan Bracken (20. Juli 1941 – 25. Mai 1945)

•             Geoffrey William Lloyd (25. Mai 1945 – 26. Juli 1945)

•             Edward Williams (4. August 1945 – 31. März 1946)

 

 

Auch war ein Gian Galeazzo, Graf von Cortellazzp und Buccari

Propagandaminister in Italien. Ein Sadik Haidari war Propagandaminister

der Republik Mahabad (Kurdistan) (22. Januar bis zum 16. Dezember 1946)

Kultur- und Propagandaminister in Albanien war 1946 ein Sejfulla

Malëshova. Mindestens die Ukraine hat bis heute einen solchen.

 

Das Fremdwörterbuch des Langenscheid-Verlages weist für “Propaganda”

seit vielen Auflagen folgendes stabil aus:

 

Pro•pa’gan•da, die; -, keine Mehrzahl 1.Werbetätigkeit, Reklame 2. Verbreitung weltanschaulicher oder politischer Ideen

 

Verschiedene Publikationen in den hauseigenen Weblogs der Rechtsanwaltskanzlei Berger sind gerade in diesem Sinne durchaus als Propaganda für die Firma Euroweb zu werten, nicht zuletzt findet sich im Impressum ein „designed by euroweb“. Wenn Herr Berger, so wie es seine Art zu sein scheint, offensiv in die Öffentlichkeit drängt muss er auch damit rechnen mit einem gewissen Maß an Polemik bedacht zu werden.

Propaganda an sich kann auch nicht als negativ-belegter Begriff verstanden werden, wie sonst wäre die Mund-zu-Mund-Propaganda als durchaus wünschenswert zu erachten. Als Chefpropagandist wurden nicht nur Personen wie Karl-Eduard von Schnitzler, Ilja Ehrenburg, Sefton Delmer sowie Malcom X  und Tom Cruise bezeichnet. Einen direkten Bezug zu den Nazis kann ich allenfalls bei letzterem deutlich erkennen, spielte er nicht gerade erst den „Oberst Stauffenberg“?

Nun zu der von Ihnen bemängelten Wortkombination der genannten Begriffe mit dem Wort „Euroweb-Reich“. Auch hier gehen Sie mal wieder von falschen Vorstellungen aus, Wikipedia nennt folgendes:

•             Reich bezeichnet das Territorium eines Regenten, eines Staates oder allgemeiner einer politisch organisierten Gemeinschaft.

Das Wort und das zugehörige Adjektiv reich ist lt. dem „Etymologischen Wörterbuch des Althochdeutschen“ keltischen Ursprungs und wurde höchstwahrscheinlich wegen der Übernahme keltischer Rechtsnormen durch die Germanen in der Folge auch von ihnen entlehnt. Die Kelten verstanden darunter den ideellen bzw. materiellen Reichtum. Erstmals bei Grimm wird es als: „allgemein das mit einem Herrscher in Zusammenhang stehende, von ihm abhängige“ (Grimm)[1] bezeichnet, entspricht also lateinisch regnum. Es findet sich in allen germanischen Sprachen (etwa nl. rijk), und stammt vom keltischen -rig „Macht“.[2]

Das althochdeutsche rîhhi entspricht auch schon dem ursprünglichen Gebiet (zu gebieten), lat. imperium „das unter dem Befehl stehende“. Die Bedeutung von rîhhi umfasst „Regierung;[3] Herrschaft, Gewalt; reich, mächtig; hoch[4]“, so erhalten etwa in Ostarrîchi (dem Vorläufer Österreichs, im Sinne „(erobertes) Land im Osten“ gedeutet, und nicht als „Ostmark“ im Sinne einer Institution). Diese Deutung entspricht zwar der traditionellen Überlieferung, es gibt dafür (erobertes Land oder Staatsgebiet) aber keinen historischen Befund. Da es sich bei Ostarrîchi um einen sehr kleinen Landstrich handelte, ist die übliche Deutung als „Reich“ äußerst unglaubwürdig. Auch entsprach diese Bezeichnung nicht der amtlichen Sprache des Hochmittelalters, sondern wurde in Ermangelung dessen der Umgangssprache entlehnt. Neuere soziolinguistische Interpretationen sehen deshalb eher einen Bezug zum keltischen Sonnenbegriff (Göttin Ostara) und damit die Bedeutung ein Landstrich „reich an Sonne“ vor, oder Namen wie Richard („Herrschaft und Strenge“), Ulrich, Heinrich („der sein Vermögen bzw. Heim beherrscht“).[5]

Mittelhochdeutsch steht rîche, nie bezeichnet es ursprünglich den Regenten selber, im Heiligen Römischen Reich ist die Bezeichnung Kaiser und Reich „Oberhaupt und Glieder des Reiches“ formelhaft[6] – später aber findet sich auch diese Übertragung.[7] Der Aspekt des „Beherrschten“ bleibt dabei primär, löst sich jedoch vom rein Territorialen.

Auch hier ist eine negative Belegung des Wortes nicht gegeben oder möchten Sie nicht irgendwann in das Reich Gottes eingehen ?

Nach alledem halte ich die Befindlichkeiten ihres Mandanten für reichlich überzogen und möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Wie Sie richtig gelesen haben habe ich „sinngemäß angekündigt[..], die Kommentarfunktion einzuschränken und zukünftig alle Beiträge erst selbst zu lesen bevor diese freigeschaltet werden,“. Sie werfen mir vor dieses habe in Bezug auf den User Reinholz keinen Wert gehabt. Ich möchte Sie bitten demnächst auch auf die Daten der Veröffentlichungen zu achten, denn dann wäre auch Ihnen sicherlich aufgefallen, dass fraglicher Beitrag vor dieser Ankündigung veröffentlicht wurde.“

Leider scheint dieser Exkurs auf taube Ohren gestoßen zu sein oder wurde nicht wahrgenommen, da auch eine von mir geforderte Rückbestätigung meines Schreibens bis heute auf sich warten lässt.

Der folgende Absatz der Bergerschen „Auslassung“ befasst sich mit dem Recht der Firma Euroweb ein eigenes Rechenzentrum zu bewerben, soweit mir bekannt handelt es sich hier noch um ein schwebendes Verfahren und somit äußere ich mich nicht weiter dazu.

Aber wirklich lächerlich macht sich der ausgebildete Jurist Berger, in meinen Augen, mit folgendem Satz:

Hier zeigt sich, dass Meinungen von Laien, insbesondere wenn diese als Schlosser oder Tierärzte einmal Berufe erlernt haben, deren Lehr- bzw. Studiumsinhalte wenig bis gar nichts mit Recht und seiner Anwendung zu tun haben, immer nur mit äußerster Vorsicht zu genießen und keinesfalls geeignet sind, fundierten Rechtsrat eines Fachmanns zu ersetzen.“

Ich stimme dem Herrn Berger zu, sofern er von Fachmännern spricht, allerdings habe ich Probleme gerade ihn zu diesem Personenkreis zu rechnen. Gründe hierfür finden sich zuhauf in den Ausführungen des Kanzleieigenen Blogs. Schauen wir uns nur einige dieser gehaltvollen Äußerungen eines „Gelernten“ an.

1) 31.03.09

Ansprüche aus einem Internet-System-Vertrag entstammen einem Vertragstypus, der sowohl durch miet- als auch durch dienstvertragliche Elemente gegenzeichnet ist.

 

Diese krude Theorie wurde von Herrn Berger gebetsmühlenartig wiederholt und auch das Urteil des BGH vom 04.03.2010 wurde durch den Kanzleigründer vermutlich erst mit Verspätung wahrgenommen, stellt er in seinem Kommentar (Mai 2010) zu dem Urteil doch die, unter bestimmten Bedingungen, zulässige Vorleistungsklausel in den Vordergrund und findet zu Folgendem keine Worte.

 

15

Bei dem zwischen den Parteien ab-geschlossenen “Internet-System-Vertrag” handelt es sich nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts insgesamt um einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff BGB, und gemäß § 641 Abs. 1, §§ 632a, 646 BGB hat nicht der Besteller, sondern der Werkunternehmer vorzuleisten.

Die Qualifizierung des “Internet-System-Vertrags” als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff BGB steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zuordnung von Internet-Verträgen zu den Vertragstypen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

2) Juli 2010

Herr Berger versucht sich in prophetischen Weissagungen, verunglimpft die Meinung anderer und wird durch den BGH eines besseren belehrt. Thema ist die Anwendbarkeit des §649 BGB.

Thorsten Romaker jedenfalls hofft – frei nach Cicero: dum spiro, spero – ausdrücklich auf den Bundesgerichtshof (BGH), wie er schreibt. Dass die Bundesrichter im Einklang mit dem LG Wuppertal gegen die Mehrheit der übrigen Berufungsgerichte entscheiden mögen.

Wer, bitte, folgt der rechtlichen Interpretation eines Tierarztes: Etwa der BGH?

Ich würde nicht behaupten wollen der BGH sei mir gefolgt, vielleicht haben die höchsten Richter des Landes nur eine ganz ähnliche Auffassung von Recht, die offenbar nicht die Ihre ist Herr Berger.

Besonders lesenswert auch noch

lupus est homo homini, sagte schon der Komödiendichter Titus Maccius Plautus zur römischen Kaiserzeit und in der Tat, die Versuche Thorsten Romaker, den BGH vorauszusagen, haben schon etwas Komödiantisches: Thorsten Romaker ist Tierarzt…

Ein weiterer Artikel aus dem Blog der Kanzlei Berger

Damit folgen diese Gerichte der fehlerhaften Rechtsmeinung, dass auf den Internet-System-Vertrag als Werkvertrag § 649 BGB unmittelbar anwendbar sei.

Diese fehlerhafte Ansicht wurde auch in einer Sendung des WDR „Markt“ und des MDR „Escher“ vertreten und wird unterstützt und gefördert vor allem von Rechtsanwalt Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen und seinem Kollegen Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg. In der Blogger-Szene wiederum tritt der Tierarzt Thorsten Romaker aus den Gerichtsbezirken Amtsgericht Gifhorn / Landgericht Hildesheim vehement für ein solches Kündigungsrecht ein und erfährt prominente Unterstützung durch die Firma onlinekosten.de GmbH aus Hürth (Betreiberin eines Blogs auf: www.basicthinking.de) und Herrn Julian Kornberger seineszeichens Director einer in London, England, ansässigen Limited Gesellschaft und Verantwortlicher des Blogs auf: www.blogigo.de, in welchem auch der Veterinärmediziner Thorsten Romaker mehr oder weniger einsam mit einigen wenigen seiner Getreuen blogt.

Wenn also § 649 BGB in dieser Konstellation anwendbar wäre, könnte der Besteller auch nach Leistung des Werklohns bis sogar Minuten vor Ablauf der Vertragslaufzeit (Tag X 23:59 Uhr) gemäß § 649 BGB kündigen … ein solches Ergebnis ist – mit Verlaub – absurd.

Das Ergebnis ist bekannt und der BGH konnte und wollte mal wieder nicht der Rechtsauffassung des Herrn Berger folgen – evtl. besteht bei dem einen oder anderen zwischen Studieren und Lernen eine erhebliche Diskrepanz.

Auch wenn Herr Berger mich in seinem Artikel indirekt der Lüge bezichtigt (Mit einer solchen Antwort erhofft sich ein jeder Weblog-Betreiber, sich der Verantwortung, insbesondere der finanziellen Haftung, für die Kommentare primär von dritten Personen zunächst zu entgehen.), werde ich Ihn deswegen nicht abmahnen, ist doch auch dies ein weiteres Beispiel für das Denken und Schaffen des Herrn Berger.

Vermutlich werde ich nicht umhin kommen über diese Vorgänge weiter zu berichten, um mich auch vor haltlosen Vorwürfen schützen zu können.

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3 Antworten auf Laien-Publizist aus Meine antwortet ehemaligem Jurastudenten

  1. Die ersten Presseportale haben nach einem Hinweis gemäß § 10 TMG (Der Philipp Berger aus Niederkrüchten nennt dies “Abmahnung”) den aktuellen und hier besprochenen “Beitrag” des “Rechtsanwaltes” Philipp Karl Berger, gelöscht.

    In einer ersten Reaktion wurde sinngemäß mitgeteilt, diese ständen auch einem vermeintlichem “Organ der Rechtspflege” nicht als Sprachrohr für Verleumdungen und Beleidigungen zur Verfügung.

  2. NVA-Konteradmiral sagt:

    Haben sie eigentlich keine Tiere zum Verarzten?

    Denken Sie daran – der Schlosser hat dereinst auch so wie Sie angefangen:
    Erst war er erfolgreicher Privatdozent und Programmierer. Dann wurde er “Autor” und Laien-Jurist.

    Was folgte war Privatinsolvenz, JVA-Besuche, zerrüttete Familiensituation und eine generell soziopathische Einstellung.

    Noch können Sie aufhören. Aber wenn Sie erst mal vom Sog des Abstiegs ergriffen sind, gibt es auch für Sie kein Zurück mehr!

  3. Anka sagt:

    Konteradmiral, Ihre Art zu antworten ist typisch für die Art und Weise, wie die besagte Kanzlei seit Jahren versucht, ihr vermeintliches Recht durchzusetzen:
    Angst zu verbreiten ist EINE Möglichkeit, sich seiner Gegner zu entledigen. Eine der weiteren ist es, Menschen der Lächerlichkeit preiszugeben. Das hatten wir schon im Mittelalter – den Pranger nannte man es. Und doch: Hin und wieder endeten auch solche Angsteinflößer selbst an einem. Daß es heutzutage noch Menschen gibt, die diese Methoden benutzen, ist traurig. Wie arm muß so ein Möchtegern-Machtmensch innerlich sein, um es nötig zu haben, sich dadurch zu erhöhen, daß er andere erniedrigt?
    Ich empfinde es als bewundernswert, daß es Menschen wie einen Tierarzt gibt, der trotz allen Drohgebärden standhaft bleibt. Sie glauben, in der vermeintlich besseren Position zu sein? Arroganz ist ein nagender Stoff. Sie nagt an den Streben der Himmelsleiter, die Sie zu erklimmen glauben. Ich hoffe, Sie kommen damit weit nach oben.