Euroweb täuscht Referenzkunden weiterhin arglistig

könnte das kurzgefasste Fazit aus dem Urteil 40 C 15526/11 des AG Düsseldorf , vom 30.08.2012, lauten.

In dem vorliegenden Fall täuschte die Firma Euroweb, nach Ansicht des Gerichts, einen Referenzkunden gleich zwei Mal und hat nun die bereits eingezogenen Jahresbeiträge zurück zu zahlen.

Zur Geschichte:

2008 besuchte ein Außendienstmitarbeiter der Firma Euroweb den potentiellen Referenzkunden, unterbreitete das hinlänglich bekannte, unglaublich “günstige” Angebot. Keine Kosten für die Erstellung einer Homepage und auch die Suchmaschinenoptimierung geht auf Kosten des Hauses Euroweb, ganze 154,70 Euro müssen für Hosting und Datenpflege berechnet werden, dieses dann bitte monatlich und mit jährlicher Vorauszahlung. Bei 48 Monaten Laufzeit kommt da für die alleinige Nutzung einer Homepage schon ein erkleckliches Sümmchen zusammen, was aber durch den Vergleich mit teureren Angeboten für sog. Kaufkunden, die auch sämtliche Rechte an der Homepage erwerben, (wie nicht nur ich finde) verschleiert wird. Dieses Angebot stand hier jedoch überhaupt nicht zur Debatte, da der Außendienstmitarbeiter der Firma Euroweb nicht befugt ist einen solchen Vertrag abzuschließen, diese Form der Verträge wird ausschließlich aus der Zentrale in Düsseldorf verkauft (vieleicht).

Vermutlich fühlte sich der Besuchte ebenso “gebauchpinselt”, wie zigtausend weitere Referenzkunden und unterschrieb den Internet-System-Vertrag mit der Firma Euroweb im Glauben im Gegenzug für sein Dasein als Referenzkunde und somit als Werbebote eine günstige Homepage zu erhalten.

Zwei Jahresraten zog die Euroweb ein, dann wollte man die “goldene Gans” vermutlich noch einmal schröpfen und so kam es zu einem weiteren Besuch eines Außendienstmitarbeiters der Düsseldorfer Firma bei dem eigenen Referenzkunden.

Ein lokaler Werbeeintrag war Grundlage eines weiteren Vertrages der beiden Parteien und dieser sollte wirklich nichts kosten, das monatliche Entgelt erhöht sich um 0 Euro, der übrige Leistungsumfang bleibt konstant, Laufzeitbeginn mit Unterschrift und alle übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert. Wer nun glaubt der Referenzkunde habe eine kostenfreie Erweiterung seines bestehenden Vertrages unterschrieben irrt gewaltig, weitere 48 Monate möchte die Firma Euroweb das Geld jährlich im Voraus vom Konto des eigenen Referenzkunden abbuchen.

Höchstwahrscheinlich wäre auch diese Form der positiv abgeschlossenen Vertragsanbahnung nicht weiter gerichtlich zu beurteilen gewesen, hätte – ja hätte – dieser “undankbare” Referenzkunde im Mai 2011 nicht Vorschläge hinsichtlich eines geänderten Layouts von der Firma Euroweb erbeten. Meiner Erinnerung nach sollten 3 Änderungen der Homepage pro Jahr kostenfrei sein, eine Einschränkung des Umfanges der Änderungen ist mir bis dato nicht bekannt.

Die Firma Euroweb war in diesem Punkt gänzlich anderer Auffassung und teilte dem Referenzkunden mit, dass der geäußerte Wunsch  nicht von den vereinbarten Leistungen umfasst sei.

Dies war für den “undankbaren” und mittlerweile vermutlich auch “unwilligen” Referenzkunden Grund genug anwaltliche Beratung zu suchen. Im August 2011 ließ der gefühlt ehemalige Referenzkunde den Rücktritt vom Vertrag, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Irrtum sowie Kündigung des Vertrages erklären.

Es kommt zum Prozeß, zur Beweisaufnahme und schließlich auch zu einem Urteil, welches freilich noch nicht rechtskräftig ist (bzw. noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist – Gruß an Sabine M.). Eine Berufungsverhandlung halte ich einerseits aufgrund des bisherigen Vorgehens der Kanzlei Berger in ähnlich gelagerten Fällen und andererseits aufgrund der guten, ausführlichen und nachvollziehbaren Entscheidungsgründen des Gerichts, die Beispielgebend sind, für mehr als wahrscheinlich.

Entscheidungsgründe in Kurzform:

Arglistige Täuschung durch Vergleich von “Referenzkundenvertrag” mit “Kaufkundenvertrag” – hierzu Verweisung auf Ausführungen des LG Düsseldorf vom 02.08.2012  Az.: 11 O 29/11 .

Arglist durch Schulung der Außendienstmitarbeiter und zur Verfügung gestellte Formulare für diese nachweisbar.

Arglistige Täuschung im zweiten Vertrag durch Verschleierung. Kostenfreie Zusatzleistung wird beworben und neuer Vertrag mit weiteren 48 Monaten Laufzeit wird unterschrieben. Dies auch mit Hilfe von überraschenden und mehrdeutigen Klauseln, die Vertragspartner in solcherlei Verträgen nicht zu erwarten hätten.

Das Urteil ist allemal lesenswert und macht Hoffnung auf ein gutes, vermutlich leider nicht baldiges, Ende der Referenzkundenmasche der Firma Euroweb. Ich bin durchaus gespannt, wie die Kanzlei Berger in einer zu erwartenden Berufungsverhandlung die gute Argumentation des Gerichts zu erschüttern versuchen wird. Allein mit der stumpfen Aufzählung anderslautender Urteile wird man hier sicherlich nicht punkten können, auch wenn dies in Schreiben an “Referenzkunden” durchaus zu einem Vergleich über 350 Euro führen kann.

Vergleichsangebote sind auch immer kritisch zu hinterfragen. Viele Referenzkunden der Firmen Euroweb und Webstyle haben sich auf solch einen “Deal” eingelassen, dies teilweise sogar durch die deutsche Rechtsprechung gefördert und haben dabei auch für wenig oder keine Leistung viel Geld zahlen müssen. Aktuell berichtet ein Referenzkunde von einem Vergleichsangebot über 350 € statt geforderten knapp 1000 Euro für einen  Vertrag, der wohl telefonisch verlängert worden sein soll und stark an oben berichtetes erinnert. Ein, wie ich finde, verlockendes Angebot, was vermutlich nichts mit “Gutmenschentum” zu tun haben dürfte, sondern eher ein Ausdruck der schwindenden Gewinnchancen der Firmen Euroweb und Webstyle vor Gericht sein könnte.

Ich glaube allerdings, dass jeder gezahlte Euro auch einer zu viel ist.

Da sich in letzter Zeit die Indizien einer Koexistenz der Kanzlei Berger und der Gerichtsreporterin Mertens zu mehren scheinen, sollte auch hier auf eine Aufdeckung der Verbindungen gedrängt werden.

Einem Anwalt, der Zeugen vor deren Aussage vor Gericht in einem gerichtsnahen Lokal “brieft” traue ich durchaus auch die Mittäterschaft an anonym verbreiteten Verleumdungen und Beleidigungen zu. Dabei möchte und kann ich es allerdings nicht belassen und werde somit die weiteren Ermittlungen in die Hände der zuständigen Behörden legen.

 

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Eine Antwort auf Euroweb täuscht Referenzkunden weiterhin arglistig

  1. Anonymous sagt:

    Hallo miteinander,
    ich verfolge diesen Blog schon sehr lange , was ich nicht verstehe ist das diese “Gesellschaft ” nach solchen vernichtenden Urteilen überhaupt noch existiert. Ich persönlich wurde von Euronepp,sorry Eurodingsda zweimal unerlaubt angerufen wegen dem unglaublichen Angebot
    alles umsonst weil Referenzen gesucht. Dank Wissen aus diesem Blog war meine Reaktion
    entsprechend. Ich hoffe das die Gerichte nun endlich einheitlich urteilen und Euroweb entweder
    untergeht oder endlich Leistungen zu einen fairen Preis anbietet. Bin aktuell an der beauftragung
    einer neuen Webpräsenz die mir vorliegenden Angebote liegen alle so bei 2500 Euronen und
    die Webseiten gehören mir . Änderungen gibts ab 25 Euro per Seite wenn nur Text. Preise wie sie
    die Euroweb erhebt sind [meiner Meinung nach] ohne spezielles Geschäftsgebaren im normalen Markt nicht durchsetzbar.
    Macht weiter so . Lese immer gerne mit U.M. aus Karlsruhe